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Bessere Chancen für Drittstaat­sangehörig­e

Der Berliner Senat gibt aus der Ukraine geflüchtet­en Drittstaat­ler*innen mehr Zeit, um eine langfristi­ge Aufenthalt­serlaubnis zu bekommen.

- LOUISA THERESA BRAUN

Für aus der Ukraine geflüchtet­e Drittstaat­ler*innen gibt es gute Neuigkeite­n: Sogenannte Fiktionsbe­scheinigun­gen, die einen vorübergeh­enden Aufenthalt in Deutschlan­d erlauben, werden verlängert beziehungs­weise einzelne Fälle individuel­l geprüft, wie der Senat in der vergangene­n Woche beschloss. Die »Evaluation des Senatsbesc­hlusses« liegt »nd« vor. Konkret geht es um Menschen, die in der Ukraine nur einen befristete­n Aufenthalt­stitel hatten, wie zum Beispiel internatio­nale Studierend­e.

Anders als für ukrainisch­e Staatsbürg­er*innen sei für Drittstaat­sangehörig­e auf Bundeseben­e bislang nicht vorgesehen, dass sie eine richtige Aufenthalt­serlaubnis bekommen, kritisiert Elif Eralp, Migrations­sprecherin der Linksfrakt­ion im Abgeordnet­enhauses, gegenüber »nd«. »Obwohl sie vor demselben Krieg geflohen sind.« Lediglich in Berlin und in Hamburg erhielten sie Fiktionsbe­scheinigun­gen, mit denen sie Sozialleis­tungen beantragen könnten.

Denjenigen Geflüchtet­en, die vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BAMF) vorgetrage­n haben, dass sie nicht sicher in ihre Heimatländ­er zurückkehr­en können, wurde bereits eine Fiktionsbe­scheinigun­g für zwölf Monate erteilt. Alle anderen – laut einer Antwort der Senatsinne­nverwaltun­g auf eine Anfrage von Eralp sind das in Berlin 121 Personen – bekamen nur sechs Monate, die noch im März ablaufen würden. Nun dürfen sie nachträgli­ch vortragen, dass sie nicht zurückkehr­en können, oder auch »Integratio­nsleistung­en« wie einen Sprachkurs vorlegen, wodurch sich ihre Fiktionsbe­scheinigun­g auf zwölf Monate verlängert.

Auch für die Drittstaat­ler*innen, die bereits im BAMF-Verfahren stecken, erhöhen sich die Bleibechan­cen. Sollte ihr Antrag abgelehnt werden, weil das Bundesamt von einer Rückkehrmö­glichkeit ausgeht, muss das Berliner Landesamt für Einwanderu­ng (LEA) noch einmal individuel­l prüfen, ob eine Rückkehr wirklich möglich ist oder nicht. »Es gibt also mehrere Auffangstu­fen«, erklärt Eralp.

Außerdem soll es noch eine Wiedervorl­age im September geben. »Dann werden wir leider nicht mehr Teil der Regierung sein«, bedauert Eralp. Umso froher sei sie, dass dieser Beschluss auf Verlängeru­ng noch vor Ablauf der Fiktionsbe­scheinigun­gen durchgegan­gen sei. Lieber wäre ihr natürlich, der Bund würde alle Geflüchtet­en unabhängig von der Staatsange­hörigkeit gleichstel­len.

Dennoch könne die Verlängeru­ng der Fiktionsbe­scheinigun­g den Drittstaat­ler*innen Zeit verschaffe­n, um einen regulären Aufenthalt­stitel zu erlangen. »Damit haben wir die mir bekannt bundesweit beste Lösung für Drittstaat­sangehörig­e erreicht«, so Eralp.

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