Was tun, wenn die Beförderung nicht kommt
Viele Arbeitnehmer kennen das: Im Job geht es einfach nicht vorwärts. Was gegen den Stillstand hilft
Der junge Maschinenbauingenieur machte einen guten Job, hielt seinem Chef sets den Rücken frei – aber er wurde nicht befördert. Bewerbungen in anderen Abteilungen seines Unternehmens blieben erfolglos. Irgendwann merkte der junge Mann: Es lag an seinem Chef. Der brauchte ihn unbedingt in seinem Team, wollte ihn nicht ziehen lassen. Dieses Beispiel, das die Wiesbadener Karriereberaterin Ute Bölke aus ihrer Praxis schildert, steht für etwas, das viele Arbeitnehmer im Laufe ihrer Karriere erleben: beruflich in eine Sackgasse geraten zu sein. „Die Gründe sind unterschiedlich, doch für viele resultiert diese Stagnation im Job in einem Gefühl der Frustration und der Desillusionierung“, sagt Bölke. Wer merkt, dass er nicht mehr vorankommt, sollte das nicht hinnehmen, sondern bald aktiv werden.
Eine Reihe von Anzeichen deutet auf so eine Sackgasse hin. Der Münchner Karriereberaterin Petra Carlile sind viele begegnet: „Wenn man permanent bei Beförderungen übergangen wird, eigene Ideen immer wieder abgelehnt werden oder man gar nicht die Chance bekommt, Vorschläge einzubringen“– dann sei es Zeit, sich einen Plan zu ma- Laut Bölke sollten Arbeitnehmer definieren, wo sie hin wollen. Auf der Karriereleiter nach oben? Sich fachlich weiterentwickeln? Vielleicht ein ganz neues Terrain erschließen? Ob das realistisch zu erreichen ist, findet man bei einer Art Kassensturz heraus, sagt Bölke.
Dabei zeige sich, ob das eigene Leistungsportfolio für den Arbeitsmarkt noch interessant ist. „Einfach mal bei einem anderen Unterneh- men bewerben – entweder für eine ähnliche oder eine höhere Position“, rät Bölke. Möglich sei auch, Stellenanzeigen zu studieren und abzugleichen, inwieweit man die dafür geforderten Fähigkeiten hätte. Wer merkt, dass er zusätzliche Qualifikationen braucht, könne berufsbegleitend ein Studium machen, sich weiterbilden oder eine Zeit ins Ausland gehen, sagt Bölke.
Um eine Beförderung voranzuchen. treiben, gibt es laut Carlile eine Reihe von Möglichkeiten. Die einfachste: „Das Gespräch mit dem Vorgesetzten führen, eigene Ziele verdeutlichen und gemeinsam einen Weg definieren.“Man könne sich auch bereit erklären, eines der nächsten Projekte zu leiten. Ganz wichtig sei das Netzwerken. „Nach wie vor sind Kontakte das A und O. Durch Kontakte werden viel schneller Informationen ausgetauscht – etwa auch, wenn intern eine Stelle zu besetzen ist“, sagt Carlile.
Der Personalberater Stefan Müller weist darauf hin, dass vielen Arbeitnehmern auch das Kommunikationsvermögen in eigener Sache fehle. „Es reicht nicht, gute Arbeit zu machen. Man muss es den Chef auch wissen lassen.“Dafür könne es zunächst helfen, sich die zehn wichtigsten Erfolge des vergangenen Jahres einfach einmal aufzuschreiben. Dann sei es leichter, auch dem Vorgesetzten zu berichten, was man erreicht habe. Es sei außerdem wichtig, im Unternehmen sichtbar zu sein. „Das kann heißen: Ich halte Vorträge, ich berichte proaktiv an den Chef, ich schreie mal hier, wenn es um eine Präsentation geht.“Es können aber auch die äußeren Umstände sein, die das Fortkommen verhindern. „Es ist keine Seltenheit, dass jemand aus politischen oder taktischen Gründen nicht gelobt oder befördert wird, egal, wie gut er ist“, sagt Müller. Manchmal helfen aber alle Bemühungen nichts. „Wenn offensichtlich wird, dass eine Weiterentwicklung unmöglich ist, dann bleibt nur noch die Kündigung“, sagt Carlile. Auch wenn es unbequemer ist: Woanders findet sich sicher auch noch ein Job. Praktika gehören heute zum Studium dazu – aber wie viele davon müssen eigentlich sein? In allen Semesterferien zu hospitieren, sei sicherlich nicht nötig, berichtet die Zeitschrift Zeit Campus. Sinnvoll sei häufig, bis zum Ende des MasterStudiums etwa drei Praktika zu machen. Ein guter Zeitpunkt für das erste Praktikum sei nach dem dritten oder vierten Bachelorsemester, weil Studierende dann mit den Grundlagen ihres Fachs schon etwas vertraut sind. In Firmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern muss bei der Einstellung von Bewerbern der Betriebsrat zustimmen. Dabei muss der Arbeitgeber dem Gremium alle vorhandenen Bewerbungsunterlagen des Kandidaten vorlegen – aber auch nur diese. Der Betriebsrat kann nicht verlangen, Unterlagen einzusehen, die der Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt nicht anfordern musste. Diese Entscheidung traf unlängst das Arbeitsgericht München (Az.: 12 BV 394/16).