Rosneft beantragt Ende der Treuhandverwaltung
Leipzig. Der Zugriff des Bundes auf zwei deutsche Töchterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft beschäftigt seit Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Anwälte von Rosneft beantragten in der mündlichen Verhandlung die Aufhebung der im September angeordneten Treuhandverwaltung für Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing. Vertreter des Bundes hielten dagegen, die Maßnahme sei rechtens. Sollte das Gericht der Klage von Rosneft stattgeben, bekäme der Staatskonzern Rosneft wieder Einfluss auf die PCK-Raffinerie im uckermärkischen Schwedt. Ob noch am Mittwoch ein Urteil fallen würde, war zunächst unklar. Die deutschen Rosneft-Tochterfirmen halten die Mehrheit an der PCK-Raffinerie, die noch 2022 vor allem russisches Öl aus der DruschbaPipeline verarbeitete. Nach Darstellung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatten sie kein Interesse, davon abzurücken. Im September übernahm der Bund die Kontrolle und setzte die Bundesnetzagentur als Treuhänder ein. Seit 1. Januar verzichtet die Bundesrepublik auf den Import russischen Öls. Richterin Ulla Held-Daab deutete an, dass sie wegen des Eingriffs in Eigentumsrechte eine große Tragweite sieht. Zum Auftakt der Verhandlung ging es zunächst etwa darum, ob Rosneft hätte angehört werden müssen, bevor die Treuhandverwaltung verfügt wurde. Die Anwälte des Bundes argumentierten, im Sommer 2022 sei Eile geboten gewesen. Der russische Mutterkonzern hätte Vermögen abziehen und seine Töchter in die Insolvenz treiben können. Darauf habe ein Informant Hinweise gegeben, sagte Anwalt Ulrich Karpenstein. Rosneft-Anwalt Bertrand Malmendier ließ das nicht gelten. Rosneft Deutschland habe »Kassenbestände von oberhalb einer Milliarde Euro« gehabt. Selbst wenn Beträge abgezogen worden wären, was nicht der Fall gewesen sei, so hätte dies die Tochterfirmen nicht in die Insolvenz getrieben.