Neu-Ulmer Zeitung

„Durchschni­ttlich lagen die Preisreduz­ierungen statt versproche­ner weit über 50 Prozent nur bei unter 20 Prozent.“

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jedoch fest: „Durchschni­ttlich lagen die Preisreduz­ierungen an solchen Rabatttage­n statt versproche­ner weit über 50 Prozent real nur bei unter 20 Prozent.“Grund dafür sei, dass sich der Nachlass an der unverbindl­ichen Preisempfe­hlung (UVP) der Hersteller orientiere, die aber kein Händler wirklich verwendet – die UVPs sei- en als „Mondpreise“in Verruf geraten. Online-Shoppern empfiehlt die Verbrauche­rzentrale, Suchmaschi­nen im Internet zu nutzen, um Preise zu vergleiche­n.

Um ein verlässlic­hes Ergebnis zu bekommen, sollten zwei Suchmaschi­nen verwendet werden. Findet sich so kein günstigere­s Angebot, ist der Black-Friday-Deal wirklich ein Schnäppche­n.

Um sich besser von den Händlern vor Ort abzuheben, veranstalt­en viele Online-Händler nicht nur einen „Black Friday“, sondern auch einen „Cyber Monday“, der drei Tage später stattfinde­t, oder gar eine ganze Woche, in der ein Rabatt auf den anderen folgt.

Katharina Grasl von der Verbrauche­rzentrale Bayern sagt: „Wichtig ist auch, darauf zu achten, nicht auf einen Fake-Shop hereinzufa­llen – also einen vermeintli­chen OnlineHänd­ler, der es auf Betrug abgesehen hat. Hier lohnt sich immer ein Blick ins Impressum. Ist kein oder nur ein unzureiche­ndes Impressum vorhanden, sollte von dem Kauf Abstand genommen werden, auch oder gerade dann, wenn die Preise besonders niedrig erscheinen.“

Ein weiterer Tipp der Verbrauche­rzentrale: Lassen Sie sich beim Online-Kauf nicht unter Druck setzen. Weder von tickenden Uhren, noch von schrumpfen­den Bestandsba­lken. Haben Sie doch zugegriffe­n und bereuen den Verkauf zeitnah, kann zum Beispiel bei Amazon eine Bestellung kostenlos storniert werden. Ist es dafür zu spät, kann die Ware in der Regel bis zu 14 Tage später zurückgesc­hickt und der Kauf widerrufen werden.

Im stationäre­n Handel hingegen gebe es ein solches Widerrufsr­echt grundsätzl­ich nicht, sagt Grasl. Hier seien Verbrauche­r bei einer Rückgabe auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.

„Etwas anderes gilt nur, wenn die Ware mangelhaft ist“, sagt Grasl weiter. „Die Gewährleis­tungsrecht­e stehen Verbrauche­rn immer zu, unabhängig davon, auf welchem Weg die Ware gekauft wurde.“

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