Windkraftverbot im Wald unzulässig
Karlsruhe. Ein Bundesland kann die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald nicht eigenmächtig verbieten. Die Gesetzgebungskompetenz liege hier beim Bund, entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Die entsprechende Regelung in Thüringens Waldgesetz sei nichtig. Der Eingriff in das Eigentumsrecht der Waldeigentümer sei darum nicht gerechtfertigt, so das Gericht. Es ordnete die Thüringer Regelung dem Bodenrecht zu, hier sei der Bund zuständig. Die Länder könnten nur den Abstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern regeln.
Das Gericht wies darauf hin, dass 34 Prozent der Fläche des Freistaats von Wald bedeckt seien. Ein nennenswerter Teil davon bestehe aus Kalamitätsflächen, die wegen Sturmschäden oder Schädlingsbefall nicht oder nur sehr eingeschränkt von der Forstwirtschaft genutzt werden könnten.
Insgesamt neun Waldeigentümer hatten in Karlsruhe geklagt. Die Bäume auf ihren Grundstücken waren wegen Schädlingsbefall gefällt worden. Auf den frei gewordenen Flächen sollten Windkraftanlagen errichtet werden, was das Landesgesetz nicht zuließ. 2020 stimmte der Landtag einer von CDU und FDP eingebrachten Neuregelung zu, die die Änderung der Nutzungsart von Waldflächen zur Errichtung von Windrädern nicht erlaubt. Die beiden Parteien sind zwar in der Opposition, die rot-rot-grüne Regierung hat aber keine eigene Mehrheit.
Das Gericht habe der »ideologisch getriebenen Verbotsregelung« und dem »von der CDU/FDP/AfD durchgesetzten Verbot« die Verfassungswidrigkeit attestiert, erklärte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). Dagegen sagte der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Gottweiss, das Verfassungsgericht habe den Naturschutz im Wald bestätigt. Wie das konkret umzusetzen sei, müsse »im weiteren parlamentarischen Verfahren geklärt werden«. Nadine Hoffmann von der AfD erklärte, die Partei halte »an ihrer Position fest, dass der Wald kein Industriestandort für die erneuerbaren Energien sein darf«.
Thüringen will ab 2040 seinen Energiebedarf komplett mit erneuerbaren Energien aus eigenen Quellen decken. Der Bundestag hatte den Ländern im Sommer Flächenziele für die Windenergie an Land vorgegeben, sodass ein Bundesschnitt von zwei Prozent erreicht wird – mehr als doppelt so viel wie aktuell.