Attacke mit Rasierklinge war versuchter Mord
22-Jähriger muss wegen Angriffs auf Mithäftling fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis
Weil er einen Mithäftling mit einer Rasierklinge lebensgefährlich verletzt hat, ist ein 22-Jähriger aus dem Alb-Donau-Kreis am Landgericht Ulm wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Der junge Mann muss fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Opfer kam damals mit dem Leben davon, weil bei der Verletzung keine lebenswichtigen Blutgefäße getroffen wurden. Wäre das der Fall gewesen, hätte den Angeklagten eine deutlich höhere Gefängnisstrafe bis hin zu lebenslänglich erwartet.
Im Sommer vorigen Jahres hatte der Angeklagte nach einem heftigen Streit mit seinem Vater eine geladene Pistole gezückt und den 47-jährigen Mann mit den Worten bedroht: „Ich oder Du!“Nach einer Anzeige des Vaters wurde der mehrfach vorbestrafte und Drogen konsumierende Sohn in Untersuchungshaft genommen, wo er auf einen alten Bekannten traf, mit dem er nach eigenem Bekunden einige Rechnungen zu begleichen hatte. Unter anderem soll der 23-jährige Mitgefangene dem jetzt Angeklagten vor einigen Jahren bei einer Schlägerei den Arm gebrochen haben, was dieser vor Gericht bestritt. Außerdem soll der frühere Kumpel dem Angeklagten einmal Ecstasy untergejubelt haben, was dieser ebenfalls von sich wies.
Am Neujahrstag dieses Jahres trafen sich die beiden Zellennachbarn schließlich beim Hofgang und plauderten miteinander. Nach Auffassung des Schwurgerichts hatte der Angeklagte jedoch da schon geplant, den Mann zu töten. Dafür soll er in der Nacht zuvor eine Rasierklinge entsprechend präpariert und in seiner Kleidung versteckt haben. Nach dem harmlosen Plausch im Hof der Ulmer Justizvollzugsanstalt konnte der Mitgefangene nicht im Mindesten erahnen, was dann wenige Minuten später im Beisein von etwa 40 Häftlingen geschah. Blitzschnell zückte der Angeklagte die messerscharfe Klinge und fuhr mit ihr über den Hals des Opfers, sodass ein langer Schnitt vom Ohr bis zum Kehlkopf entstand, aus dem Blut herausquoll.
Mitgefangene stürzten sich zwischen die beiden. Der Anstaltsarzt eilte herbei und versorgte den Verletzten. Sowohl er als auch der Notarzt im Bundeswehrkrankenhaus attestierten dem Verletzten im Zeugenstand großes Glück, weil in diesem sensiblen Halssegment lebenswichtige Bereiche von der wuchtig geführten Rasierklinge um Millimeter verfehlt worden seien. Der Angeklagte sagte vor Gericht, er habe dem Bekannten nur eine Narbe als Denkzettel verpassen wollen. Das Gericht beschied jedoch, er habe in bedingtem Vorsatz gehandelt und mit dieser heimtückischen Tat den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen.
„Die Verletzungen waren nicht lebensgefährlich, aber das hat bei einer solchen Tat die handelnde Person nicht in der Hand“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Er bezeichnete den 22-jährigen Mann, der die Schule abgebrochen und zeitweise von Gelegenheitsarbeiten gelebt hat als einen jungen Erwachsenen mit dissozialen Persönlichkeitsstörungen. Warum er den eigenen Vater mit einer geladenen Pistole bedroht hat, konnte in der Beweisaufnahme letztlich nicht geklärt werden. Auf jeden Fall glaubte das Schwurgericht dem Angeklagten nicht, dass er nicht gewusst habe, dass es sich um eine scharfe Waffe handelte.
In Thal, auf Höhe der Burgthalschenke, wird gearbeitet – und zwar mit Hochdruck. Denn in diesem Bereich entsteht ein neuer Ortsmittelpunkt. Damit geht ein von Bürgern lang gehegter Wunsch in Erfüllung. Aber bevor es an die neue Ausgestaltung des Areals geht, nehmen sich die Bauleute erst einmal den Untergrund vor. Denn die Straße wird nach Mitteilung des Stadtbauamtes technisch saniert. Die Wasserleitung und der Regenwasserkanal werden erneuert. Auch Teile der Schmutzwasserkanalisierung werden durch neue ersetzt.
Wenn diese Arbeiten erledigt sind, wird der Straßenbelag mit den dazugehörigen Gehwegen erneuert. Auch die Bushaltestellen kommen verkehrstechnisch auf den neuesten Stand. Genauer gesagt werden sie behindertengerecht ausgebaut und mit einem Blindenleitsystem versehen. Das Hauptaugenmerk liegt im Moment aber auf dem Straßenbau, sodass die Straße sobald wie möglich wieder für den Verkehr freigegeben werden kann, heißt es aus dem Stadtbauamt.
Wenn das geschafft ist, werden die Nebenflächen wie Gehwege und Haltestellen nicht nur technisch, sondern auch optisch aufgewertet. Ein Plätzchen ist für den Maibaum reserviert, sodass die traditionsrei- chen Maibaumfeiern auch das entsprechende Ambiente haben.
Geplant ist zudem eine Wasserachse. Dafür wird der Landgraben wieder freigelegt, der momentan noch unterirdisch fließt. Ein parkähnlicher Bereich um den Wasserlauf herum soll nach Vorstellung der Stadt Lust zum Verweilen schaffen. Ebenso ist an Spielmöglichkeiten für Mädchen und Buben gedacht worden. Die Straße soll möglichst schnell fertig werden, der Rest wird sich möglicherweise noch bis zum Spätherbst hinziehen.
Eines dürfte aber besonders die Anlieger freuen: Nach derzeit vorliegenden Planungen für den Dorfplatz und allem, was damit zusammenhängt, werden sie nicht zur Kasse gebeten und haben damit keine Anliegerbeiträge zu erwarten. Die Kosten für die Sanierung der Straße (Ortsmitte) sind im aktuellen Haushalt mit 235000 Euro ausgewiesen.