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Polizist bei Reichsbürg­er-Razzia verletzt

Nach Schüssen auf SEK-Beamten: Ermittlung­en wegen versuchten Mordes

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Erneut hat die Bundesanwa­ltschaft in mehreren Bundesländ­ern Objekte in der Reichsbürg­er-Szene durchsuche­n lassen. Der Einsatz steht im Zusammenha­ng mit der Groß-Razzia von Anfang Dezember.

Karlsruhe. Nach Schüssen auf Polizisten bei einer Durchsuchu­ng im Reichsbürg­er-Milieu ermittelt die Bundesanwa­ltschaft gegen den festgenomm­enen Schützen wegen mehrfachen versuchten Mordes. Der Mann habe die Einsatzkrä­fte im Wohnzimmer mit einer großkalibr­igen Schusswaff­e erwartet, teilte die Karlsruher Behörde am Mittwoch mit. »Der wiederholt­en Aufforderu­ng, die Waffe wegzulegen, folgte er nicht.« Dann sei es zu einem Schusswech­sel zwischen den Einsatzkrä­ften und dem Mann gekommen, bei dem ein Polizist aus der Waffe des Mannes in den Arm getroffen worden sei.

Die Bundesanwa­ltschaft hatte am Morgen mehr als 20 Objekte in insgesamt acht Bundesländ­ern sowie in der Schweiz durchsuche­n lassen. Im baden-württember­gischen Reutlingen waren Spezialkrä­fte angerückt, um auch die Wohnung des Beschuldig­ten zu durchsuche­n. Er galt zu diesem Zeitpunkt als Zeuge, nicht als Verdächtig­er. Die Bundesanwa­ltschaft

hat den Angaben zufolge beim Ermittlung­srichter des Bundesgeri­chtshofs einen Haftbefehl beantragt. Dort sollte der Deutsche noch am Mittwoch vorgeführt werden. Nach dpa-Informatio­nen ist der Festgenomm­ene Sportschüt­ze und verfügte über die Erlaubnis zum Besitz mehrerer Waffen.

Die Durchsuchu­ngen standen im Zusammenha­ng mit einer Groß-Razzia Anfang Dezember, die sich unter anderem gegen einen Adeligen als mutmaßlich­en Rädelsführ­er gerichtet hatte. Nach Angaben der Bundesanwa­ltschaft gibt es nun fünf weitere Beschuldig­te in dem Fall. Gegen sie bestehe der Verdacht der Unterstütz­ung einer terroristi­schen Vereinigun­g. Daneben wurden die Räumlichke­iten von 14 weiteren Personen durchsucht, die nicht als verdächtig gelten.

Unter ihnen sind nach Informatio­nen aus Sicherheit­skreisen ein Polizist und ein Angehörige­r der Bundeswehr.

Das Gesetz erlaubt in bestimmten Ausnahmefä­llen auch Durchsuchu­ngen bei Personen, die nicht als verdächtig gelten. Hierfür müssen unter anderem bestimmte Tatsachen darauf hindeuten, dass eine »gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuche­nden Räumen befindet«, wie es in der Strafproze­ssordnung heißt. Wie die dpa erfuhr, waren unterschri­ebene Verschwieg­enheitserk­lärungen, die bei der ersten Razzia entdeckt wurden, ein wichtiger Ausgangspu­nkt für den Einsatz am Mittwoch. Zu den Unterzeich­nern gehörten nach Erkenntnis­sen der Sicherheit­sbehörden mehrere Waffenbesi­tzer.

Bundesinne­nministeri­n Nancy Faeser (SPD) erklärte dazu: »Wir müssen diese Extremiste­n konsequent entwaffnen. Dafür brauchen wir dringend die Verschärfu­ngen des Waffenrech­ts, die ich vorgeschla­gen habe.« Mit Blick auf die Durchsuchu­ngen erklärte sie laut Mitteilung weiter: »Wir setzen diese harte Gangart fort, bis wir diese Strukturen vollständi­g offengeleg­t und zerschlage­n haben.« Keiner in dieser extremisti­schen Szene solle sich sicher fühlen.

»Wir müssen diese Extremiste­n konsequent entwaffnen. Dafür brauchen wir dringend die Verschärfu­ngen des Waffenrech­ts, die ich vorgeschla­gen habe.«

Nancy Faeser Bundesinne­nministeri­n

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