Es scheitert am Druck
Spranger hält gemeinsamen Termin für Wiederholungswahl und Volksentscheid für unmöglich Final entschieden wird der Termin für den Volksentscheid erst in der kommenden Woche. Doch eine Zusammenlegung mit der Wiederholungswahl erscheint immer unwahrscheinli
Bei der Debatte über den Termin des Volksentscheides »Berlin klimaneutral« in der Senatssitzung am Dienstag muss es heiß hergegangen sein. Das zeigte sich schon an der einstündigen Verspätung, mit der die Pressekonferenz im Anschluss begann. »Wir haben eine sehr umfängliche Diskussion geführt«, so leitete die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) die Pressekonferenz sichtlich genervt ein. Zumindest eine gute Nachricht für die Initiative konnte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) daraufhin verkünden: Die Prüfung der Unterschriftenlisten habe ergeben, dass das notwendige Quorum von sieben Prozent beziehungsweise 180 000 gültigen Stimmen erreicht worden sei, um aus dem Volksbegehren einen Volksentscheid zu machen.
Die Hoffnung, dass der Volksentscheid mit der Wiederholungswahl zusammengelegt werden kann, muss jedoch nach der Senatssitzung weiter schwinden: Zwar wolle der Senat erst am kommenden Dienstag abschließend über die Sache entscheiden, sagte Giffey eingangs, für sie sei die Sachlage jedoch »sehr eindeutig«. Um die Frist für die Briefwahl einzuhalten, müssten am 2. Januar alle Unterlagen vorliegen. Gespräche mit der Druckerei hätten aber ergeben, dass die 2,8 Millionen Wahlzettel für den Volksentscheid frühestens Mitte Januar gedruckt werden könnten, legte Spranger dar. Die Wiederholungswahl sei ohnehin eine »Mammutaufgabe«, weil nun in 90 Tagen vorbereitet werden müsse, wofür sonst ein ganzes Jahr zur Verfügung stehe. Es seien bereits zusätzliche Mitarbeiter abgestellt worden, zudem gebe es für die mit der Wahl betrauten Beschäftigten eine Urlaubssperre für den Dezember. Auch Wochenendarbeit sei eingeführt worden.
Für den Volksentscheid müssten Wahlunterlagen erstellt werden, Parlament und Senat müssten Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Landeswahlleiter und Bezirke hielten es für unmöglich, dies bis zum 2. Januar durchzuführen. »Dem schließe ich mich ausdrücklich an«, sagte Spranger. »Selbstverständlich ist der Volksentscheid genauso wichtig«, sagte sie. »Aber die ordnungsgemäße Durchführung der Abgeordnetenhauswahl genießt Priorität.« Giffey ergänzte, dass man zwar prüfe, ob es bei bestimmten Verfahrensschritten wie der Stellungnahme des Senats »Eindampfungspotenzial« gebe, aber: »Selbst dann wäre eine gemeinsame Wahl ein großes Wagnis.«
Spranger stellte in Aussicht, dass der Volksentscheid Anfang April stattfinden könnte – im Idealfall mit der Wiederholung der Bundestagswahl in einigen Wahllokalen. Weil diese aber noch vor dem Bundesverfassungsgericht diskutiert wird, zeigte sie sich pessimistisch, ob diese Zusammenlegung fristgerecht möglich wäre.
Die Initiative hinter dem Volksbegehren hatte bereits vor der Senatssitzung rechtliche Schritte angekündigt, sollten die zwei Wahlen nicht zusammengelegt werden. Die Initiative verweist auf die Berliner Verfassung, die vorsieht, dass Abstimmungen grundsätzlich mit Wahlen zusammengelegt werden sollten. »Die Verfassung verlangt vom Senat, alles zu tun, damit die Abstimmungen am selben Tag stattfinden. Bisher sammelt die Innenverwaltung aber nur Gegenargumente«, wird der Verwaltungsrechtler Peter Kremer zitiert. Zwei getrennte Wahltermine seien zudem mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Es sei fraglich, ob überhaupt genügend Wahlhelfer für zwei kurz aufeinanderfolgende Wahltermine gefunden werden könnten. Die Initiative vermutet, dass mit der Trennung der zwei Abstimmungen versucht werde, die Wahlbeteiligung zu drücken, um den Volksentscheid so am Quorum von mindestens 25 Prozent Wahlbeteiligung scheitern zu lassen.