Hasenwiese: Vier Klagen abgewiesen
Bürger und eine Firma haben sich gegen eine Baugenehmigung durch das Landratsamt für einen Aldi-Markt gewehrt. Wie das Verwaltungsgericht Augsburg argumentierte
Der geplante AldiMarkt auf der Hasenwiese in Weißenhorn war – wieder einmal – Thema vor Gericht. Der Rechtsstreit um den geplanten Bau zweier Supermärkte in Weißenhorn zieht sich seit Jahren hin. Gestern hatte das Verwaltungsgericht in Augsburg insgesamt über vier Klagen zu entscheiden, die sich gegen die vom Landratsamt Neu-Ulm erteilte Baugenehmigung richteten. Das Gericht unter Vorsitz von Beate SchabertZeidler hat in den beiden gestrigen Verhandlungen alle vier Klagen abgewiesen.
Am Ende der Verhandlung sagte die Richterin zu Weißenhorns Bürgermeister Wolfgang Fendt: „Jetzt befrieden Sie endlich Weißenhorn.“Das will dieser sich zu Herzen nehmen. Die Stadt will gemeinsam mit Aldi noch einmal versuchen, dass alle Beteiligten aufeinander zugehen, sagte Fendt. Dass das Interesse für das Thema Hasenwiese – sowohl dafür als auch dagegen – groß ist, zeigten die zahlreichen Zuhörer im Gerichtssaal.
Die ersten beiden Klagen kamen von einer Firma und einer Bürgerin gegen die Baugenehmigung durch das Landratsamt. Der Firma gehört das Gebäude, in dem der FenebergMarkt derzeit untergebracht ist. Das Gericht sagte gleich zu Beginn der Verhandlung: Es müsse geprüft werden, ob die Klagen überhaupt fristgerecht eingereicht worden seien. Die Frist liege bei einem Jahr, sobald man die Kenntnis der Baugenehmigung hätte haben müssen. Vor Gericht ging es darum, ob die Kläger von der Genehmigung wussten oder nicht – und ob sie davon hätten wissen müssen.
Bei der Firma, deren Anwalt 15 Monate später Klage gegen die Baugenehmigung eingereicht hat, war Richterin Schabert-Zeidler schnell überzeugt: Sie hätte von der Baugenehmigung wissen müssen – und dann rechtzeitig Klage einreichen. Hintergrund: Die Firma hat im Mai 2015 auf eine Eilentscheidung vor dem Verwaltungsgerichtshof gedrängt, weil eine Baugenehmigung drohe. Dabei müsse der Firma bewusst gewesen sein, dass diese auch kommt. „Man kann sich nicht zurücklehnen und irgendwann mit einer Klage kommen“, sagte Schabert-Zeidler. Und: „Irgendwann muss der Bauherr auch sicher sein können, dass keine Klage mehr kommt.“
Bei der klagenden Bürgerin argumentierte die Richterin ähnlich. Ihre Klage sei 16 Monate nach dem Bescheid eingegangen. Die Frau sagte vor Gericht, dass sie von der erteilten Baugenehmigung nichts gewusst habe. Der Ehemann habe zwar bei einer früheren mündlichen Verhandlung zugehört und danach hätte sie auch mit ihrem Mann tele- aber „das war nicht sehr ausführlich“. Die Richterin sagte, dass die Frau durch ihren Mann davon gewusst haben müsse. Der Meinung war auch Theresa Hopfensitz, Geschäftsbereichsleiterin des rechtlichen Baubereichs am Landratsamt. Es sei „völlig unstrittig“, dass es in der Verhandlung damals mehrmals um den Bau ging. Der Rechtsanwalt der Klägerin, Andreas Staudacher, sagte zu all dem, dass nachgewiesen werden müsse, dass seine Mandantin das gehört oder davon gelesen habe. Generell informiere sie sich mit Absicht nicht über die lokale Berichterstattung, sagte die Frau. An dieser Stelle schaltete sich Weißenhorns Bürgermeister Fendt ein. Er wundere sich sehr, dass die Frau behaupte, nie den Stadtanzeiger zu lesen. Seiner Meinung nach tut sie das aber, denn: Vor ein paar Wochen habe er wegen einer Formulierung in dem Heft eine Dienstaufsichtsbeschwerde bekommen – durch die Klägerin.
Die Richterin erklärte die Klage in beiden Fällen für unzulässig, weil sie verspätet eingereicht worden sei. Rechtsanwalt Staudacher kündigte an, einen Antrag auf Zulassung zur Berufung zu stellen. Damit muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entscheiden, ob die Berufung zugelassen wird. Einen anderen vorhergehenden Antrag hat ger wollten darauf hinaus, dass durch die geplanten Supermärkte zu viel Lärm und Verkehr in der Nachbarschaft entstehen. Richterin Schabert-Zeidler betonte, dass die Baugenehmigung durch das Landratsamt verhandelt werde. Und diese verletze die Kläger nicht in ihren Rechten. Die Diskussionen sorgten für Raunen in den Zuhörerreihen. Schlussendlich wies das Gericht auch hier beide Klagen ab.
Die Stadt Weißenhorn hat indes angekündigt, das Bebauungsplanverfahren „so schnell wie möglich“noch einmal aufzurollen. Bürgermeister Wolfgang Fendt geht davon aus, dass der Plan noch 2017 vorgelegt wird. Die Stadt habe ein Planungsbüro damit beauftragt, mithilfe des Protokolls der Verhandlung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof noch einmal alles zu überprüfen und Fehler gegebenenfalls zu korrigieren. Damals war bemängelt worden, dass die Unterlagen zu kurz öffentlich ausgelegt waren (wir berichteten). Ein Unbekannter hat ein Motorrad der Marke Honda mit rot-weißem Rahmen aus einem abgestellten Anhänger gestohlen. Dieser stand nach Angaben der Polizei länger in der Zeppelinstraße in Pfaffenhofen, sodass die genaue Tatzeit nicht eingegrenzt werden kann. Der Täter entwendete das 105 Kilogramm schwere Motorrad über eine Alurampe. Der Zeitwert des nicht zugelassenen Motorrades beträgt 2000 Euro. (az) Ob klein wie eine Johannisbeere oder groß wie eine Ochsenherz: Bei der Jungpflanzenbörse auf dem Pfaffenhofer Rathausplatz gibt es am Samstag, 22. April, Tomaten in allen Formen und Farben. Doch auch andere Gemüsesorten wie Zucchini, Paprika oder Chili können gegen eine Spende erworben werden. Der Erlös geht an den Kindergarten St. Michael in Kadeltshofen. Der Markt, der vom örtlichen Gartenbauverein organisiert wird, beginnt um zehn Uhr. (az)