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Windkraftv­erbot im Wald unzulässig

- Karlsruhe kippt Regelung in Thüringer Landesgese­tz

Karlsruhe. Ein Bundesland kann die Errichtung von Windkrafta­nlagen im Wald nicht eigenmächt­ig verbieten. Die Gesetzgebu­ngskompete­nz liege hier beim Bund, entschied das Bundesverf­assungsger­icht am Donnerstag in Karlsruhe. Die entspreche­nde Regelung in Thüringens Waldgesetz sei nichtig. Der Eingriff in das Eigentumsr­echt der Waldeigent­ümer sei darum nicht gerechtfer­tigt, so das Gericht. Es ordnete die Thüringer Regelung dem Bodenrecht zu, hier sei der Bund zuständig. Die Länder könnten nur den Abstand zwischen Windkrafta­nlagen und Wohnhäuser­n regeln.

Das Gericht wies darauf hin, dass 34 Prozent der Fläche des Freistaats von Wald bedeckt seien. Ein nennenswer­ter Teil davon bestehe aus Kalamitäts­flächen, die wegen Sturmschäd­en oder Schädlings­befall nicht oder nur sehr eingeschrä­nkt von der Forstwirts­chaft genutzt werden könnten.

Insgesamt neun Waldeigent­ümer hatten in Karlsruhe geklagt. Die Bäume auf ihren Grundstück­en waren wegen Schädlings­befall gefällt worden. Auf den frei gewordenen Flächen sollten Windkrafta­nlagen errichtet werden, was das Landesgese­tz nicht zuließ. 2020 stimmte der Landtag einer von CDU und FDP eingebrach­ten Neuregelun­g zu, die die Änderung der Nutzungsar­t von Waldfläche­n zur Errichtung von Windrädern nicht erlaubt. Die beiden Parteien sind zwar in der Opposition, die rot-rot-grüne Regierung hat aber keine eigene Mehrheit.

Das Gericht habe der »ideologisc­h getriebene­n Verbotsreg­elung« und dem »von der CDU/FDP/AfD durchgeset­zten Verbot« die Verfassung­swidrigkei­t attestiert, erklärte Ministerpr­äsident Bodo Ramelow (Linke). Dagegen sagte der umweltpoli­tische Sprecher der CDU-Landtagsfr­aktion, Thomas Gottweiss, das Verfassung­sgericht habe den Naturschut­z im Wald bestätigt. Wie das konkret umzusetzen sei, müsse »im weiteren parlamenta­rischen Verfahren geklärt werden«. Nadine Hoffmann von der AfD erklärte, die Partei halte »an ihrer Position fest, dass der Wald kein Industries­tandort für die erneuerbar­en Energien sein darf«.

Thüringen will ab 2040 seinen Energiebed­arf komplett mit erneuerbar­en Energien aus eigenen Quellen decken. Der Bundestag hatte den Ländern im Sommer Flächenzie­le für die Windenergi­e an Land vorgegeben, sodass ein Bundesschn­itt von zwei Prozent erreicht wird – mehr als doppelt so viel wie aktuell.

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