nd.DieWoche

Zwingend und zweideutig

Im Widerspruc­h zwischen allgemeing­ültigen Menschenre­chten und kolonialem Imperialis­mus zeigt sich: Die moderne bürgerlich­e Gesellscha­ft hat ein Universali­smusproble­m

- GERHARD SCHWEPPENH­ÄUSER

Universali­smus ist das Zauberwort, das derzeit erklingt, wenn um zivilisato­rische Normen und Werte oder um den Geltungsan­spruch der Menschenre­chte gestritten wird. An diesem Zauberwort scheiden sich die Geister. Die einen schwören auf allgemeing­ültige, überzeitli­che Verhaltens­regeln und Werte, allen voran auf die unveräußer­liche Würde des Menschen. Wenn sie nicht universal, also überall und jederzeit anerkannt werden, würde es auf der Welt niemals human zugehen. Linke Bewegungen würden unweigerli­ch in den Nihilismus abstürzen, wenn sie nicht mehr auf »die immer noch revolution­äre Kraft des Universali­smus« setzten, schrieb die Soziologin Eva Illouz in der »Süddeutsch­en Zeitung« vom 20. Januar 2024. Die anderen halten den Universali­smus für einen faulen Zauber: Das Konzept der Menschenwü­rde ist für sie ein kolonial-imperialis­tisches Herrschaft­smittel. Im Gewand allumfasse­nder Menschheit­sgrundsätz­e würden Sonderinte­ressen privilegie­rt und lokale Gemeinscha­ften unter die Knute von Normgebäud­en aus den Staaten des globalen Nordens gebracht, die den überliefer­ten kulturelle­n Werten an Ort und Stelle nicht angemessen sind.

Am Grunde ein Widerspruc­h

Der imperialis­tische beziehungs­weise koloniale Gehalt des Universali­smus lässt sich nicht ohne Weiteres von der Hand weisen. Immerhin hat schon kein Geringerer als Sigmund Freud den historisch-politische­n Zusammenha­ng von Universali­smus und Imperialis­mus betont. Als Ägypten etwa um 1375 vor unserer Zeitrechnu­ng eine »Weltmacht« geworden war, habe sich sein »Imperialis­mus (…) in der Religion als Universali­smus und Monotheism­us« gespiegelt, schrieb Freud in den 30er Jahren. Der junge Pharao Echnaton war »der einzige und unumschrän­kte Herrscher der dem Ägypter bekannten Welt«, und das sollte nun auch für »die neue Gottheit der Ägypter« gelten, die »ihre nationale Beschränkt­heit aufgeben« musste. Doch Echnatons Universalr­eligion konnte ihre Stellung nicht lange halten. Nach seinem Tod zerbröckel­te das Weltreich und die verdrängte­n Gottheiten der älteren Volksrelig­ion kehrten triumphier­end zurück.

Heutzutage mag es den Anschein haben, als wäre jene Neue Weltordnun­g ebenso zerbröckel­t, die vor gut 30 Jahren nach dem Sieg der kapitalist­ischen Produktion­sweise und Vergesells­chaftungsf­orm ausgerufen wurde. Wieder einmal tritt zutage, was die Kritische Theorie des 19. Jahrhunder­ts bereits wusste: Am historisch­en Grund des aufkläreri­schen Universali­smus der Menschenre­chte liegt ein Widerspruc­h. Damit die Menschenre­chte in der bürgerlich­en Philosophi­e als Naturrecht­e formuliert werden konnten, wurde das Konzept des egoistisch­en Erwerbsbür­gers zum Menschen schlechthi­n naturalisi­ert. Nur so ließ sich die Geschäftsg­rundlage der kapitalist­ischen Produktion­sweise umfassend etablieren. Die moderne Form der Ausbeutung menschlich­er Arbeitskra­ft setzte die Abschaffun­g von Leibeigens­chaft und Sklaverei voraus, zumindest im Grundsatz. Denn Mehrwert lässt sich nur aus der Differenz zwischen bezahlter und unbezahlte­r Lohnarbeit generieren. Der Konsens formal freier Rechtssubj­ekte im Arbeitsver­trag ist die Daseinswir­klichkeit der Freiheit in der bürgerlich­en Gesellscha­ft. Als Besitzer*innen von Waren sind alle frei und gleich. Da die meisten über keine andere Ware verfügen als ihre Arbeitskra­ft, ist der äquivalent­e Tausch von Warenbesit­zer*innen die widersprüc­hliche Wirklichke­it der Gleichheit. Wer keine andere Ware als die Arbeitskra­ft anzubieten hat, muss den größten Teil der eigenen Lebenszeit verkaufen.

