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Orientieru­ngsdebatte zur Sterbehilf­e

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Der Bundestag diskutiert am Mittwoch über eine Neuregelun­g der Sterbehilf­e. Das Bundesverf­assungsger­icht hatte vor zwei Jahren die damalige Regelung gekippt. Seither ist die Sterbehilf­e wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich. Dieser Zustand soll ein Ende haben. Zur Debatte stehen aktuell drei fraktionsü­bergreifen­de Vorschläge. Parteibüch­er spielen dabei also keine Rolle.

Einer der drei Gesetzentw­ürfe sieht vor, dass die »geschäftsm­äßige Förderung der Selbsttötu­ng« grundsätzl­ich strafbar sein soll. Nicht rechtswidr­ig soll die geschäftsm­äßige Suizidbeih­ilfe dann sein, wenn der suizidwill­ige Mensch »volljährig und einsichtsf­ähig« ist, sich mindestens zweimal von einem Facharzt für Psychiatri­e hat untersuche­n lassen und mindestens ein ergebnisof­fenes Beratungsg­espräch absolviert hat. Dieser Gesetzentw­urf will zudem die Werbung für die Hilfe zur Selbsthilf­e strafbar machen.

Eine weitere Gruppe will das Recht auf einen selbstbest­immten Tod legislativ absichern, das aber außerhalb des Strafrecht­s regeln. Geplant ist laut diesem Entwurf der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannte­n Beratungss­tellen, die Sterbewill­ige ergebnisof­fen aufklären. Frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung soll es erlaubt sein, Medikament­e zur Selbsttötu­ng zu verschreib­en.

Eine dritte Gruppe strebt eine liberalere Regelung an. Demnach sollen Ärzte ein Medikament für den Suizid verschreib­en können, wenn sich Sterbewill­ige in einer medizinisc­hen Notlage mit schweren Leiden befinden. Ein weiterer Arzt muss bestätigen, dass die Voraussetz­ungen für die Verschreib­ung erfüllt sind.

Die Orientieru­ngsdebatte bildet den Auftakt für eine neue gesetzlich­e Regelung der Sterbehilf­e. Noch vor der Sommerpaus­e des Bundestage­s soll es eine erste Lesung der Gesetzentw­ürfe geben.

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