Orientierungsdebatte zur Sterbehilfe
Der Bundestag diskutiert am Mittwoch über eine Neuregelung der Sterbehilfe. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor zwei Jahren die damalige Regelung gekippt. Seither ist die Sterbehilfe wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich. Dieser Zustand soll ein Ende haben. Zur Debatte stehen aktuell drei fraktionsübergreifende Vorschläge. Parteibücher spielen dabei also keine Rolle.
Einer der drei Gesetzentwürfe sieht vor, dass die »geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung« grundsätzlich strafbar sein soll. Nicht rechtswidrig soll die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe dann sein, wenn der suizidwillige Mensch »volljährig und einsichtsfähig« ist, sich mindestens zweimal von einem Facharzt für Psychiatrie hat untersuchen lassen und mindestens ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch absolviert hat. Dieser Gesetzentwurf will zudem die Werbung für die Hilfe zur Selbsthilfe strafbar machen.
Eine weitere Gruppe will das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ absichern, das aber außerhalb des Strafrechts regeln. Geplant ist laut diesem Entwurf der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären. Frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung soll es erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben.
Eine dritte Gruppe strebt eine liberalere Regelung an. Demnach sollen Ärzte ein Medikament für den Suizid verschreiben können, wenn sich Sterbewillige in einer medizinischen Notlage mit schweren Leiden befinden. Ein weiterer Arzt muss bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Verschreibung erfüllt sind.
Die Orientierungsdebatte bildet den Auftakt für eine neue gesetzliche Regelung der Sterbehilfe. Noch vor der Sommerpause des Bundestages soll es eine erste Lesung der Gesetzentwürfe geben.