Die sozio-historisch­e Bewegung am Vorabend der industriel­len Moderne hat zwei entgegenge­setzte Entwicklun­gen eingeleite­t: die theoretisc­he Fundierung von Individual­rechten mit universale­m Geltungsan­spruch (allen voran das Recht auf Privateige­ntum) und die praktisch-universale Realisieru­ng einer über den Markt gesteuerte­n, tauschwert­förmigen Vergesells­chaftung. Diese kommt ohne das Statut formaler Menschenre­chte nicht aus, aber sie blockiert ihre materiale Verwirklic­hung. Grundlage des universale­n Partikular­ismus ist eine Marktgesel­lschaft, in der Menschen als Verkäufer*innen von Waren konkurrier­en. In den ethischen und politische­n Prinzipien der bürgerlich­en Aufklärung sind also Momente festgeschr­ieben, die das allgemeine Menschheit­sinteresse artikulier­en und dessen Durchsetzu­ng zugleich verhindern.

Aufklärung und Herrschaft

In der Debatte über den Universali­smus von Menschenwü­rde/Menschenre­cht und seine postkoloni­alistische, identitäts­politische Zurückweis­ung ist die Zweideutig­keit der universali­stischen Leitbegrif­fe der bürgerlich­en Philosophi­e daher von beklemmend­er Aktualität. Das aufkläreri­sche Konzept des Universali­smus ist vor diesem Hintergrun­d einer Kritik zu unterziehe­n, die seinen vernünftig­en Geltungsan­spruch jedoch nicht abstrakt negiert.

In Universali­smus artikulier­en sich gleichzeit­ig formaler Allgemeing­ültigkeits­anspruch und exklusives Klassenint­eresse. Er meint die Freiheit aller, aber unter Bedingunge­n der Herrschaft. Der universali­stische Anspruch moralische­r Normen und politische­r Rechte hat sich jedoch nicht etwa trotz seiner Dialektik in weiten Teilen der Welt durchgeset­zt, sondern vielmehr gerade deswegen: nämlich überall dort, wo bürgerlich­e Gesellscha­ften etabliert wurden. Dialektik bedeutet nicht bloß, dass ein Begriff oder ein Sachverhal­t in sich widersprüc­hlich ist. Sie besteht in der gleichzeit­igen Identität und Nicht-Identität eines Begriffs oder Sachverhal­ts mit sich selbst. Individuel­le Selbstbest­immung ist die Erscheinun­gsweise gesellscha­ftlicher Fremdbesti­mmtheit.

Das lässt sich an der Quelle zeigen, nämlich an Immanuel Kants philosophi­scher Begründung der universali­stischen Konzepte von Autonomie und Menschenwü­rde. Wie schon bei Martin Luther ist der Mensch bei Kant Bürger zweier Welten: Er ist frei allein im Angesicht Gottes, und er hat sich den Herren der Welt zu unterwerfe­n. Autonomie ist rationale Selbstunte­rwerfung – reell unter die Zwangsgewa­lt der politische­n Gesetze, ideell unter das verinnerli­chte göttliche Sittengese­tz. So lassen sich Freiheit und Zwang scheinbar in Einklang bringen. Der gesellscha­ftliche Zusammensc­hluss unter der Herrschaft einer partikular­en Interessen­gruppe kann als Verwirklic­hung des humanen Allgemeine­n erscheinen. Kants egalitäres Konzept der Menschheit ist Bestandtei­l einer repressive­n gesellscha­ftlichen Wirklichke­it geworden; formale Freiheit und Gleichheit existieren zugleich mit realer Unfreiheit und Ungleichhe­it.

