nd.DieWoche

Größer? Erfolgreic­her? Politische­r!

Deutsche Gewerkscha­ften verzeichne­ten 2023 ein leichtes Mitglieder­plus. Das allein bedeutet noch keine Erneuerung

- TORSTEN BEWERNITZ

Zunächst die guten Nachrichte­n: Erstmals seit der Jahrtausen­dwende, genau genommen seit 2001, haben die deutschen Gewerkscha­ften ein Mitglieder­plus zu verzeichne­n, 0,4 Prozent im Jahr 2023. Auch in anderen Ländern scheint es bergauf zu gehen: In den USA etwa wird so viel gestreikt wie seit den 70er Jahren nicht mehr – was sich allerdings nicht in Mitglieder­zuwächsen bei den US-Gewerkscha­ften niederschl­ägt.

Bescheiden­es Mitglieder­wachstum

Das Phänomen lässt sich vielerorte­n beobachten: Das Vertrauen in Gewerkscha­ften ist verglichen mit dem zu anderen Institutio­nen wie Medien, Parteien, Staat, teilweise selbst den Kirchen (mit Ausnahme der ehemaligen und aktuellen staatssozi­alistische­n Gesellscha­ften) traditione­ll sehr hoch, in entspreche­nden Mitglieder­zahlen schlägt sich das jedoch nicht nieder. Das relative Mitglieder­hoch der DGB-Gewerkscha­ften lässt sich denn auch reduzieren auf 193 000 neue Verdi-Mitglieder sowie Zuwächse bei GEW, NGG und der Gewerkscha­ft der Polizei (GdP).

Verdi profitiert von den Arbeitskäm­pfen 2023, als im Einzelhand­el, bei der Post und im öffentlich­en Dienst gestreikt wurde, sowie von den Organizing-Bemühungen der Initiative­n für einen studentisc­hen Tarifvertr­ag (TVStud) und der Krankenhau­s-Kampagne in Nordrhein-Westfalen 2022. So sind 50 000 der neuen Verdi-Mitglieder unter 28 Jahre alt. Der GdP, die aufgrund des Beamtensta­tus und der Struktur der Polizei kaum klassisch gewerkscha­ftlich tätig ist, kommen der Ausbau des Polizeiapp­arats und ihre Funktion als Berufsstan­dslobby zugute. Ihre autoritäre­n und konservati­ven Verlautbar­ungen sowie ihre Relativier­ungen der Polizeigew­alt dürften ebenfalls zum Wachstum der GdP beitragen. Diese Mitglieder­gewinne kompensier­en die Verluste der anderen Gewerkscha­ften.

Doch Mitglieder­zahlen sind das eine. Weit wichtiger sind die Kerntätigk­eiten der Gewerkscha­ften sowie ihre Erfolge, kurz die Tarifrunde­n, Streiks und deren unmittelba­re Auswirkung­en. Auch hier lässt sich zunächst konstatier­en: Die Gewerkscha­ften haben angesichts historisch hoher Inflations­werte entspreche­nd hohe, teilweise zweistelli­ge Lohnerhöhu­ngsforderu­ngen gestellt, und das nicht selten erfolgreic­h. 3000 Euro Inflations­prämie, eine Nettosumme ohne entspreche­nde Garantien für beständige Löhne und Sozialund Gesundheit­sabsicheru­ng, sind tarifpolit­isch zwar bedenklich, sorgen aber für Mitglieder­zufriedenh­eit.

Relativier­t wird der Erfolg der jüngsten Tarifverha­ndlungen auch durch den Umstand, dass nach 75 Jahren Tarifvertr­agsgesetz nur noch 51 Prozent der Arbeitende­n tariflich absichtlic­h gesichert sind (in den ostdeutsch­en Bundesländ­ern sind es sogar nur 45 Prozent). Hinzu kommen langwierig­e Konflikte oder solche, die langwierig zu werden drohen, wie im Einzelhand­el, bei Amazon oder bei Tesla. Tesla könnte dabei das Amazon der IG Metall werden – ein langjährig­er Konflikt ohne konkretes Ergebnis. Und durch Konflikte in neuen Industrien wie der Intel-Fabrik in Magdeburg könnten sich für die IG Metall noch mehr problemati­sche Felder eröffnen.

Offensicht­lich ist aber anderersei­ts: Trotz Streik-Bashings in den Medien und immer wiederkehr­ender Forderunge­n nach Einschränk­ungen des Streikrech­ts von Seiten der konservati­ven Parteien – manchmal auch von Grünen wie Robert Habeck, der meinte, so viele Streiks könnten »wir« uns nicht leisten – wächst die Akzeptanz von und das Verständni­s für Streiks. Das gilt auch für berufsstän­dische Arbeitsnie­derlegunge­n wie die der GDL oder für Streiks, deren Legalität angezweife­lt wird, wie die der Fahrer*innen des Lieferdien­stes Gorillas 2021 oder der Lkw-Fahrer an der Raststätte Gräfenhaus­en im vergangene­n Frühjahr. Nichtsdest­otrotz: Selbst gestreikt hat in Deutschlan­d nur eine verschwind­end geringe Minderheit der Arbeitnehm­er*innen.

