Berlin-Wahl ist ungültig
Berlin. Der Verfassungsgerichtshof der Hauptstadt hat die Berliner Abgeordnetenhauswahl vom 26. September 2021 »im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt« und die damals zeitgleich abgehaltenen Wahlen zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen gleich mit. Gerichtspräsidentin Ludgera Selting verkündete dieses Urteil am Mittwoch. Damit müssen diese Wahlen wegen der damals zahlreichen und schwerwiegenden Fehler jetzt innerhalb von 90 Tagen komplett wiederholt werden. Dazu nominieren die Parteien keine neuen Kandidaten, sondern es werden den Wählern noch einmal die Stimmzettel von September 2021 vorgelegt. Kandidaten, die inzwischen verstorben oder weggezogen sind, werden geschwärzt, auf Wunsch auch diejenigen, die inzwischen in eine andere Partei eingetreten sind. Termin für die Wiederholungswahl ist der 12. Februar 2023. Die Legislaturperiode von fünf Jahren beginnt dann nicht neu zu laufen. Das bedeutet, nach der Wiederholungswahl würden die nächsten regulären Abgeordnetenhauswahlen schon 2026 stattfinden.
Das Urteil kommt nicht mehr überraschend. Dass die Verfassungsrichter so entscheiden werden, hatte sich bereits bei einer Anhörung Ende September deutlich abgezeichnet. Damals war das ein Paukenschlag. Richterin Selting begründete das Urteil am Mittwoch mit der »Häufigkeit und Schwere der Wahlfehler«. Am 26. September 2021 waren in den Wahllokalen zu wenige Wahlkabinen vorrätig, was stellenweise zu stundenlangem Anstehen führte. Teils gingen die Stimmzettel aus, teils wurden in der Not kopierte Stimmzettel ausgeteilt, was nicht zulässig ist. Teils waren Wahllokale zeitweise geschlossen, teils blieben sie weit über 18 Uhr hinaus geöffnet, weil draußen noch eine lange Schlange stand. Das soll und darf aber nicht sein, weil Punkt 18 Uhr schon die ersten Prognosen veröffentlicht werden und dies die Entscheidung beeinflussen könnte, wenn man seine Stimme abgibt. Ludgera Selting sprach von »systemischen Mängeln« bei der Vorbereitung der Wahlen.
Für die zeitgleich abgehaltene Bundestagswahl ist der Berliner Verfassungsgerichtshof nicht zuständig. Nach dem Willen des Bundestags soll die Bundestagswahl nur in 431 von 2256 Berliner Wahllokalen wiederholt werden. Die Union erwägt, beim Bundesverfassungsgericht dagegen zu klagen. Hier ist also noch nicht endgültig entschieden. af