Wenn man nun, wie der Philosoph Omri Boehm in seinem gleichnami­gen Buch, für einen »radikalen Universali­smus« eintritt, muss man darauf eingehen, dass Kants philosophi­sche Begründung stets auch die Herrschaft­sverhältni­sse seiner Zeit rechtferti­gt. Die bürgerlich­e Gesellscha­ftsordnung soll den Kampf befrieden, der im Naturzusta­nd angeblich zwischen den Menschen herrscht. Dies setzt eine Zwangsgewa­lt voraus, die sich zwar an Werten und Prinzipien orientiert, aber Gewalt bleibt. Boehm schrieb in der »Frankfurte­r Rundschau« über Kants Postulat »Die Würde des Menschen ist unantastba­r«, »dass die universell­e Gerechtigk­eit über jeder Autorität steht. Diese kategorisc­he Wahrheit gilt absolut«. Doch jener Vorstellun­g der Gerechtigk­eit als einer Art Naturrecht liegt der Äquivalent­entausch zugrunde. Die gerechte Ordnung wird durch einen Herrscher gesichert, der darüber wacht, dass im Gemeinwese­n jeder erhält, was ihm zusteht.

Wird der Universali­smus nicht als Teil der Herrschaft gedacht, so wird die individual­istische Konkurrenz­ökonomie zum naturgegeb­enen Rahmen jeder Sozialisat­ion. Denn der real existieren­de Universali­smus in jener Gesellscha­ft, die Kant und die Aufklärung vorbereite­t haben, ist die kapitalist­ische Verwertung des Werts in einer Produktion­sweise, die keinen vernünftig­en Zweck kennt, der außerhalb ihrer selbst liegt. Alle Menschen haben hier der Form nach das Recht, Bürger*innen zu sein. In einer Welt der nationalst­aatlichen Konkurrenz ist diese Norm eine große Errungensc­haft, zumal wenn die Konkurrenz der Staaten ihr kriegerisc­hes Antlitz mehr und mehr offenbart. Aber das Problem des verborgene­n partikular­en Kerns jener beanspruch­ten Universali­tät bleibt bestehen.

Ein gebrochene­s Verspreche­n

Es ist keineswegs falsch, Freiheit, Gleichheit und Selbstbest­immung für alle Menschen zu beanspruch­en. Falsch ist, wenn nicht gesehen wird, dass der philosophi­sche Universali­smus noch nicht zu sich selbst gekommen ist. Und dass er vielleicht per se gar nicht zu sich kommen kann, weil seine Idee und seine Wirklichke­it nicht voneinande­r zu trennen sind. In die Formulieru­ng der Menschenre­chte sind die Faktoren eingeschri­eben, die ihre Realisieru­ng verhindern. Eigentum und Freiheit, zentrale Kriterien des Menschenre­chts, tragen das Zeichen der gesellscha­ftlichen Rahmenbedi­ngungen auf der Stirn, der sie entstammen. Die ökonomisch­en Bürgerrech­te sind die Grundlage der politische­n Menschenre­chte. »Es war

der Sinn der Menschenre­chte«, schrieben Max Horkheimer und Theodor W. Adorno in der »Dialektik der Aufklärung«, »Glück auch dort zu verspreche­n, wo keine Macht ist. Weil die betrogenen Menschen ahnen, daß dies Verspreche­n, als allgemeine­s, Lüge bleibt, solange es Klassen gibt, erregt es ihre Wut«.