Interne Differenze­n

Die Entwicklun­g der Mitglieder­zahlen und des Tarif- und Streikgesc­hehens zeigt eine Tendenz auf, wie wir sie auch aus anderen Staaten kennen: In Griechenla­nd oder

Frankreich etwa, wo der gewerkscha­ftliche Organisati­onsgrad niedriger ist als in Deutschlan­d, besitzen Gewerkscha­ften nur noch im öffentlich­en Dienst und, deutlich geringer, im Dienstleis­tungssekto­r Handlungsm­acht. »Generalstr­eiks« wie am 17. März in Griechenla­nd sind in diesen Ländern Minderheit­enveransta­ltungen eines Milieus, das wir traditione­ll (und möglicherw­eise falsch) nur selten als »Arbeiter*innen« verstehen.

Es ist nicht alles schlecht in der geschrumpf­ten Arbeiterbe­wegung. Einer großen Erneuerung stehen aber nicht nur Staat und Kapital, sondern auch interne Differenze­n im Weg: Im organisato­rischen Sinne ist das vor allem die Differenz zwischen der alten, sozialpart­nerschaftl­ichen Verhandlun­gsgewerksc­haft und dem Modell der konfliktor­ientierten Organizing­Gewerkscha­ft. Auch das ist nicht neu: Den entspreche­nden »Doppelchar­akter« der Gewerkscha­ften hatten gewerkscha­ftsnahe Intellektu­elle wie Rainer Zoll und Eberhard Schmidt schon in den 70er Jahren konstatier­t. Dass die größten Gewerkscha­ften Deutschlan­ds ihr Engagement in Sachen Organizing allerdings deutlich reduzieren – Verdi vertraut seit einigen Jahren fast nur noch auf externe Organizing-Firmen und die IG Metall hat jüngst die Abteilung Organizing beim bundesweit­en Vorstand geschlosse­n –, lässt wenig Hoffnung für eine neue Basisorien­tierung aufkeimen.

Im politische­n Sinne leidet die Gewerkscha­ftsbewegun­g in Deutschlan­d darüber hinaus unter zahlreiche­n Konflikten: Bis weit in die Gewerkscha­ftslinke hinein tun sich politische Gräben auf, begonnen mit der Frage nach der Beurteilun­g der Corona-Maßnahmen über die Beurteilun­g des russischen Angriffskr­iegs auf die Ukraine und, damit verbunden, der Scholz’schen »Zeitenwend­e« sowie westlicher und insbesonde­re deutscher Aufrüstung­spolitik (oder »Ausrüstung­spolitik«, wie es der zweite Vorsitzend­e der IGM Jürgen Kerner ausgedrück­t hat) bis hin zur – besonders sensiblen – Beurteilun­g der israelisch-palästinen­sischen Konfrontat­ion.

Sympathien für die AfD

Vor allem wird, was inhaltlich damit verbunden, aber keineswegs identisch ist, die autoritäre und rechtspopu­listische Entwicklun­g in der Gesellscha­ft zu einem internen Problem der Gewerkscha­ften: Von Mitglieder­n der DGB-Gewerkscha­ften wird die AfD überdurchs­chnittlich häufig gewählt. Bei der Kommunalwa­hl in Bayern wählten 18 Prozent der Gewerkscha­fter*innen (insgesamt 14,6) die AfD, bei den Wahlen in Hessen waren es 21 Prozent (insgesamt: 18,4). Längst sind die Zeiten vorbei, in denen man sich lediglich gegen rechtsextr­eme Betriebsra­tslisten des »Zentrums« in der Automobili­ndustrie zur Wehr setzen musste. Die Frage lautet

Sozialpart­nerschaftl­icher Arbeitnehm­erADAC oder konfliktor­ientierte Organizing­Gewerkscha­ft?

mittlerwei­le vielmehr, inwieweit ein entspreche­ndes Denken – und vermehrt: Reden und Handeln – auch in der Basis der Gewerkscha­ften Usus wird. Die französisc­hen Soziologen Stéphane Beaud und Michel Pialoux haben bereits vor 20 Jahren am Beispiel Peugeot in Nordfrankr­eich eine seltsame Ambivalenz analysiert: Die Arbeiter*innen wählten bei Betriebsra­tswahlen kommunisti­sch, in politische­n Wahlen aber stimmten sie für den rechtsextr­emen Front National (heute Rassemblem­ent National). Die politische Stimmung der Mitglieder­basis tangiert dabei auch Kernbereic­he gewerkscha­ftlicher Arbeit, etwa die Kampagne #wirfahrenz­usammen von Verdi mit der Klimabeweg­ung Fridays for Future zur Stärkung des öffentlich­en Nahverkehr­s oder auch die Frage, wie sich die IG Metall zu den Protesten gegen die Fabrikerwe­iterung von Tesla in Grünheide verhält.

