Polizist bei Reichsbürger-Razzia verletzt
Nach Schüssen auf SEK-Beamten: Ermittlungen wegen versuchten Mordes
Erneut hat die Bundesanwaltschaft in mehreren Bundesländern Objekte in der Reichsbürger-Szene durchsuchen lassen. Der Einsatz steht im Zusammenhang mit der Groß-Razzia von Anfang Dezember.
Karlsruhe. Nach Schüssen auf Polizisten bei einer Durchsuchung im Reichsbürger-Milieu ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen den festgenommenen Schützen wegen mehrfachen versuchten Mordes. Der Mann habe die Einsatzkräfte im Wohnzimmer mit einer großkalibrigen Schusswaffe erwartet, teilte die Karlsruher Behörde am Mittwoch mit. »Der wiederholten Aufforderung, die Waffe wegzulegen, folgte er nicht.« Dann sei es zu einem Schusswechsel zwischen den Einsatzkräften und dem Mann gekommen, bei dem ein Polizist aus der Waffe des Mannes in den Arm getroffen worden sei.
Die Bundesanwaltschaft hatte am Morgen mehr als 20 Objekte in insgesamt acht Bundesländern sowie in der Schweiz durchsuchen lassen. Im baden-württembergischen Reutlingen waren Spezialkräfte angerückt, um auch die Wohnung des Beschuldigten zu durchsuchen. Er galt zu diesem Zeitpunkt als Zeuge, nicht als Verdächtiger. Die Bundesanwaltschaft
hat den Angaben zufolge beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl beantragt. Dort sollte der Deutsche noch am Mittwoch vorgeführt werden. Nach dpa-Informationen ist der Festgenommene Sportschütze und verfügte über die Erlaubnis zum Besitz mehrerer Waffen.
Die Durchsuchungen standen im Zusammenhang mit einer Groß-Razzia Anfang Dezember, die sich unter anderem gegen einen Adeligen als mutmaßlichen Rädelsführer gerichtet hatte. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft gibt es nun fünf weitere Beschuldigte in dem Fall. Gegen sie bestehe der Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Daneben wurden die Räumlichkeiten von 14 weiteren Personen durchsucht, die nicht als verdächtig gelten.
Unter ihnen sind nach Informationen aus Sicherheitskreisen ein Polizist und ein Angehöriger der Bundeswehr.
Das Gesetz erlaubt in bestimmten Ausnahmefällen auch Durchsuchungen bei Personen, die nicht als verdächtig gelten. Hierfür müssen unter anderem bestimmte Tatsachen darauf hindeuten, dass eine »gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet«, wie es in der Strafprozessordnung heißt. Wie die dpa erfuhr, waren unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen, die bei der ersten Razzia entdeckt wurden, ein wichtiger Ausgangspunkt für den Einsatz am Mittwoch. Zu den Unterzeichnern gehörten nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mehrere Waffenbesitzer.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte dazu: »Wir müssen diese Extremisten konsequent entwaffnen. Dafür brauchen wir dringend die Verschärfungen des Waffenrechts, die ich vorgeschlagen habe.« Mit Blick auf die Durchsuchungen erklärte sie laut Mitteilung weiter: »Wir setzen diese harte Gangart fort, bis wir diese Strukturen vollständig offengelegt und zerschlagen haben.« Keiner in dieser extremistischen Szene solle sich sicher fühlen.
»Wir müssen diese Extremisten konsequent entwaffnen. Dafür brauchen wir dringend die Verschärfungen des Waffenrechts, die ich vorgeschlagen habe.«
Nancy Faeser Bundesinnenministerin