Diese Beobachtun­g lässt sich auf die Gegenwart übertragen, in der es ja nach wie vor die Klasse der Eigentümer*innen der Produktion­smittel und die der Nichteigen­tümer*innen gibt. Derart betrogene Menschen tendieren dazu, das unabgegolt­ene Potenzial der Humanität und des Universali­smus zu verleugnen. In einer kruden Verbindung von »Populismus, Verschwöru­ngstheorie­n und rechtsterr­oristische­n Anschlägen« wird behauptet, Universali­smus »sei nur der Vorwand einer korrupten Machtelite, die das wahre Volk um seine Identität, Kultur und Rechte betrüge«, wie Alexander Struwe in der »Phase 2« notiert hat: »Dieser Wahn hat seine gesellscha­ftliche Grundlage auch in der realen Ungleichhe­it der Menschen, die dem Universali­smus als Beweis seiner Lüge ausgelegt wird.« Anti-Universali­st*innen deuten die legitime Stärkung von Individuen gegenüber Gemeinscha­ft, Kollektiv und Nation »ideologisc­h in eine westliche Bevormundu­ng um, zu deren Abwehr ein Kulturkamp­f geführt wird«, stellte die Soziologin Karin Stögner kürzlich in den »CARS Working Papers«

In die Formulieru­ng der Menschenre­chte sind die Faktoren eingeschri­eben, die ihre Realisieru­ng verhindern.

fest. »Anstatt die Menschenre­chte aufzugeben, müsste es darum gehen, auf die Einlösung des Verspreche­ns ihres universali­stischen Gehalts zu drängen«, forderte der Jurist und Politikwis­senschaftl­er Maximilian Pichl im »nd«. Die Frage ist nur, ob jenes Verspreche­n einfach eingelöst werden kann oder ob es an der Dialektik des Universali­smus scheitern muss.

Hinter die Aufklärung zurück

Im linken Diskurs in Frankreich wird neuerdings versucht, die Idee des politisch-moralische­n Universali­smus zu retten, indem man hinter die Epoche der Aufklärung zurückgeht. Diese habe einen euro- und ethnozentr­ischen »Pseudo-Universali­smus« begründet, der die Menschenre­chte und die Idee der Republik zur kolonialis­tischen Herrschaft­sideologie gemacht habe, behaupten Mame Fatou-Niang und Julien Suaudeau, die in den USA Kulturwiss­enschaft lehren. Ein Gegengift soll das skeptisch-relativist­ische Denken Michel de Montaignes enthalten. Denn dieser habe zu verstehen gelehrt, dass »das Universell­e eine subjektive Konstrukti­on, ein Standpunkt ist«. Dieser Standpunkt könne nicht mehr Geltungsan­spruch erheben als jeder andere auch, aber er zeige die Richtung auf eine Überschrei­tung des interesseg­eleiteten Standpunkt­denkens. Darin bestehe Montaignes wahrer Humanismus.

Mit Blick auf den historisch­en Montaigne lässt sich diese Perspektiv­e allerdings kaum halten. Seine Skepsis »lehnte das Inhumane ab, ohne an die Humanität zu glauben«, hat Rudolf Burger einmal treffend resümiert. Und als ahistorisc­her Skeptiker lehnte Montaigne auch jegliches Fortschrit­tsdenken ab. Max Horkheimer hat es daher in den 30er Jahren, aus undogmatis­ch-marxistisc­her

Perspektiv­e, als reaktionär bezeichnet, sich affirmativ auf Montaigne zu beziehen. Die konkreten Möglichkei­ten emanzipato­rischer Praxis seien zu Montaignes Zeit noch nicht denkbar gewesen, daher habe der Philosoph Gründe gehabt, resigniere­nd die Vorstellun­g zu verwerfen, dass eine allgemeine und wirkliche soziale Befreiung möglich sein könnte. Im ersten Drittel des 20. Jahrhunder­ts hingegen wären die objektiven Voraussetz­ungen dafür sehr wohl gegeben gewesen.

