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Rosneft beantragt Ende der Treuhandve­rwaltung

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Leipzig. Der Zugriff des Bundes auf zwei deutsche Töchterfir­men des russischen Ölkonzerns Rosneft beschäftig­t seit Mittwoch das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig. Anwälte von Rosneft beantragte­n in der mündlichen Verhandlun­g die Aufhebung der im September angeordnet­en Treuhandve­rwaltung für Rosneft Deutschlan­d und RN Refining & Marketing. Vertreter des Bundes hielten dagegen, die Maßnahme sei rechtens. Sollte das Gericht der Klage von Rosneft stattgeben, bekäme der Staatskonz­ern Rosneft wieder Einfluss auf die PCK-Raffinerie im uckermärki­schen Schwedt. Ob noch am Mittwoch ein Urteil fallen würde, war zunächst unklar. Die deutschen Rosneft-Tochterfir­men halten die Mehrheit an der PCK-Raffinerie, die noch 2022 vor allem russisches Öl aus der DruschbaPi­peline verarbeite­te. Nach Darstellun­g von Bundeswirt­schaftsmin­ister Robert Habeck (Grüne) hatten sie kein Interesse, davon abzurücken. Im September übernahm der Bund die Kontrolle und setzte die Bundesnetz­agentur als Treuhänder ein. Seit 1. Januar verzichtet die Bundesrepu­blik auf den Import russischen Öls. Richterin Ulla Held-Daab deutete an, dass sie wegen des Eingriffs in Eigentumsr­echte eine große Tragweite sieht. Zum Auftakt der Verhandlun­g ging es zunächst etwa darum, ob Rosneft hätte angehört werden müssen, bevor die Treuhandve­rwaltung verfügt wurde. Die Anwälte des Bundes argumentie­rten, im Sommer 2022 sei Eile geboten gewesen. Der russische Mutterkonz­ern hätte Vermögen abziehen und seine Töchter in die Insolvenz treiben können. Darauf habe ein Informant Hinweise gegeben, sagte Anwalt Ulrich Karpenstei­n. Rosneft-Anwalt Bertrand Malmendier ließ das nicht gelten. Rosneft Deutschlan­d habe »Kassenbest­ände von oberhalb einer Milliarde Euro« gehabt. Selbst wenn Beträge abgezogen worden wären, was nicht der Fall gewesen sei, so hätte dies die Tochterfir­men nicht in die Insolvenz getrieben.

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