Härtefallkommission führt 165 Mal zu Aufenthalt
Die Berliner Härtefallkommission hat abgelehnten Asylbewerbern im Jahr 2021 in 165 Fällen doch noch zu einer Aufenthaltserlaubnis verholfen. Das teilte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Donnerstag mit. Demnach richtete die Kommission 215 entsprechende Ersuchen an die Innenverwaltung. Gut drei Viertel davon (76,7 Prozent) wurden positiv beschieden, sodass das Landesamt für Einwanderung den Menschen einen Aufenthaltstitel erteilen konnte. Die fünf Hauptherkunftsländer der Betreffenden waren Iran, Russland, Pakistan, Ägypten und Armenien. Insgesamt bekam die Härtefallkommission den Angaben zufolge im Vorjahr 269 Fälle auf den Tisch, die 388 Menschen betrafen. Beraten wurden in zwölf Sitzungen 223 Fälle, von denen 215 in ein Ersuchen an die Innenverwaltung mündeten. Der Härtefallkommission gehören unter anderem Vertreter von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsrat sowie die Integrations- und Migrationsbeauftragte des Senats, Katarina Niewiedzial, an. Das Gremium prüft im Einzelfall, ob ausreisepflichtige Ausländer aus humanitären Gründen nicht doch bleiben können. Anträge auf Beratung in der Kommission können nur ihre Mitglieder stellen. Möchte ein Ausländer also Hilfe von dem Gremium, muss er sich zunächst an ein Mitglied wenden. »Bei der Entscheidung über ein Ersuchen der Härtefallkommission werden neben humanitären Aspekten auch persönliche Gründe wie eine gelungene soziale und wirtschaftliche Integration berücksichtigt«, erklärte Spranger. Diese individuellen Lebensschicksale seien in jedem Einzelfall sehr genau geprüft worden.