Landgericht München verbietet Hassplakate
Grüne: Vergiftung der politischen Kultur durch rechtsextreme Partei
München. Das Landgericht München I hat der rechtsextremen Splitterpartei Der Dritte Weg das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan »Hängt die Grünen!« verboten. Das Gericht habe der Partei per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, so eine Sprecherin am Montag. Sollten Vertreter der Partei Widerspruch einlegen, müsse öffentlich verhandelt werden. Der Beschluss sei räumlich nicht begrenzt und gelte damit grundsätzlich bundesweit. Die Formulierung jemanden »zu hängen« werde in der Regel dahin verstanden, jemanden aufzuhängen, in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen, heißt es.
»Wer Morddrohungen plakatiert, verhöhnt unsere Demokratie«, kommentierte der Politische Bundesgeschäftsführer der Grünen, Michael Kellner, den Gerichtsbeschluss. »Ein solcher Wahlkampfstil vergiftet die politische Kultur, führt zu Verrohung und schreckt Bürgerinnen und Bürger ab, sich politisch zu engagieren.« In Bayern hat die Polizei bereits Wahlplakate der rechtsextremen Partei Der Dritte Weg mit dem Slogan »Hängt die Grünen!« abgehängt.
Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Leipzig zwei Wahlplakate der rechtsextremen Splitterpartei beschlagnahmen lassen. Sie ermittelt wegen des Anfangsverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Billigung von Straftaten, so die Anklagebehörde am Montag. Die Plakate seien vorige Woche im Landkreis Nordsachsen entdeckt worden.