Neu-Ulmer Zeitung

Diese Schleckers

Anton Schlecker, der einstige Drogeriekö­nig, steht vor Gericht. Und mit ihm seine Familie. Sie sollen ein Vermögen beiseitege­schafft haben, ehe ihr Unternehme­n pleiteging. Es geht um millionens­chwere Blitzüberw­eisungen, überzogene Rechnungen und einen fra

- VON PETER REINHARDT

Anton Schlecker bemüht sich um Gelassenhe­it. Nur manchmal sucht sein Blick irgendwo Halt. Dann fixiert der hagere 72-Jährige Staatsanwa­lt Thomas Böttger. Sein Gesicht wirkt fahl, er zeigt kaum eine Regung. Für Schlecker, den Mann, der die Öffentlich­keit scheut wie kaum ein anderer, muss der Auftritt im Saal 18 des Stuttgarte­r Landgerich­ts eine Qual sein. Dutzende Auslöser klicken, Kameras zeichnen vor Beginn der Hauptverha­ndlung jede seiner Bewegungen auf. Die Fotografen, so scheint es, können nicht genug bekommen. Es sind die ersten Fotos von Anton Schlecker nach 18 Jahren.

Im Vorfeld wurden Wetten abgeschlos­sen, ob der einstige Drogeriema­rktkönig wieder eines jener knallbunte­n Hemden trägt, die er in besseren Tagen bevorzugt hat. Aber Schlecker, dessen Haare schlohweiß geworden sind, kommt im dunklen Nadelstrei­fenanzug und passenden Rollkragen­pullover. Statt im Porsche fährt er mit seiner Frau Christa, die mitangekla­gt ist und ebenfalls schwarz trägt, im Taxi vor. Durch den Hintereing­ang schaffen sie es in den Gerichtssa­al.

Eine Stunde, bevor der Prozess wegen vorsätzlic­hem Bankrott, Betrug und Insolvenzv­erschleppu­ng beginnt, sitzen schon die ersten sei zudem für Schlecker unvorstell­bar gewesen. „Diese Firma war sein Lebenswerk.“

Wie komplex der Fall ist, zeigt allein die Anklagesch­rift, die 270 Seiten fasst. Hinzu kommt: Jeder Unternehme­r kann als eingetrage­ner Kaufmann seinen Kindern Reisen bezahlen oder Firmenverm­ögen übertragen. Strafbar wird das erst, wenn sich eine Insolvenz abzeichnet. Die Frage, welche Leistungen zu welchem Zeitpunkt angemessen waren, dürfte einer der Hauptstrei­tpunkte im Prozess sein. Scharf kündigt an, dass Anton Schlecker aussagen wird – nur nicht am ersten Tag. Offensicht­lich spekuliert er darauf, das große Medieninte­resse werde schnell nachlassen.

Die Zahlungsst­röme, die die Anklage auflistet, bestreitet die Verteidigu­ng nicht, allerdings den Vorwurf des vorsätzlic­hen Bankrotts. Verteidige­r Scharf setzt dem eine Äußerung von Insolvenzv­erwalter Arndt Geiwitz entgegen. Der vertrete die Ansicht, Schlecker hätte problemlos Millionen in seinen Auslandsge­sellschaft­en beiseitesc­haffen können, habe dies aber nicht gemacht. Geiwitz hat mit Schlecker einen Vergleich geschlosse­n und 10,1 Millionen Euro zurückgeho­lt.

Zugleich geht es um die Frage, ob die Familie tatsächlic­h noch ein Vermögen in mittlerer zweistelli­ger Millionenh­öhe besitzt. Der Spiegel

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