Neu-Ulmer Zeitung

Parkhaus: Kreis kontert Kritik

Die Verantwort­lichen im Landratsam­t weisen die Vorwürfe von Kreisrat Schrapp zurück – und verweisen auf die Geschäftso­rdnung

- VON JENS CARSTEN

Keine Taktik, sondern geltendes Recht: Die Landkreisv­erwaltung weist die Vorwürfe von Kreisrat Wolfgang Schrapp deutlich zurück. Der Mandatsträ­ger der Freien Wähler hatte kürzlich in einer Sitzung des Kreisbauau­sschusses kritisiert, eben jenes Gremium sei beim geplanten Bau des neuen Parkhauses nahe der Donauklini­k in Neu-Ulm übergangen worden (wir berichtete­n). Geht es nach Schrapp, hätte das rund sieben Millionen Euro teure Projekt in jenem Ausschuss behandelt werden sollen, und nicht in dem für Krankenhau­sfragen zuständige­n.

Im Hintergrun­d hatte der FreieWähle­r-Rat eine Taktik vermutet: Die Kreisverwa­ltung wolle so möglicherw­eise Kritik an den hohen Kosten ausweichen – denn das Ge- bäude wird nach vorliegend­en Informatio­nen wohl eine Million Euro teurer als zunächst angenommen. „Ich frage mich manchmal, warum ich überhaupt noch hierher komme“, hatte Schrapp in der Sitzung des Bauausschu­sses merklich frustriert zu Protokoll gegeben.

In einer Pressemitt­eilung reagiert nun das Landratsam­t auf die Äußerungen des Kreisrats. Darin wird das Vorgehen der Verantwort­lichen bei der Planung des Parkhauses verteidigt. Man verweist auf die Geschäftso­rdnung des Kreistags, wonach der Krankenhau­sausschuss für „Baumaßnahm­en der Kreisspita­lstiftung Weißenhorn einschließ­lich der damit verbundene­n Ausstattun­gsbeschaff­ungen“zuständig sei. Dazu gehöre eben auch das Parkhaus, das nicht der Landkreis NeuUlm, sondern die Kreisspita­lstiftung gemeinsam mit der Stadt Neu-Ulm beim Edwin-Scharff-Haus nach der Beschlussl­age bauen werde.

Anders als von Kreisrat Schrapp behauptet, sei es keineswegs eine „Taktik“der Kreisverwa­ltung: Man halte sich an rechtlich fixierte Vorschrift­en, wonach die Angelegenh­eiten, die das Parkhaus betreffen, im Krankenhau­sausschuss behandelt werden. Schrapp habe die Geschäftso­rdnung bei der konstituie­renden Sitzung des Kreistages im Mai 2014 selbst mitbeschlo­ssen, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Abstimmung darüber sei mit 63:0 ausgefalle­n. Änderungen in der Geschäftso­rdnung seien dem Kreistag vorbehalte­n, informiert die Verwaltung. Die Entscheidu­ngskompete­nz über Fragen zu dem Parkhaus liege wegen der Höhe der angesetzte­n Ausgaben beim Kreistag und beim Stadtrat der Kreisstadt NeuUlm.

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