Waffe im Auto: Geldstrafe für 22-Jährigen
Vöhringen Weil er es damals „cool“fand und weil seine Kumpels auch welche hatten, hat sich ein heute 22-Jähriger vor gut zwei Jahren eine sogenannte Softair-Pistole gekauft. Diese Coolness ist ihn nun teuer zu stehen gekommen: Weil er die Luftdruckpistole im Handschuhfach seines Autos deponiert hatte, ist er vom Amtsgericht Neu-Ulm wegen vorsätzlichen unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe von 4400 Euro (80 Tagessätze zu 55 Euro) verurteilt worden.
Die täuschend echt aussehende Pistole der Marke Heckler & Koch nebst Druckluft-Kartuschen und Plastik-Kügelchen habe er problemlos bei einem renommierten Waffenhändler in Neu-Ulm für etwa 90 Euro gekauft. Damals sei er aber nicht über die Feinheiten des Waffenrechts informiert worden. Der Zerspanungsmechaniker legte den Schießprügel ins Handschuhfach seines Autos – angeblich, um zu verhindern, dass sein kleiner Cousin damit herumspiele.
Bei einer mitternächtlichen Kontrolle in Vöhringen entdeckte dann die Polizei die Pistole. „Die sieht aus wie unsere Waffen. Man erschrickt da schon“, sagte die Polizisten dem Gericht.
Richterin Buck stellte sich auf die Seite der Staatsanwältin, die „Unkenntnis“nicht gelten ließ – zumal das Gesetz in derartigen Fällen Haftstrafen von bis zu drei Jahren vorsieht. „Man sollte sich schon informieren, ob die Waffe getragen werden darf. So unbedarft sind Sie nicht.“(kr)