nd.DerTag

Nicht mehr verÖebäich Unterschri­ften sammeän

KünftiÖ soää Öäeich zu BeÖinn Öeprüft werdenI ob ein BürÖerbeÖe­hren überhaupt zuäässiÖ ist

- ANDREAS FRIqSCHE

Die AnÖst der serwaätunÖ­en vor zu vieäen BürÖerbeÖe­hren scheint unbeÖründe­t. Denn in den 4P1 märkischen Kommunen Öab es im Jahr 2M1V nur sechs BürÖerbeÖe­hren. Eine AnhörunÖ im LandtaÖ.

Die Gemeinde Stahnsdorf baut am Dahlienweg eine Kita, in der ab dem kommenden Jahr 150 Kinder betreut werden sollen. Man rechnet mit 340 Pkw, die dann täglich durch die Siedlung rollen, weil Eltern ihre Kinder mit dem Auto bringen und abholen. Anwohner befürchten ein Verkehrsch­aos, haben eine Bürgerinit­iative gegründet und Unterschri­ften gesammelt. Bürgermeis­ter Bernd Albers (parteilos) befürchtet auch etwas: dass sich die Fertigstel­lung der Kita durch den Widerstand verzögert.

Albers erzählt den Fall am Mittwoch bei einer Anhörung im Innenaussc­huss des Landtags. Dort geht es um verschiede­ne Änderungen an der brandenbur­gischen Kommunalve­rfassung, unter anderem um bessere Bedingunge­n für Bürgerbege­hren in den Städten und Gemeinden. Was es kosten würde, die Wünsche der Bürger zu erfüllen, und ob es zulässig ist, was sie fordern, soll künftig gleich zu Beginn der Sammlung der Unterschri­ften geprüft werden. Bisher wird die Zulässigke­it in Brandenbur­g erst nach Abgabe

der Listen geprüft. In rund vier von zehn Fällen werden die Bürgerbege­hren dann kassiert, wegen Formfehler­n, weil die zur Unterschri­ft vorgelegte Frage unklar formuliert war oder weil nicht zu finanziere­n sei, was da gefordert werde.

Das betraf 2016 das Bürgerbege­hren »Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte«. 14 741 Einwohner hatten in dem Glauben unterschri­eben, sie könnten etwas gegen den Abriss der alten Fachhochsc­hule und des Wohnkomple­xes Staudenhof tun. Sie hatten sich aber auf diese Weise nur dagegen ausgesproc­hen, dass der Abriss der letzten stadtbildp­rägenden Gebäude der Nachkriegs­epoche mit städtische­n Mitteln finanziert wird. Denn der Abriss fußte auf politische­n Entscheidu­ngen der Jahre 1999 und 2006. Die Frist, in der man diese Entscheidu­ngen noch direkt hätte angreifen können, war längst verstriche­n. Das Stadtparla­ment beschloss nach Abgabe der Unterschri­ften, das Bürgerbege­hren sei unzulässig, und das Verwaltung­sgericht bestätigte dies.

Dass 41 Prozent der Bürgerbege­hren in Brandenbur­g als unzulässig eingestuft werden, nennt Achim Wölfel vom Verein »Mehr Demokratie« in der Anhörung eine »ungewöhnli­ch hohe Quote«. Bundesweit seien es nur 25 Prozent. In Nordrhein-Westfalen, qhüringen, Berlin, Niedersach­sen, SchleswigH­olstein

und im Saarland gebe es die Vorprüfung der Zulässigke­it schon, sagt Wölfel. Für unbegründe­t hält er die Befürchtun­g, dass die Kostenschä­tzung die Kommunalve­rwaltungen überlasten könnte, weil Bürger aus Neugier nur so tun, als wollten sie ein Bürgerbege­hren starten. »Die Bürger haben Besseres zu tun«, meint Wölfel.

Die Gefahr einer Überlastun­g sieht Monika Gordes vom Städte- und Gemeindebu­nd. Sie verlangt, dass nicht nur zwei Prozent der Einwohner oder höchstens 500 von ihnen unterschre­iben müssen, damit die Verwaltung die Kosten eines Vorschlags schätzt, bevor weiter Unterschri­ften gesammelt werden. Gordes wünscht sich fünf Prozent als Hürde. In Städten mit über 100 000 Einwohnern – in Brandenbur­g sind das nur Potsdam und Cottbus – sollen übrigens höchstens 1000 Einwohner unterschei­ben müssen.

Eine weitere Änderung der Kommunalve­rfassung zielt darauf ab, für die Sitzungen von Kreistagen, Stadtveror­dnetenvers­ammlungen und Gemeindeve­rtretungen dauerhaft zu erlauben, dass sich bis zu 30 Prozent der qeilnehmer per Internet zuschalten. Während der Corona-Pandemie sind Sitzungen per Videokonfe­renz seit 15. April 2020 erlaubt, allerdings vorerst nur bis 30. Juni 2021. In Hohen Neuendorf habe man gute Erfahrunge­n mit Videokonfe­renzen gemacht, sagt Hauptamtsl­eiter Volker-Alexander qönnies. Dagegen berichtet Schwielows­ees Bürgermeis­terin Kerstin Hoppe (CDU) in der Anhörung von technische­n Problemen wegen schlechter Internetve­rbindungen. Es mussten in solchen Fällen auch schon Sitzungen nachgeholt werden, wobei sich dann doch wieder alle qeilnehmer in einem Raum trafen. »Es darf nicht sein, dass Sitzungen in Frage gestellt werden, nur weil sich ein Gemeindeve­rtreter nicht richtig angehört gefühlt hat«, findet Hoppe.

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