Verweis als »Ultima Ratio«
SPD und CDU einigen sich auf verschärftes Hochschulgesetz
Das Berliner Hochschulgesetz soll erneuert werden – laut Änderungsantrag mit möglicher Exmatrikulation.
Die schwarz-rote Regierungskoalition hat sich auf eine Verschärfung des Berliner Hochschulgesetzes geeinigt. Dem Änderungsantrag zufolge soll die Möglichkeit einer Exmatrikulation bei gewissen Ordnungsverstößen wieder eingeführt werden – allerdings nur als »Ultima Ratio« und nur, wenn es eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung gibt. Im Falle einer Exmatrikulation dürfen Studierende sich zwei Jahre lang nicht an derselben Hochschule einschreiben, wie SPD und CDU am Mittwoch mitteilten.
Ein Ordnungsverstoß besteht dem Antrag nach etwa dann, wenn ein Student in Bezug zur Hochschule »durch Anwendung von körperlicher Gewalt, durch Aufforderung zur körperlichen Gewalt oder durch Bedrohung mit körperlicher Gewalt in der Ausübung seiner Rechte und Pflichten erheblich beeinträchtigt« wird. Auch sexuelle Belästigung und »vorsätzliche Straftaten« in Einrichtungen der Hochschule, die der Hochschule »erheblichen Schaden zufügen« gelten als Verstoß.
Zu möglichen Maßnahmen zählen neben der Exmatrikulation auch die Androhung der Exmatrikulation, der Ausspruch einer Rüge, der Ausschluss von der Benutzung von bestimmten Einrichtungen der Hochschule, einschließlich ihrer digitalen Infrastruktur, und der Ausschluss von der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen bis zu einem Semester. Eine Verschärfung soll es dem Antrag zufolge auch beim Hausrecht geben: Maßnahmen wie ein Hausverbot können künftig »bei extremen Fällen« für neun Monate verhängt werden und nicht mehr nur für drei wie bislang. Bestehe eine Gefährdung weiterhin, könnten Maßnahmen erneut angeordnet werden.
Das Abgeordnetenhaus muss der Gesetzesnovelle noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache. Auslöser für die Gesetzesnovelle war eine mutmaßlich antisemitisch motivierte Gewalttat Anfang Februar. Ein jüdischer FU-Student soll dabei von einem propalästinensischen Kommilitonen auf offener Straße krankenhausreif geprügelt worden sein.