Waters-Konzerte: Kalkulierter Rechtsbruch
In der Debatte um eine mögliche Absage von Konzerten des Musikers Roger Waters wegen antisemitischer Äußerungen werfen die Rechtsanwälte des Sängers deutschen Städten kalkulierten Rechtsbruch vor. Nach aktueller Rechtslage wäre es unrechtmäßig, einen derartigen Beschluss zu fassen und die Verträge für die Auftritte zu kündigen, so die Juristen. Fans haben indes Petitionen für den Pink-Floyd-Mitbegründer Waters im Internet gestartet.
Der Münchner Stadtrat will sich am 22. März mit einer möglichen Vertragskündigung für das am 21. Mai geplante Konzert befassen, hat zuvor aber die Regierung von Oberbayern um eine Rechtsprüfung gebeten. Auch in Frankfurt soll das Konzert abgesagt werden, das hat der Magistrat im Einvernehmen mit der Landesregierung am 24. Februar beschlossen. Die Messe Frankfurt, die die Halle für das Konzert am 28. Mai vermietet, wurde per Gesellschafterbeschluss angewiesen, den Vertrag mit dem Veranstalter »unverzüglich aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen«. Vom Tourveranstalter hieß es zuletzt, man habe die Entscheidung »zur Kenntnis genommen«. Auch in Hamburg, Berlin und Köln gab es Proteste.
Im Falle von Absagen kündigten die Anwälte an, vor Gericht zu ziehen, notfalls im Eilverfahren, um Waters Zugang zu Veranstaltungsräumen der öffentlichen Hand wie der Münchner Olympiahalle zu verschaffen. Das werde weitere enorme Kosten für die Kommunen nach sich ziehen, etwa für Gutachten und Prozesse. Das sei eine sinnlose Vergeudung an Steuergeldern, die in die Millionen gehen könne. Kritiker*innen werfen Waters vor, ein Unterstützer der BDS-Kampagne (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) zu sein.