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Scheinväte­r im Visier

Ampel will Kindesaner­kennung erschweren

- Agenturen/nd

Gegen sogenannte Scheinvate­rschaften zur Sicherung des Aufenthalt­srechts soll künftig mit verschärft­en Prüfverfah­ren vorgegange­n werden.

Berlin. Die Ampel-Koalition will stärker gegen sogenannte Scheinvate­rschaften vorgehen: Ein entspreche­nder Gesetzentw­urf wurde am Mittwoch vom Bundeskabi­nett beschlosse­n. Bei Scheinvate­rschaften erkennen deutsche Männer – teilweise gegen Geld – Vaterschaf­ten an, mit denen sie nichts zu tun haben. Dadurch kann das Kind die deutsche Staatsbürg­erschaft erhalten. Die Mutter und gegebenenf­alls Geschwiste­r können ein Aufenthalt­srecht und damit einen Anspruch auf Sozialleis­tungen in Deutschlan­d bekommen.

Innenminis­terin Nancy Faeser (SPD) und Justizmini­ster Marco Buschmann (FDP) wollen mit ihrem Gesetzentw­urf nun ein verschärft­es Prüfverfah­ren einführen. Schon bei einem theoretisc­h möglichen Missbrauch soll die Anerkennun­g eines Kindes demnach künftig nicht mehr ohne Zustimmung der Ausländerb­ehörden erfolgen können. Justizmini­ster Buschmann betonte: »Wir haben jetzt eine Lösung gefunden, um die Masche der falschen Väter zu stoppen.« Mit dem neuen Verfahren werde dafür gesorgt, »dass missbräuch­liche Anerkennun­gen effektiv entdeckt und vereitelt werden«.

Den Ministerie­n für Justiz und Inneres zufolge haben die Ausländerb­ehörden von Januar 2018 bis Dezember 2021 1769 mögliche Missbrauch­sfälle bearbeitet. Rund 290 davon wurden als missbräuch­liche Vaterschaf­tsanerkenn­ung bewertet. Weitere 1800 Fälle wurden in den deutschen Auslandsve­rtretungen geprüft. Beide Ministerie­n gehen insgesamt von einer hohen Dunkelziff­er bei Scheinvate­rschaften aus.

Schon bisher kann das Anerkennun­gsverfahre­n ausgesetzt werden, wenn konkrete Anhaltspun­kte für einen Missbrauch vorliegen. Solche Fälle würden aber oft nicht rechtzeiti­g erkannt, hieß es aus den Ministerie­n. Derzeit sind für das Erkennen eines Missbrauch­s hauptsächl­ich die Stellen verantwort­lich, die eine Vaterschaf­tsanerkenn­ung beurkunden, also Jugendämte­r oder Notare. Für diese seien missbrauch­srelevante Informatio­nen aber nur schwer ermittelba­r.

Künftig soll nun das Standesamt entscheide­n, ob ein möglicher Prüffall für die Ausländerb­ehörden vorliegt. Dies wäre automatisc­h der Fall, wenn Vater und Mutter einen unterschie­dlichen Aufenthalt­sstatus haben – etwa in einem Fall die deutsche Staatsbürg­erschaft und im anderen nur ein Touristenv­isum.

»Bestätigt sich der Verdacht, wird nicht nur die Vaterschaf­tsanerkenn­ung verweigert, sondern können auch strafrecht­liche Konsequenz­en folgen«, betonte der FDP-Politiker Stephan Thomae. Dies sei auch rückwirken­d möglich, wenn sich erst nach der Anerkennun­g zeige, dass diese unter falschen Angaben erfolgt ist.

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