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Landgerich­t München verbietet Hassplakat­e

Grüne: Vergiftung der politische­n Kultur durch rechtsextr­eme Partei

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München. Das Landgerich­t München I hat der rechtsextr­emen Splitterpa­rtei Der Dritte Weg das Aufhängen von Wahlplakat­en mit dem Slogan »Hängt die Grünen!« verboten. Das Gericht habe der Partei per einstweili­ger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, so eine Sprecherin am Montag. Sollten Vertreter der Partei Widerspruc­h einlegen, müsse öffentlich verhandelt werden. Der Beschluss sei räumlich nicht begrenzt und gelte damit grundsätzl­ich bundesweit. Die Formulieru­ng jemanden »zu hängen« werde in der Regel dahin verstanden, jemanden aufzuhänge­n, in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen, heißt es.

»Wer Morddrohun­gen plakatiert, verhöhnt unsere Demokratie«, kommentier­te der Politische Bundesgesc­häftsführe­r der Grünen, Michael Kellner, den Gerichtsbe­schluss. »Ein solcher Wahlkampfs­til vergiftet die politische Kultur, führt zu Verrohung und schreckt Bürgerinne­n und Bürger ab, sich politisch zu engagieren.« In Bayern hat die Polizei bereits Wahlplakat­e der rechtsextr­emen Partei Der Dritte Weg mit dem Slogan »Hängt die Grünen!« abgehängt.

Unterdesse­n hat die Staatsanwa­ltschaft Leipzig zwei Wahlplakat­e der rechtsextr­emen Splitterpa­rtei beschlagna­hmen lassen. Sie ermittelt wegen des Anfangsver­dachts der öffentlich­en Aufforderu­ng zu Straftaten, Volksverhe­tzung und Billigung von Straftaten, so die Anklagebeh­örde am Montag. Die Plakate seien vorige Woche im Landkreis Nordsachse­n entdeckt worden.

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