nd.DerTag

Juristisch­e Klatsche

- Robert D. Meyer zur Finanzieru­ng parteinahe­r Stiftungen

Bundestag und Bundesregi­erung haben der AfD einen juristisch­en wie gleichsam politische­n (Teil-)Sieg auf dem Silbertabl­ett serviert: Das Bundesverf­assungsger­icht konnte gar nicht anders urteilen, als die bisherige Praxis zur staatliche­n Förderung für parteinahe Stiftungen zu kippen. Es war naiv anzunehmen, die seit Jahrzehnte­n eingeübte Praktik, jährlich hunderte Millionen Euro zu verteilen und sich dabei lediglich auf Vereinbaru­ngen statt auf ein handfestes Gesetz zu stützen, würde dem Gesetzgebe­r nicht eines Tages auf die Füße fallen. Das musste allen Beteiligte­n spätestens klar gewesen sein, als die AfD 2017 erstmals in den Bundestag einzog. Damals betrat ein Akteur die politische Bühne, der jede Schwäche des parlamenta­rischen Systems für seinen Vorteil ausnutzt, bei dem Absprachen unter Demokrat*innen nicht ausreichen.

Auch ohne die AfD hätte die Politik darauf kommen müssen, dass ein Stiftungsg­esetz allein deshalb notwendig ist, um der Kritik entgegenzu­wirken, Parteien könnten ihnen nahestehen­de Institutio­nen bevorzugt behandeln. Auch Karlsruhe sagt, es sei »realitätsf­ern anzunehmen«, die finanziell­e Förderung der Stiftungen habe keinen Einfluss auf den politische­n Wettbewerb.

Jetzt muss ein Gesetz her, das am Ende bedeuten kann, dass sich die Klage der AfD für die Desiderius­Erasmus-Stiftung (DES) finanziell nicht auszahlt. Ausdrückli­ch erwähnt Karlsruhe, die Achtung der Kerninhalt­e des Grundgeset­zes könne ein zentrales Kriterium sein, um staatliche Förderung zu verweigern. Die Herausford­erung besteht nun darin, ein Regelwerk zu schaffen, das weder politisch missbrauch­t werden kann noch auf Einschätzu­ngen politisch fragwürdig­er Institutio­nen wie des Verfassung­schutzes angewiesen ist.

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