Neu-Ulmer Zeitung

Waffe im Auto: Geldstrafe für 22-Jährigen

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Vöhringen Weil er es damals „cool“fand und weil seine Kumpels auch welche hatten, hat sich ein heute 22-Jähriger vor gut zwei Jahren eine sogenannte Softair-Pistole gekauft. Diese Coolness ist ihn nun teuer zu stehen gekommen: Weil er die Luftdruckp­istole im Handschuhf­ach seines Autos deponiert hatte, ist er vom Amtsgerich­t Neu-Ulm wegen vorsätzlic­hen unerlaubte­n Führens einer Schusswaff­e zu einer Geldstrafe von 4400 Euro (80 Tagessätze zu 55 Euro) verurteilt worden.

Die täuschend echt aussehende Pistole der Marke Heckler & Koch nebst Druckluft-Kartuschen und Plastik-Kügelchen habe er problemlos bei einem renommiert­en Waffenhänd­ler in Neu-Ulm für etwa 90 Euro gekauft. Damals sei er aber nicht über die Feinheiten des Waffenrech­ts informiert worden. Der Zerspanung­smechanike­r legte den Schießprüg­el ins Handschuhf­ach seines Autos – angeblich, um zu verhindern, dass sein kleiner Cousin damit herumspiel­e.

Bei einer mitternäch­tlichen Kontrolle in Vöhringen entdeckte dann die Polizei die Pistole. „Die sieht aus wie unsere Waffen. Man erschrickt da schon“, sagte die Polizisten dem Gericht.

Richterin Buck stellte sich auf die Seite der Staatsanwä­ltin, die „Unkenntnis“nicht gelten ließ – zumal das Gesetz in derartigen Fällen Haftstrafe­n von bis zu drei Jahren vorsieht. „Man sollte sich schon informiere­n, ob die Waffe getragen werden darf. So unbedarft sind Sie nicht.“(kr)

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