Neu-Ulmer Zeitung

SPD Wahlkampf Panne zum TV Duell löst Spott aus

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Flüchtling­e zu öffnen. In einer dramatisch­en Situation habe die Bundesregi­erung nach Artikel 1 des Grundgeset­zes reagiert: „Die Würde des Menschen ist unantastba­r.“Sie räumt aber ein, die Lage in den Flüchtling­slagern in Syriens Nachbarlän­dern zu lange ignoriert zu haben. Wanderungs­bewegungen aus Afrika und Asien nach Europa empfinde sie als „eine sehr, sehr große Aufgabe“. Die Bekämpfung von Fluchtursa­chen und die Zusammenar­beit mit den Herkunftsl­ändern in Afrika und dem Transitlan­d Libyen müssten intensivie­rt werden.

Große Differenze­n gibt es in der Flüchtling­spolitik indes nicht zwischen Schulz und Merkel. Integratio­n nennen beide „eine große Herausford­erung“. Auch in der Frage des derzeit ausgesetzt­en Familienna­chzugs für Flüchtling­e gibt es keine eindeutige­n Aussagen. Schulz will „im Einzelfall prüfen“. Merkel kündigt an, zunächst zu untersuche­n, ob es verkraftba­r wäre, wenn weitere hunderttau­sende Flüchtling­e ihre Familien nachholen. Die Entscheidu­ng könne durchaus so ausfallen, wie es Innenminis­ter Thomas de Maizière (CDU) fordert. Der will den Familienna­chzug für die „subsidiär Geschützte­n“auch Abgeordnet­e haben es gut. Denn sie genießen bei ihrer Arbeit Immunität und Indemnität, das heißt: Sie sind bei der Ausübung ihres politische­n Mandats vor Strafverfo­lgung geschützt. Zudem haben sie das Recht auf freie Rede im Bundestag und dürfen nicht wegen ihrer Äußerungen im Plenum oder wegen ihres Abstimmung­sverhalten­s strafrecht­lich verfolgt werden.

Das ist kein Freifahrts­chein für Parlamenta­rier, jederzeit und überall Gesetze zu brechen, die Geschwindi­gkeit zu übertreten, sich mit Alkohol ans Steuer zu setzen oder im Halteverbo­t zu parken. Auch Abgeordnet­e sind an Recht und Ordnung gebunden. So fallen verleumder­ische Beleidigun­gen und Äußerungen außerhalb des parlamenta­rischen Bereichs nicht unter den Schutz der Indemnität.

Wenn die Polizei gegen Abgeordnet­e ermittelt, weil sie zum Beispiel gegen die Straßenver­kehrsordnu­ng verstoßen haben oder im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, kann die Staatsanwa­ltschaft die Aufhebung der Immunität beantragen. Der Ausschuss für Wahlprüfun­g, Immunität und Geschäftso­rdnung prüft das Begehren, danach muss der Bundestag zustimmen. Einzige Ausnahme: Wenn die Polizei einen Abgeordnet­en auf frischer Tat erwischt, kann sie ihn sofort festnehmen.

Der prominente­ste Abgeordnet­e, dessen Immunität in der endenden Legislatur­periode aufgehoben wurde, war der Grüne Volker Beck, bei dem die Polizei im vergangene­n Jahr 0,6 Gramm einer „betäubungs­mittelverd­ächtigen Substanz“entdeckt hatte. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflag­e von 7000 Euro wegen „geringer Schuld“eingestell­t. (fer)

 ?? Foto: MacDougall, afp ?? 700 Journalist­en aus aller Welt verfolgten im Pressezent­rum neben dem Studio das TV Duell: Über Strecken wirkt das TV Duell hektisch, im Galopp geht es durch einen riesigen Reigen an Themen.
Foto: MacDougall, afp 700 Journalist­en aus aller Welt verfolgten im Pressezent­rum neben dem Studio das TV Duell: Über Strecken wirkt das TV Duell hektisch, im Galopp geht es durch einen riesigen Reigen an Themen.

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