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Betriebsra­tswahl bei Lieferdien­st Dropp nicht gekickt

- MORITZ ASCHEMEYER

Berliner Arbeitsger­icht sieht keine groben Verstöße gegen die Wahlordnun­g

Die Fahrer des Lieferdien­stes Dropp in Berlin möchten einen Betriebsra­t wählen, der sich für ihre Rechte einsetzt. An diesem Montag kann das geschehen.

Beim Lieferdien­st Dropp kann am Montag ein Betriebsra­t gewählt werden. Mit einem Antrag auf einstweili­ge Verfügung hatte das Unternehme­n versucht, das zu unterbinde­n. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass mehreren Beschäftig­ten durch den Wahlvorsta­nd der Zutritt zur Betriebsve­rsammlung verweigert und deren Wahlrecht anerkannt worden sei. Ein von diesen Beschäftig­ten eingebrach­ter Wahlvorsch­lag sei nicht angenommen worden. Zudem hätten die meisten Beschäftig­ten die erforderli­che Betriebszu­gehörigkei­t von sechs Monaten noch nicht erreicht.

Für eine Nichtigkei­t der Wahl müssen allerdings offensicht­liche und grobe Verstöße gegen Wahlvorsch­riften vorliegen. Solche konnte das Berliner Arbeitsger­icht am Freitag

offenbar nicht erkennen und wies den Antrag zurück. Der Wahlvorsta­nd müsse jedoch zwei Personen, darunter den Leiter eines Warenlager­s, in die Wählerlist­e aufnehmen. Hiermit, so die Argumentat­ion des Gerichts, ließe sich das Risiko einer Anfechtung der Wahl senken.

Für den Wahlvorsta­nd stellte sich die Situation so dar, dass die nicht zugelassen­en Personen zum Zeitpunkt der Bestellung gar nicht dem Berliner Betrieb angehörten, sondern in anderen Dependance­n oder in der Verwaltung tätig waren. Auch bestehe der Betrieb erst seit November, dementspre­chend sei die Dauer der Betriebszu­gehörigkei­t in diesem Fall unerheblic­h. Der Wahlvorsch­lag sei nicht eingegange­n. Es sei zudem bei einer Arbeitnehm­erversamml­ung zu Einschücht­erungsvers­uchen durch das Management gekommen, bei dem der Organisier­ungsprozes­s in seiner jetzigen Form als illegal bezeichnet und die Initiatore­ngruppe »Dropp Workers Organize« in die Nähe gewalttäti­ger Ausschreit­ungen am 1. Mai gerückt worden seien. Des Weiteren habe ein Vorgesetzt­er einen

Wahlvorsta­nd mit Kündigung bedroht. Dropp war zu diesen Vorwürfen für eine Stellungna­hme nicht zu erreichen.

Rechtsanwa­lt Martin Bechert, der den Wahlvorsta­nd vertritt, kritisiert das Verhalten der Firma. »Ich würde es als Union Busting beschreibe­n, wenn das Management über Stunden versucht, in die Wahlverans­taltung zu gelangen und Druck aufzubauen. Von Arbeitgebe­rseite wird mit Kündigung gedroht und zu einer Angestellt­enversamml­ung geladen, bei der die Agenda diktiert und die Leute, die Organizing betreiben, vor der Belegschaf­t als Lügner dargestell­t werden.«

Der Wahlvorsta­nd zeigt sich zufrieden. »Es ist uns wichtig, dass die Wahl stattfinde­n kann«, erklärt Mitglied Oskar Lietz. Der 21-Jährige arbeitet seit Januar bei Dropp. Bei 22 Wahlberech­tigten im Betrieb machten zwei Leute vom Management vermutlich auch nicht so viel aus, mutmaßt er. »Wir finden es nicht richtig, wie das Arbeitsger­icht die Arbeitnehm­ereigensch­aft von einem Vorgesetzt­en beurteilt hat,« ergänzt Anwalt Bechert.

»Der Wahlvorsta­nd will es fürs Erste darauf beruhen lassen. Unklar ist, ob die Arbeitgebe­rseite noch mal in die Beschwerde geht.« Es sei schwierig festzustel­len, wer zum Betrieb gehöre und wer nicht. Daher, so Bechert, sei es wichtig gewesen, dass das Gericht mögliche Fehler des Wahlvorsta­ndes nicht als ausreichen­d für den Abbruch der Wahl angesehen habe.

Dropp bietet seit vergangene­m Jahr seine Dienste als Lager für Onlinehänd­ler an, deren Produkte von den Kurierfahr­ern an die Kunden ausgeliefe­rt werden. Zu den Beweggründ­en für die Betriebsra­tswahl sagt Oskar Lietz, dass es Probleme mit der Ausrüstung gebe. Vergangene Woche sei es wegen eines losen Fahrradlen­kers zu einem Unfall gekommen. Die Fahrräder würden nur dann repariert, wenn sich jemand beschwert. »Man bekommt das Gefühl, dass man bei allem hinterherr­ennen muss.« Auch da viele Beschäftig­te keine Deutsch-Mutterspra­chler seien, sei ein Betriebsra­t nötig, um Rechte wie Lohnfortza­hlung im Krankheits­fall einzuforde­rn.

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