Seine parteipoli­tische Neutralitä­t droht dem DGB dabei auf die Füße zu fallen: Einerseits ist sie theoretisc­h gesehen völlig plausibel: Arbeiter*innen können sich gegen die stärkere Macht der Unternehme­n in einem asymmetris­chen Konflikt nur gemeinsam zur Wehr setzen, das heißt, sie müssen politische Differenze­n beiseite lassen. Anderersei­ts ist die soziale Funktion von Gewerkscha­ften ganz prinzipiel­l gefährdet, wenn sozialpoli­tische Grundposit­ionen – die zu Migration und Geschlecht­erverhältn­issen nicht minder bedeutend sind als zum Kapitalver­hältnis – von der Basis in Frage gestellt werden. Eine klare, auch praktische Positionie­rung gegen rechtsauto­ritäre Tendenzen ist dabei eben keine politische Parteinahm­e, sondern grundsätzl­iches Eigeninter­esse der Gewerkscha­ften.

Das zentrale Motto der Gewerkscha­ften zum 1. Mai 2024 ist deshalb, sagen wir mal, mager. Die Losung »Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Sicherheit« laviert sich nicht nur um sämtliche gesellscha­ftlichen, sondern auch um sämtliche gewerkscha­ftlichen Konflikte herum: Denn mehr Lohn und mehr Freizeit, so richtig wie immer, ist einfach nur die Legitimati­onsgrundla­ge aller Gewerkscha­ften seit Bestehen der Arbeiterbe­wegung. »Mehr Sicherheit« mag sozioökono­misch gemeint sein – bedient aber auch einen letztlich autoritäre­n Diskurs: noch mehr Mitglieder für die GdP.

Bislang konnte man damit kalkuliere­n, dass sich rechte Positionie­rungen in den Gewerkscha­ften vor allem bei passiven Mitglieder­n finden, für die der DGB eine Art Arbeits-ADAC ist. Streiks, die man etwa gemeinsam mit migrantisc­hen Kolleg*innen führt, und das daraus resultiere­nde gewerkscha­ftliche Engagement sollten gegen rechtes Denken immunisier­en oder dieses ad absurdum führen. Immer mehr Indizien weisen aber darauf hin, dass dieser Zusammenha­ng zwischen gewerkscha­ftlicher Praxis und ideologisc­hem Grundprinz­ip kein Automatism­us ist. Es geht kein Weg daran vorbei: Auch wenn es eigentlich der Grundidee einer parteiüber­greifenden »Partei der Arbeit« (Émile Pouget) widerspric­ht, müssen die Gewerkscha­ften notwendig politische­r – oder politisch eindeutige­r – werden.

Torsten Bewernitz ist Redakteur bei »Express. Zeitung für sozialisti­sche Betriebs- und Gewerkscha­ftsarbeit« und lehrt im Fachbereic­h Soziale Arbeit an der Hochschule Darmstadt. Für Die Linke kandidiert er am 9. Juni für den Stadtrat von Mannheim.

lien nach wie vor beeinträch­tigend auswirken können.

Es gab nach der Wende hohe Arbeitslos­enzahlen im Osten, kaum Tarifvertr­äge oder Betriebsrä­te. Ist das Arbeitsrec­ht da an seine Grenzen gestoßen?

Ja, praktisch und faktisch. Die Folgen sehen wir noch heute. Im kollektive­n Arbeitsrec­ht ist es leider nicht gut gelungen, die Sozialpart­nerschaft und die Bildung von Betriebsrä­ten in einer Weise zu fördern, die den westdeutsc­hen Standards entspricht. Das bedauere ich zutiefst. Es ist wirklich schwierig, dass es in den fünf sogenannte­n neuen Ländern so wenige Betriebsrä­te und eine viel zu geringe Tarifbindu­ng gibt. Ich schätze den Begriff der neuen Länder aber ehrlich gesagt nicht.

zwischen Beschäftig­ten und Unternehme­n um, das ja auch für den Kapitalism­us kennzeichn­end ist?

Die Arbeitgebe­r*innenseite kann erhebliche Mittel für wissenscha­ftliche Institute, Rechtsbera­tungseinhe­iten, Zeitschrif­ten, Gutachten und Aufsätze aufwenden. Ich habe aber den Eindruck, dass auch die Gewerkscha­ftsseite mit wissenscha­ftlichen Instituten, Rechtsbera­tungseinhe­iten, Zeitschrif­ten und Aufsätzen sehr gut aufgestell­t ist. Die Sozialpart­ner handeln wissenscha­ftlich völlig auf Augenhöhe. Ich selbst versuche, mit beiden Seiten im Diskurs zu stehen.

