Viele Einwände gegen Skischaukel
Am Donnerstag endete die Einspruchsfrist für die Änderung des bayerischen Alpenplans. Was das für das umstrittene Projekt im Oberallgäu bedeutet
Pünktlich zum Ende der Einspruchsfrist gegen die Änderung des bayerischen Alpenplans und damit gegen die geplante Skischaukel am Riedberger Horn hat sich noch eine Allianz mehrerer Verbände zu Wort gemeldet, die sich bislang öffentlich aus dem Streit herausgehalten hatten. Unter dem Titel „Hände weg vom Alpenplan“positionierten sich bayerische Städtebauer, Landesplaner und Architekten sowie Heimatpfleger und die Akademie Ländlicher Raum klar gegen das umstrittene Projekt.
Bis Donnerstag hatten Bürger und Verbände ihre Einwände an das Ministerium für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat formulieren können. Nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung sollen die Grenzen der Alpenplan-Schutzzone C im Bereich des Riedberger Horns so verändert werden, dass ein Zusammenschluss der Skigebiete Grasgehren und Balderschwang möglich ist. In der höchsten Schutzkategorie der Zone C des Alpenplans sind Neuerschließungen, beispielsweise der Bau von Straßen, Liften oder Pisten, nicht zulässig. Zur geplanten Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und der damit verbundenen neuen Grenzziehung der Schutzzonen am Riedberger Horn seien „zahlreiche Stellungnahmen eingegangen“, hieß es auf Anfrage aus dem zuständigen Ministerium. „Wir sind derzeit mit der Auswertung beschäftigt“, sagte Pressesprecher Dennis Drescher: „Hier gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit.“Über die Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen wollte er auch keine ungefähren Angaben machen.
Zahlreiche Verbände hatten ihre Mitglieder dazu aufgerufen, sich gegen die Änderung des Alpenschutzplans auszusprechen und entsprechende Stellungnahmen einzureichen. Dazu gehörten unter anderem der Deutsche Alpenverein, der Landesbund für Vogelschutz, der Bund Naturschutz sowie nun auch die Allianz aus Städtebauern, Landesplaner und Heimatpflegern. „Umdenken ist eine Frage der Verantwortung“, sagte Martin Wölzmüller vom Landesverein für Heimatpflege im Gespräch mit unserer Zeitung. Für eine verantwortliche Entscheidung müssten „alle Fakten auf den Tisch“. Wölzmüller hält es nach eigenen Worten nicht für ausgeschlossen, dass eine Vielzahl von Danach soll im Landtag eine Expertenanhörung stattfinden. Vermutlich wird der Landtag noch vor der Sommerpause über die Änderung des Landesentwicklungsprogramms abstimmen. CSU und Freie Wähler würden zustimmen, Grüne und SPD lehnen eine Aufweichung des Alpenplans kategorisch ab.
Wenn die Grenzen der Schutzzonen neu gezogen sind, könnte ein Liftverbund genehmigt werden – so der Plan. Die Kritiker haben angekündigt, gegen das Projekt auf jeden Fall zu klagen. Sie sehen einen Präzedenzfall, dem weitere Änderungen des Alpenschutzplans folgen könnten. Vor Jahrzehnten gab es beispielsweise einen Plan, eine Seilbahn auf den Watzmann bei Berchtesgaden zu bauen. Doch dem stand der Alpenplan entgegen. Befürworter des Skiverbunds verweisen unter anderem auf die Bedeutung des alpinen Skisports für den Wintertourismus im Oberallgäu und den allgemeinen Trend zu Skigebiets-Zusammenschlüssen. Vor zwei Wochen fiel im Prozess gegen einen tunesischen Flüchtling das Urteil. Das Landgericht Bamberg sah es als erwiesen an, dass er ein 16-jähriges Mädchen in Mering vergewaltigt und dies bei zwei weiteren jungen Frauen in Franken versucht hatte. Neun Jahre Gefängnis mit dem Vorbehalt einer nachträglichen Sicherungsverwahrung lautete das Urteil. Nun legte der Verurteilte Revision ein. Die Begründung kann von der betreffenden Prozesspartei nachgereicht werden und lag Landgerichtssprecher Alexander Baum noch nicht vor. Bei der Revision wird das Gerichtsverfahren vor allem in formaler Hinsicht überprüft. Laut dem Gerichtssprecher ist es daher unwahrscheinlich, dass die Opfer noch einmal aussagen müssen. Für das Revisionsverfahren ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuständig. (gön)