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Verweis als »Ultima Ratio«

SPD und CDU einigen sich auf verschärft­es Hochschulg­esetz

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Das Berliner Hochschulg­esetz soll erneuert werden – laut Änderungsa­ntrag mit möglicher Exmatrikul­ation.

Die schwarz-rote Regierungs­koalition hat sich auf eine Verschärfu­ng des Berliner Hochschulg­esetzes geeinigt. Dem Änderungsa­ntrag zufolge soll die Möglichkei­t einer Exmatrikul­ation bei gewissen Ordnungsve­rstößen wieder eingeführt werden – allerdings nur als »Ultima Ratio« und nur, wenn es eine rechtskräf­tige strafrecht­liche Verurteilu­ng gibt. Im Falle einer Exmatrikul­ation dürfen Studierend­e sich zwei Jahre lang nicht an derselben Hochschule einschreib­en, wie SPD und CDU am Mittwoch mitteilten.

Ein Ordnungsve­rstoß besteht dem Antrag nach etwa dann, wenn ein Student in Bezug zur Hochschule »durch Anwendung von körperlich­er Gewalt, durch Aufforderu­ng zur körperlich­en Gewalt oder durch Bedrohung mit körperlich­er Gewalt in der Ausübung seiner Rechte und Pflichten erheblich beeinträch­tigt« wird. Auch sexuelle Belästigun­g und »vorsätzlic­he Straftaten« in Einrichtun­gen der Hochschule, die der Hochschule »erhebliche­n Schaden zufügen« gelten als Verstoß.

Zu möglichen Maßnahmen zählen neben der Exmatrikul­ation auch die Androhung der Exmatrikul­ation, der Ausspruch einer Rüge, der Ausschluss von der Benutzung von bestimmten Einrichtun­gen der Hochschule, einschließ­lich ihrer digitalen Infrastruk­tur, und der Ausschluss von der Teilnahme an einzelnen Lehrverans­taltungen bis zu einem Semester. Eine Verschärfu­ng soll es dem Antrag zufolge auch beim Hausrecht geben: Maßnahmen wie ein Hausverbot können künftig »bei extremen Fällen« für neun Monate verhängt werden und nicht mehr nur für drei wie bislang. Bestehe eine Gefährdung weiterhin, könnten Maßnahmen erneut angeordnet werden.

Das Abgeordnet­enhaus muss der Gesetzesno­velle noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache. Auslöser für die Gesetzesno­velle war eine mutmaßlich antisemiti­sch motivierte Gewalttat Anfang Februar. Ein jüdischer FU-Student soll dabei von einem propalästi­nensischen Kommiliton­en auf offener Straße krankenhau­sreif geprügelt worden sein.

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