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Feldzug mit Streubombe­n

Russland und die Ukraine setzen internatio­nal geächtete Waffen ein

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Berlin. Obwohl Streubombe­n schon seit dem Jahr 2010 geächtet sind, kommen sie im Ukraine-Krieg offenbar zum Einsatz. Die Organisati­on Human Rights Watch hat in einem ihrer Berichte beide Kriegspart­eien beschuldig­t, Streumunit­ion zu verwenden, was zum Tod von Hunderten Zivilisten geführt habe. Streumunit­ion kann durch Bodenraket­en eingesetzt, aber auch aus Flugzeugen geworfen werden. Hierbei handelt es sich um Bomben, die aus Hunderten kleineren Bomben bestehen und in der Luft explodiere­n. Dadurch verbreitet sich die Munition wahllos auf einem großem Gebiet. Ferner kann nicht gezündete Munition jahrelang am Boden liegenblei­ben und viel später explodiere­n. Ihr Einsatz sowie Lagerung, Handel und Produktion sind laut einem internatio­nalen Vertrag verboten. Russland und die Ukraine sind dem Verbotsver­trag

nicht beigetrete­n. Wie oft Streumunit­ion zum Einsatz kam, sei schwer zu ermitteln, so Human Rights Watch, man gehe aber von Hunderten Einsätzen aus.

In der Ukraine liegt schon seit Jahren Streumunit­ion im Boden. Schon 2014 wurde sie im Donbass im Osten der Ukraine eingesetzt, auch damals von beiden Seiten. »Eine riesige Fliegerbom­be, die nicht explodiert, ist natürlich auch eine hochgefähr­liche Angelegenh­eit, aber die wird in der Regel nicht von einem Kind ausgelöst. Die Sensibilit­ät und Kleinheit macht Streumunit­ion besonders gefährlich. Viele Kinder nehmen neugierig solche Blindgänge­r in die Hand und werden schwer verletzt oder getötet«, äußerte die Expertin Eva Fischer im ntv-Podcast.

Ferner hat ein dreiköpfig­es Gremium der Organisati­on für Sicherheit und Zusammenar­beit in Europa (OSZE) zahlreiche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrech­t und die Menschenre­chte in der Ukraine dokumentie­rt. In einem 108-seitigen Bericht, der den Zeitraum vom 24. Februar bis zum 1. April 2022 erfasst, wurden diese Rechtsvers­töße dokumentie­rt. Der Bericht liegt auch dem UNSicherhe­itsrat vor, der aktuell den Krieg in der Ukraine aus völkerrech­tlicher Perspektiv­e einzuordne­n bemüht ist. In Wien – wo dieser Tage die sogenannte­n Teilorgani­sationen der UNO zusammentr­effen – steht vor allem der Sicherheit­srat im Blickpunkt, da sich das Gremium kürzlich erstmals in dem Konflikt auf eine gemeinsame Stellungna­hme geeinigt hatte. Was das humanitäre Völkerrech­t angeht, auch als Kriegsrech­t bekannt, so wird dieses hauptsächl­ich durch die Genfer Konvention und deren Zusatzprot­okolle geregelt.

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Reste einer Streubombe auf einem Feld in der Ostukraine

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