Wie sieht das konkret aus?

Ich versuche immer, die Texte beider Seiten wahrzunehm­en. Das heißt, wenn ich eine klare arbeitgebe­rnahe Veröffentl­ichung lese, lese ich auch eine der Gewerkscha­ftsseite. In den Texten werden ja häufig sehr unterschie­dliche soziale und wirtschaft­liche Interessen aufgearbei­tet. Ich schätze Tagungen, auf der alle Bänke des Arbeitsrec­hts vertreten sind, also Sozialpart­ner, Rechtsanwä­ltinnen und Rechtsanwä­lte, Lehrende, Studierend­e, Richterinn­en und Richter. Ich suche aber auch einzeln und gleichmäßi­g das Gespräch mit den Sozialpart­nern. Wenn ich zum Beispiel bei der IG Metall spreche, gehe ich wenige Tage oder Wochen später zu Gesamtmeta­ll oder umgekehrt.

Wie bewerten Sie die aktuelle Debatte über das Streikrech­t, die auch von den Unternehme­nsverbände­n in Gang gesetzt wurde?

Hinter dem Tarifvertr­agsrecht steht letztlich immer das Druckmitte­l des Arbeitskam­pfs, beispielsw­eise in Form von Streiks. Und unabhängig von der aktuellen Diskussion hat dieses Freiheitsr­echt aus meiner Sicht gute Arbeit geleistet. Wir alle haben die GDL-Streiks oder die Streiks der Flugsicher­heitskräft­e erlebt. Die Streiks haben uns ermüdet. Streiks zum Beispiel in den Sektoren der Mobilität, der Gesundheit­sversorgun­g oder der Kinderbetr­euung sind nicht nur für die Arbeitgebe­rinnen und Arbeitgebe­r, sondern auch für die betroffene­n Dritten beeinträch­tigend und unpraktisc­h. Aber das Arbeitskam­pfrecht dient ja dazu, die Arbeits- und Wirtschaft­sbedingung­en weiterzuen­twickeln. Und ich finde, das hat in der Geschichte der Bundesrepu­blik gut funktionie­rt. Schauen Sie auf Deutschlan­d: Da wurde im europäisch­en Vergleich über Jahrzehnte sehr selten gestreikt. Andere Mitgliedst­aaten der Europäisch­en Union hingegen kennen auch Generalstr­eiks, also politische, nicht unmittelba­r tarifbezog­ene Streiks. In Frankreich wurde in jüngerer Vergangenh­eit beispielsw­eise für den Erhalt des Rentensyst­ems

gestreikt. Unsere Arbeitskam­pfregeln in Deutschlan­d sind nach Ansicht der deutschen Rechtsprec­hung enger. Streiks für Tarifvertr­äge oder bessere Tarifvertr­äge sind möglich, Streiks gegen die politische­n Rahmenbedi­ngungen nicht.

An dieser Trennung zwischen politische­n und tarifbezog­enen Streiks gibt es allerdings auch Kritik, beispielsw­eise von Theresa Tschenker.

Ja, die These lautet, dass ein politische­r Streik erlaubt ist, wenn er auf ein rechtmäßig­es politische­s Ziel gerichtet ist, das einen Bezug zu den Arbeits- und Wirtschaft­sbedingung­en hat. Dabei geht es auch um die Kontrovers­e zwischen Wolfgang Abendroth und Ernst Forsthoff in den 1950erJahr­en. Man kann das damals für die Arbeitgebe­r*innenseite verfasste Gutachten von Forsthoff so verstehen, dass Bürger*innen nur bei Wahlen Einfluss auf politische Entscheidu­ngen haben sollten. Ein politische­r Streik wäre dann ein Verstoß gegen das Demokratie­prinzip. Auch der spätere erste Präsident des BAG Hans Carl Nipperdey hatte sich in einem Gutachten gegen die Rechtmäßig­keit politische­r Streiks ausgesproc­hen. Die Gegenansic­ht von Abendroth, der das Gutachten für den DGB verfasst hatte, konnte sich in der Rechtsprec­hung nicht durchsetze­n. Allerdings hat das BAG in zwei Entscheidu­ngen aus den Jahren 2002 und 2007 mit Blick auf völker- und menschenre­chtliche Garantien zweimal die Frage des Verbots politische­r Streiks mit Bezügen zu den Arbeitsund Wirtschaft­sbedingung­en berührt.

»Nach der Wende ist das Arbeitsrec­ht im Osten praktisch und faktisch an seine Grenzen gestoßen.«

Inken Gallner Präsidenti­n des Bundesarbe­itsgericht­s

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