Vergewaltiger von Mering gesteht
Erst räumt der 27-jährige Tunesier drei Sexualverbrechen ein. Dann kommt er ins Jammern und relativiert seine Aussage. Das hat gravierende Folgen für das minderjährige Opfer
In Handschellen kommt Rami F. in den Verhandlungssaal des Landgerichts Bamberg. Der kleine, eher schmächtige Mann aus Tunesien soll ein brutaler Sex-Verbrecher sein. Zwei Frauen in Franken soll er versucht haben, zu vergewaltigen. Eine damals 16-jährige Schülerin aus Mering (Landkreis Aichach-Friedberg) hat er laut Staatsanwalt Christian Schorr im September 2015 am Bahnhaltepunkt St. Afra vergewaltigt. Dabei hatte er dem Mädchen angedroht, es umzubringen, wenn es sich wehre.
Der 27-Jährige räumt gleich zu Beginn der Verhandlung über einen Dolmetscher ein: „Die Anklage ist richtig. Ja, alles stimmt so.“F. erklärt, dass er zumindest die Tat in Mering geplant habe. Zum Nebenklage-Vertreter, dem Augsburger Anwalt Florian Engert, sagt er: „Ich hatte schon was vor. Ich wollte ein Mädchen haben.“Das minderjährige Opfer leidet nach Angaben Engerts bis heute unter den Folgen der Vergewaltigung. Sie verdränge die Tat, sei seither sehr verschlossen.
Der Tunesier ist bei den Behörden im In- und Ausland kein unbeschriebenes Blatt, wie der Prozess offenbart. Er hatte Behörden über seine Herkunft angelogen. F. behauptete, aus Syrien zu stammen, weil er sich so bessere Chancen auf Asyl erhoffte. „Ich wollte Asyl beantragen, damit ich Sozialleistungen bekomme“, sagt er vor Gericht.
Sechs Jahre hatte er in Italien gelebt, reiste weiter in die Bundesrepublik und versuchte dazwischen, auch in Österreich und der Schweiz als Flüchtling anerkannt zu werden. Wegen illegaler Einreise erhielt F. einen Strafbefehl von 60 Tagen Haft in der Schweiz und auch in Deutschland saß der Mann wegen Diebstahls bereits 30 Tage in Haft.
Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Manfred Schmidt, warum er die Frauen überfallen habe, er- klärt der Angeklagte: „Ich war noch nie mit einer Frau zusammen oder lebte mit einer Frau zusammen. Ich hatte auch noch nie eine Freundin.“Ein Gutachter wollte von F. wissen, ob er vor seinen Taten sexuell erregt gewesen sei. Der Tunesier antwortet: „Ja.“Zudem gehörten Alkohol und Drogen zum Alltag von Rami F.: „Ich trank Becks oder Bavaria – drei bis vier Flaschen am Tag. Außerdem habe ich Haschisch genommen.“ Er gähnt und schaut gelangweilt zur Wand. Gegenüber den Richtern aber kommt F. ins Jammern. Vor allem, nachdem Manfred Schmidt ihm die Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach seiner zu erwartenden Haftstrafe in Aussicht stellt.
Das Landgericht geht demnach von einer hohen Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit aus. Der Angeklagte kleinlaut: „Ich möchte meine Gefängnisstrafe nicht in Deutschland verbüßen. Ich will zurück nach Tunesien.“Doch diesen Wunsch wird ihm wohl der Richter nicht erfüllen. Dem Angeklagten drohen nämlich bis zu 15 Jahren Haft. Und im Fall der Verurteilung muss er einen Großteil seiner Strafe hier absitzen, bevor er abgeschoben werden könnte. Das Urteil soll Anfang April verkündet werden.
Für die junge Frau aus Mering wird das Gerichtsverfahren zu einer schlimmen Belastung. Denn nachdem der Angeklagte die Taten gestanden hat, habe er seine Aussage nach Angaben von Anwalt Engert wieder relativiert. Damit werde die Schülerin am Mittwoch als Zeugin aussagen müssen. Dann trifft sie zum ersten Mal seit der Tat auf ihren mutmaßlichen Vergewaltiger. Engert sagt: „Das wird am Mittwoch ein ganz schwerer Gang für meine Mandantin werden.“
Muss ein Arzt einen Patienten vor einer Operation informieren, wenn er gehandicapt ist – beispielsweise wegen zittriger Hände? Mit dieser Frage beschäftigt sich in einem Zivilprozess derzeit das Landgericht Kaufbeuren. Geklagt hat eine heute 76 Jahre alte Frau. Denn nach einer Operation wegen eines Grauen Stars am rechten Auge ist die Sehkraft von zuvor 60 Prozent mit Brille auf null gesunken. Mit anderen Worten: Komplikationen im Zusammenhang mit dem Eingriff haben dazu geführt, dass die 76-jährige Schwangauerin nun auf dem rechten Auge blind ist.
Die Frau fordert vom damaligen Operateur, einem in Kempten niedergelassenen Augenarzt, eine Entschädigung für das verlorene rechte Augenlicht. In einer Expertise würden dem damaligen Operateur Probleme mit der Feinmotorik attestiert, sagte der Vorsitzende Richter in der gestrigen Verhandlung. Diese Beeinträchtigung sei Folge eines erlittenen Schlaganfalls. „Meine Mandantin hätte sich auf gar keinen Fall operieren lassen, wenn sie vorher davon gewusst hätte“, sagte Rechtsanwältin Brigitte Pabel.
Demgegenüber verwies der Verteidiger des Augenarztes darauf, dass jeder Eingriff mit einem Restrisiko verbunden sei. Zudem hätte sein Mandant kurz vor dem Eingriff am rechten Auge ja bereits das linke operiert. Dieser Eingriff sei gut verlaufen und das zeige, dass sein Mandant zum Operieren fähig gewesen sei. Außerdem bestätigte ein Gutachter, dass die Operation an sich nicht zu beanstanden gewesen sei. Der Vorsitzende Richter regte einen Vergleich an: Demnach soll der Augenarzt der Patientin aus Schwangau 5000 Euro zahlen. Bis 20. März haben jetzt beide Seiten Zeit, um sich zum Vorschlag zu äußern.
Immer mehr bayerische Staatsbeamte stehen unter Verdacht, mit der „Reichsbürger“-Bewegung zu sympathisieren. Bei 15 Polizisten und 4 weiteren Staatsbediensteten bestand bereits der Verdacht auf Zugehörigkeit zu der Bewegung. „Ferner gibt es Hinweise zu vier weiteren Beamten des Freistaates Bayern dahingehend, dass diese möglicherweise der Ideologie der „Reichsbürgerszene“nahestehen könnten“, teilte ein Sprecher des Innenministeriums nun mit. Gegen drei davon seien schon Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Gegen den vierten sei ein Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit anhängig.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte Mitte Februar erklärt, dass im Freistaat mindestens 1700 Menschen der „Reichsbürger“-Szene zugerechnet werden, etwa 1600 weitere würden überprüft. 12 der 15 Polizisten seien aktive Beamte, die drei anderen bereits im Ruhestand. Sechs Polizisten wurden vom Dienst suspendiert, bei den sechs anderen reichten die Erkenntnisse dafür noch nicht aus. Gegen drei weitere Beamte liefen Disziplinarverfahren, einem Arbeitnehmer war gekündigt worden. Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Die Bewegung wird vom Verfassungsschutz beobachtet.