Parkhaus: Kreis kontert Kritik
Die Verantwortlichen im Landratsamt weisen die Vorwürfe von Kreisrat Schrapp zurück – und verweisen auf die Geschäftsordnung
Keine Taktik, sondern geltendes Recht: Die Landkreisverwaltung weist die Vorwürfe von Kreisrat Wolfgang Schrapp deutlich zurück. Der Mandatsträger der Freien Wähler hatte kürzlich in einer Sitzung des Kreisbauausschusses kritisiert, eben jenes Gremium sei beim geplanten Bau des neuen Parkhauses nahe der Donauklinik in Neu-Ulm übergangen worden (wir berichteten). Geht es nach Schrapp, hätte das rund sieben Millionen Euro teure Projekt in jenem Ausschuss behandelt werden sollen, und nicht in dem für Krankenhausfragen zuständigen.
Im Hintergrund hatte der FreieWähler-Rat eine Taktik vermutet: Die Kreisverwaltung wolle so möglicherweise Kritik an den hohen Kosten ausweichen – denn das Ge- bäude wird nach vorliegenden Informationen wohl eine Million Euro teurer als zunächst angenommen. „Ich frage mich manchmal, warum ich überhaupt noch hierher komme“, hatte Schrapp in der Sitzung des Bauausschusses merklich frustriert zu Protokoll gegeben.
In einer Pressemitteilung reagiert nun das Landratsamt auf die Äußerungen des Kreisrats. Darin wird das Vorgehen der Verantwortlichen bei der Planung des Parkhauses verteidigt. Man verweist auf die Geschäftsordnung des Kreistags, wonach der Krankenhausausschuss für „Baumaßnahmen der Kreisspitalstiftung Weißenhorn einschließlich der damit verbundenen Ausstattungsbeschaffungen“zuständig sei. Dazu gehöre eben auch das Parkhaus, das nicht der Landkreis NeuUlm, sondern die Kreisspitalstiftung gemeinsam mit der Stadt Neu-Ulm beim Edwin-Scharff-Haus nach der Beschlusslage bauen werde.
Anders als von Kreisrat Schrapp behauptet, sei es keineswegs eine „Taktik“der Kreisverwaltung: Man halte sich an rechtlich fixierte Vorschriften, wonach die Angelegenheiten, die das Parkhaus betreffen, im Krankenhausausschuss behandelt werden. Schrapp habe die Geschäftsordnung bei der konstituierenden Sitzung des Kreistages im Mai 2014 selbst mitbeschlossen, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Abstimmung darüber sei mit 63:0 ausgefallen. Änderungen in der Geschäftsordnung seien dem Kreistag vorbehalten, informiert die Verwaltung. Die Entscheidungskompetenz über Fragen zu dem Parkhaus liege wegen der Höhe der angesetzten Ausgaben beim Kreistag und beim Stadtrat der Kreisstadt NeuUlm.