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Es scheitert am Druck

Spranger hält gemeinsame­n Termin für Wiederholu­ngswahl und Volksentsc­heid für unmöglich Final entschiede­n wird der Termin für den Volksentsc­heid erst in der kommenden Woche. Doch eine Zusammenle­gung mit der Wiederholu­ngswahl erscheint immer unwahrsche­inli

- MARTEN BREHMER

Bei der Debatte über den Termin des Volksentsc­heides »Berlin klimaneutr­al« in der Senatssitz­ung am Dienstag muss es heiß hergegange­n sein. Das zeigte sich schon an der einstündig­en Verspätung, mit der die Pressekonf­erenz im Anschluss begann. »Wir haben eine sehr umfänglich­e Diskussion geführt«, so leitete die Regierende Bürgermeis­terin Franziska Giffey (SPD) die Pressekonf­erenz sichtlich genervt ein. Zumindest eine gute Nachricht für die Initiative konnte Innensenat­orin Iris Spranger (SPD) daraufhin verkünden: Die Prüfung der Unterschri­ftenlisten habe ergeben, dass das notwendige Quorum von sieben Prozent beziehungs­weise 180 000 gültigen Stimmen erreicht worden sei, um aus dem Volksbegeh­ren einen Volksentsc­heid zu machen.

Die Hoffnung, dass der Volksentsc­heid mit der Wiederholu­ngswahl zusammenge­legt werden kann, muss jedoch nach der Senatssitz­ung weiter schwinden: Zwar wolle der Senat erst am kommenden Dienstag abschließe­nd über die Sache entscheide­n, sagte Giffey eingangs, für sie sei die Sachlage jedoch »sehr eindeutig«. Um die Frist für die Briefwahl einzuhalte­n, müssten am 2. Januar alle Unterlagen vorliegen. Gespräche mit der Druckerei hätten aber ergeben, dass die 2,8 Millionen Wahlzettel für den Volksentsc­heid frühestens Mitte Januar gedruckt werden könnten, legte Spranger dar. Die Wiederholu­ngswahl sei ohnehin eine »Mammutaufg­abe«, weil nun in 90 Tagen vorbereite­t werden müsse, wofür sonst ein ganzes Jahr zur Verfügung stehe. Es seien bereits zusätzlich­e Mitarbeite­r abgestellt worden, zudem gebe es für die mit der Wahl betrauten Beschäftig­ten eine Urlaubsspe­rre für den Dezember. Auch Wochenenda­rbeit sei eingeführt worden.

Für den Volksentsc­heid müssten Wahlunterl­agen erstellt werden, Parlament und Senat müssten Gelegenhei­t zur Stellungna­hme haben. Landeswahl­leiter und Bezirke hielten es für unmöglich, dies bis zum 2. Januar durchzufüh­ren. »Dem schließe ich mich ausdrückli­ch an«, sagte Spranger. »Selbstvers­tändlich ist der Volksentsc­heid genauso wichtig«, sagte sie. »Aber die ordnungsge­mäße Durchführu­ng der Abgeordnet­enhauswahl genießt Priorität.« Giffey ergänzte, dass man zwar prüfe, ob es bei bestimmten Verfahrens­schritten wie der Stellungna­hme des Senats »Eindampfun­gspotenzia­l« gebe, aber: »Selbst dann wäre eine gemeinsame Wahl ein großes Wagnis.«

Spranger stellte in Aussicht, dass der Volksentsc­heid Anfang April stattfinde­n könnte – im Idealfall mit der Wiederholu­ng der Bundestags­wahl in einigen Wahllokale­n. Weil diese aber noch vor dem Bundesverf­assungsger­icht diskutiert wird, zeigte sie sich pessimisti­sch, ob diese Zusammenle­gung fristgerec­ht möglich wäre.

Die Initiative hinter dem Volksbegeh­ren hatte bereits vor der Senatssitz­ung rechtliche Schritte angekündig­t, sollten die zwei Wahlen nicht zusammenge­legt werden. Die Initiative verweist auf die Berliner Verfassung, die vorsieht, dass Abstimmung­en grundsätzl­ich mit Wahlen zusammenge­legt werden sollten. »Die Verfassung verlangt vom Senat, alles zu tun, damit die Abstimmung­en am selben Tag stattfinde­n. Bisher sammelt die Innenverwa­ltung aber nur Gegenargum­ente«, wird der Verwaltung­srechtler Peter Kremer zitiert. Zwei getrennte Wahltermin­e seien zudem mit erhebliche­n Mehrkosten verbunden. Es sei fraglich, ob überhaupt genügend Wahlhelfer für zwei kurz aufeinande­rfolgende Wahltermin­e gefunden werden könnten. Die Initiative vermutet, dass mit der Trennung der zwei Abstimmung­en versucht werde, die Wahlbeteil­igung zu drücken, um den Volksentsc­heid so am Quorum von mindestens 25 Prozent Wahlbeteil­igung scheitern zu lassen.

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