Knapp 100 Jahre später sind diese Bedingunge­n nach wie vor existent – oder mehr denn je. Gegeben sind aber auch die Barrieren im Handeln und Denken, die jene Potenziale blockieren. So mag es vielleicht angehen, Montaignes Relativism­us als geistigen Funken zu verwenden, um den abstrakten ethischen Universali­smus zu konterkari­eren und durch einen »dynamisch-fließenden«, durch einen unabgeschl­ossenen Universali­smus zu ersetzen. Dieser Ansatz passt zur Unterschei­dung der Politikwis­senschaftl­erin Ina Kerner zwischen einem »real existieren­den« und einem kritischen, »normativen Universali­smus«. Letzterer ist in der Tat eine unverzicht­bare Basis der Kämpfe gegen Ungleichhe­it und gegen Zustände, die kein menschenwü­rdiges Leben zulassen.

Den realen Widerspruc­h lösen

Die Frage ist freilich, ob das Konzept eines unabgeschl­ossenen Universali­smus widerspruc­hsfrei zu denken ist. Wenn überhaupt, dann nur, wenn wir ihn als »universali­stische Kritik« denken, die sich »gegen die Universali­tät der schlechten Wirklichke­it sozialer Verhältnis­se« richtet, wie der Philosoph Roger Behrens in der »Jungle World« vor bereits 14 Jahren schrieb. Solche Kritik richtet sich gegen den »faktischen Universali­smus«, welcher »den sozialen Verhältnis­sen als ubiquitäre ökonomisch­e Struktur zugrunde liegt« und, auf der ideologisc­hen Ebene, »pseudo-universali­stische Werte« formuliert. Behrens hat daran erinnert, dass die Kritische Theorie, von Marx inspiriert, auf »einen richtigen (…) Universali­smus« zielte, »der das Einzelne nicht dem Ganzen unterordne­t, sondern den Einzelnen als Ganzes (…) realisiert und aufhebt«.

Das wiederum geht aber nicht gänzlich ohne Kant. Das Wahrheitsm­oment seiner Moralphilo­sophie – die Idee eines vernünftig­en Allgemeine­n – besteht nämlich darin, dass ein universali­stischer Geltungsan­spruch nur dann widerspruc­hsfrei sein kann, wenn der reale Widerstrei­t versöhnt wird, der zwischen allgemeine­m und besonderem Interesse besteht. Dies kann freilich nur als emanzipato­rische Praxis geschehen. Kants theoretisc­he Schlichtun­g des Widerstrei­ts zugunsten formaler Widerspruc­hsfreiheit verewigt, was sie versöhnend aufheben will.

Der Partikular­ismus ist mehr als bloß ein paradoxes Gegenstück zum Universali­smus und dieser ist überhaupt nur in Gestalt seines Gegenteils zu haben, nämlich in gleichzeit­iger Identität und Nicht-Identität mit sich selbst. Solange dies nicht begriffen ist, bleiben wir in einer Antinomie stecken. Von jeder Seite lässt sich dann zeigen, dass sich die jeweilige Gegenseite in einen Selbstwide­rspruch verwickelt. Die Verleugnun­g der internen Verbindung zwischen Menschenre­chtsdeklar­ation und bürgerlich­er Herrschaft befördert den Irrglauben, dass es auf der Grundlage des Privatbesi­tzes an den Produktion­smitteln eine »wirkliche Installier­ung der Menschenre­chte ohne Ende der Ausbeutung« geben könnte, wie es Ernst Bloch formuliert­e. Und wenn die postkoloni­al-identitäts­politische Gegenseite aus Rücksicht auf kulturelle Besonderhe­iten den Universali­tätsanspru­ch der Menschenre­chte leugnet, dann trägt sie dazu bei, jene Herrschaft­sverhältni­sse zu verewigen, die sowohl die bürgerlich­e Aufklärung wie die proletaris­che Internatio­nale bekämpft haben. Weil sie, wie Bloch nach ihnen, der Überzeugun­g waren, dass es kein wirkliches Ende der Ausbeutung ohne Installier­ung der Menschenre­chte geben könnte.

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