Betriebsratswahl bei Lieferdienst Dropp nicht gekickt
Berliner Arbeitsgericht sieht keine groben Verstöße gegen die Wahlordnung
Die Fahrer des Lieferdienstes Dropp in Berlin möchten einen Betriebsrat wählen, der sich für ihre Rechte einsetzt. An diesem Montag kann das geschehen.
Beim Lieferdienst Dropp kann am Montag ein Betriebsrat gewählt werden. Mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung hatte das Unternehmen versucht, das zu unterbinden. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass mehreren Beschäftigten durch den Wahlvorstand der Zutritt zur Betriebsversammlung verweigert und deren Wahlrecht anerkannt worden sei. Ein von diesen Beschäftigten eingebrachter Wahlvorschlag sei nicht angenommen worden. Zudem hätten die meisten Beschäftigten die erforderliche Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten noch nicht erreicht.
Für eine Nichtigkeit der Wahl müssen allerdings offensichtliche und grobe Verstöße gegen Wahlvorschriften vorliegen. Solche konnte das Berliner Arbeitsgericht am Freitag
offenbar nicht erkennen und wies den Antrag zurück. Der Wahlvorstand müsse jedoch zwei Personen, darunter den Leiter eines Warenlagers, in die Wählerliste aufnehmen. Hiermit, so die Argumentation des Gerichts, ließe sich das Risiko einer Anfechtung der Wahl senken.
Für den Wahlvorstand stellte sich die Situation so dar, dass die nicht zugelassenen Personen zum Zeitpunkt der Bestellung gar nicht dem Berliner Betrieb angehörten, sondern in anderen Dependancen oder in der Verwaltung tätig waren. Auch bestehe der Betrieb erst seit November, dementsprechend sei die Dauer der Betriebszugehörigkeit in diesem Fall unerheblich. Der Wahlvorschlag sei nicht eingegangen. Es sei zudem bei einer Arbeitnehmerversammlung zu Einschüchterungsversuchen durch das Management gekommen, bei dem der Organisierungsprozess in seiner jetzigen Form als illegal bezeichnet und die Initiatorengruppe »Dropp Workers Organize« in die Nähe gewalttätiger Ausschreitungen am 1. Mai gerückt worden seien. Des Weiteren habe ein Vorgesetzter einen
Wahlvorstand mit Kündigung bedroht. Dropp war zu diesen Vorwürfen für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Rechtsanwalt Martin Bechert, der den Wahlvorstand vertritt, kritisiert das Verhalten der Firma. »Ich würde es als Union Busting beschreiben, wenn das Management über Stunden versucht, in die Wahlveranstaltung zu gelangen und Druck aufzubauen. Von Arbeitgeberseite wird mit Kündigung gedroht und zu einer Angestelltenversammlung geladen, bei der die Agenda diktiert und die Leute, die Organizing betreiben, vor der Belegschaft als Lügner dargestellt werden.«
Der Wahlvorstand zeigt sich zufrieden. »Es ist uns wichtig, dass die Wahl stattfinden kann«, erklärt Mitglied Oskar Lietz. Der 21-Jährige arbeitet seit Januar bei Dropp. Bei 22 Wahlberechtigten im Betrieb machten zwei Leute vom Management vermutlich auch nicht so viel aus, mutmaßt er. »Wir finden es nicht richtig, wie das Arbeitsgericht die Arbeitnehmereigenschaft von einem Vorgesetzten beurteilt hat,« ergänzt Anwalt Bechert.
»Der Wahlvorstand will es fürs Erste darauf beruhen lassen. Unklar ist, ob die Arbeitgeberseite noch mal in die Beschwerde geht.« Es sei schwierig festzustellen, wer zum Betrieb gehöre und wer nicht. Daher, so Bechert, sei es wichtig gewesen, dass das Gericht mögliche Fehler des Wahlvorstandes nicht als ausreichend für den Abbruch der Wahl angesehen habe.
Dropp bietet seit vergangenem Jahr seine Dienste als Lager für Onlinehändler an, deren Produkte von den Kurierfahrern an die Kunden ausgeliefert werden. Zu den Beweggründen für die Betriebsratswahl sagt Oskar Lietz, dass es Probleme mit der Ausrüstung gebe. Vergangene Woche sei es wegen eines losen Fahrradlenkers zu einem Unfall gekommen. Die Fahrräder würden nur dann repariert, wenn sich jemand beschwert. »Man bekommt das Gefühl, dass man bei allem hinterherrennen muss.« Auch da viele Beschäftigte keine Deutsch-Muttersprachler seien, sei ein Betriebsrat nötig, um Rechte wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einzufordern.