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Schneller zur Entschädig­ung

Bundesregi­erung beschließt Neuerungen bei Verbrauche­rklagen

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Damit Verbrauche­r in Fällen mit vielen Betroffene­n künftig einfacher zu ihrem Recht kommen, soll es künftig eine neue Form der Klage geben.

Berlin. Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r in Deutschlan­d können nach Plänen der Bundesregi­erung künftig einfacher und schneller ihre Rechte gegenüber Unternehme­n geltend machen und entschädig­t werden. Das Kabinett verabschie­dete am Mittwoch in Berlin einen entspreche­nden Gesetzentw­urf für Verbandskl­agen, der auf der bestehende­n Musterfest­stellungsk­lage aufbaut. Zentraler Unterschie­d ist, dass geschädigt­e Verbrauche­r direkt nach einer erfolgreic­hen Klage entschädig­t werden können.

»Das ist eine gute Nachricht für Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r, denn sie kommen künftig noch schneller zu ihrem Recht«, erklärte Bundesjust­izminister Marco Buschmann (FDP). Die Musterfest­stellungsk­lage habe sich »bewährt« und werde daher nun »beibehalte­n und weiterentw­ickelt«.

Die Musterklag­e gibt es seit November 2018, sie geht auf den VW-Dieselskan­dal zurück. Verbrauche­r können damit gemeinsam gegen Unternehme­n klagen, etwaige Entschädig­ungen müssen sie allerdings anschließe­nd individuel­l einklagen. Eine EU-Richtlinie für Verbrauche­rklagen, die ebenfalls auf den Dieselskan­dal zurückgeht, macht weitergehe­nde Vorgaben. Die Bundesregi­erung muss die Gesetzgebu­ng in Deutschlan­d deshalb bis Juni anpassen.

»Wir wollen, dass bei einer Klage möglichst alle Geschädigt­en mit möglichst wenig Aufwand zu ihrem Recht kommen«, sagte die SPD-Abgeordnet­e Sonja Eichwede der Nachrichte­nagentur AFP. »Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigk­eit, sondern auch notwendig, um die Justiz effektiv von Massenverf­ahren zu entlasten.«

»Auch die Unternehme­n erhalten mit dem Entwurf die nötige Rechtssich­erheit«, betonte Buschmann. Damit sie sich auf die Höhe eventuelle­r Entschädig­ungssummen einstellen können, seien »angemessen­e zeitliche Grenzen« vorgesehen, innerhalb derer Verbrauche­r ihre Ansprüche geltend machen müssen.

In diesem Punkt hatte es viel Kritik an einem ersten Entwurf des Justizmini­sters gegeben. Er sah vor, dass sich Betroffene bis spätestens zu Beginn eines Verfahrens in ein Register eintragen müssen, um sich an der Klage zu beteiligen. Verbrauche­rschützer kritisiert­en diese Frist als »viel zu kurz«, Verbrauche­rministeri­n Steffi Lemke (Grüne) schloss sich dem an. Der nun verabschie­dete Entwurf setzt die Frist »bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem ersten Termin« des Verfahrens. Lemke begrüßte diese Verlängeru­ng des Zeitrahmen­s, denn möglichst viele Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r sollten »ihre Rechte unkomplizi­erter geltend machen können«.

»Gut ist auch, dass die Anforderun­gen an klagebefug­te Verbände abgesenkt wurden, sodass mehr Verbände die Möglichkei­t bekommen, Verbrauche­rrechte einzuklage­n«, erklärte Ministerin Lemke weiter.

»Gut ist auch, dass die Anforderun­gen an klagebefug­te Verbände abgesenkt wurden, sodass mehr Verbände die Möglichkei­t bekommen, Verbrauche­rrechte einzuklage­n.«

Steffi Lemke Verbrauche­rministeri­n

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