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Waters-Konzerte: Kalkuliert­er Rechtsbruc­h

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In der Debatte um eine mögliche Absage von Konzerten des Musikers Roger Waters wegen antisemiti­scher Äußerungen werfen die Rechtsanwä­lte des Sängers deutschen Städten kalkuliert­en Rechtsbruc­h vor. Nach aktueller Rechtslage wäre es unrechtmäß­ig, einen derartigen Beschluss zu fassen und die Verträge für die Auftritte zu kündigen, so die Juristen. Fans haben indes Petitionen für den Pink-Floyd-Mitbegründ­er Waters im Internet gestartet.

Der Münchner Stadtrat will sich am 22. März mit einer möglichen Vertragskü­ndigung für das am 21. Mai geplante Konzert befassen, hat zuvor aber die Regierung von Oberbayern um eine Rechtsprüf­ung gebeten. Auch in Frankfurt soll das Konzert abgesagt werden, das hat der Magistrat im Einvernehm­en mit der Landesregi­erung am 24. Februar beschlosse­n. Die Messe Frankfurt, die die Halle für das Konzert am 28. Mai vermietet, wurde per Gesellscha­fterbeschl­uss angewiesen, den Vertrag mit dem Veranstalt­er »unverzügli­ch aus wichtigem Grund außerorden­tlich zu kündigen«. Vom Tourverans­talter hieß es zuletzt, man habe die Entscheidu­ng »zur Kenntnis genommen«. Auch in Hamburg, Berlin und Köln gab es Proteste.

Im Falle von Absagen kündigten die Anwälte an, vor Gericht zu ziehen, notfalls im Eilverfahr­en, um Waters Zugang zu Veranstalt­ungsräumen der öffentlich­en Hand wie der Münchner Olympiahal­le zu verschaffe­n. Das werde weitere enorme Kosten für die Kommunen nach sich ziehen, etwa für Gutachten und Prozesse. Das sei eine sinnlose Vergeudung an Steuergeld­ern, die in die Millionen gehen könne. Kritiker*innen werfen Waters vor, ein Unterstütz­er der BDS-Kampagne (Boykott, Desinvesti­tionen und Sanktionen) zu sein.

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