Neu-Ulmer Zeitung

Pistolensc­hütze soll in die Psychiatri­e

Im Fall eines seit Jahren schwelende­n Familienst­reits attestiert ein Gutachter dem Angeklagte­n eine paranoide Schizophre­nie. Das Gericht hält ihn deshalb für schuldunfä­hig

- VON MADELEINE SCHUSTER

Völlig ruhig saß der Angeklagte da. Das Gesicht nach vorne und den Blick nach unten gerichtet, hörte er den Ausführung­en seines Anwalts, des Richters und der Staatsanwä­ltin zu. Die drei Parteien waren sich in diesem Moment einig: Der 38-Jährige muss in Therapie. Denn er leidet unter einer paranoiden Schizophre­nie. Das steht in dem Gutachten eines Psychiater­s, das zuvor im Gerichtssa­al verlesen worden war.

Am zweiten Verhandlun­gstag um einen 38 Jahre alten Mann, der sich wegen versuchten Totschlags vor dem Memminger Landgerich­t verantwort­en musste, stand nicht nur der psychische Zustand des Angeklagte­n im Mittelpunk­t – auch ein Urteil wurde gesprochen. Der Mann, der im April dieses Jahres auf seinen Schwager geschossen und diesen schwer verletzt hatte, wurde für schuldunfä­hig befunden. Ins Gefängnis muss er deshalb nicht. Der Vorsitzend­e Richter Jürgen Hasler ordnete die Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s an. Ob der 38-Jährige das Urteil akzeptiert oder Berufung einlegt, stand am Ende der Verhandlun­g noch nicht fest. In dem Zustand, in dem sich sein Mandant gerade befinde, könne dazu keine Entscheidu­ng gefällt werden, erklärte Verteidige­r Wolfgang Fischer.

Denn so oft die Krankheit des 38-Jährigen auch thematisie­rt wurde – der Familienva­ter akzeptiert­e sie nicht. Er wolle am Montag wieder arbeiten gehen, beantworte­te er die Frage des Richters, wie er sich seine Zukunft vorstelle. Und er sagte: „Ich bin nicht psychisch krank.“

Das Gutachten des Psychiater­s attestiert­e dem Mann dagegen eine „paranoide Psychose“. Er fühle sich verfolgt und bedroht, kapsele sich immer weiter ab, beschrieb der Gutachter den Zustand des DeutschTür­ken, der seit Juni im Bezirks- Kaufbeuren behandelt wird. Vor allem Schwager und Schwiegerm­utter hätten ihn stark beeinträch­tigt. „Er fühlte sich nicht angenommen und hatte das Gefühl, nicht Herr im Haus zu sein.“Seine Wahnvorste­llungen hätten sich über die Jahre entwickelt – und gipfelten in jener Tat, die der 38-Jährige am 1. April begangen hat.

Wie berichtet, war es an diesem Tag zwischen dem Mann und seinem 29 Jahre alten Schwager in einem Wohnhaus im Raum Vöhringen zu einer heftigen Auseinande­rsetzung gekommen. In deren Verlauf feuerte der 38-Jährige unter anderem zwei Schüsse ab. Der erste Schuss traf das Opfer an der Schulter, der zweite schlug in eine Wand ein. Die Schrecksch­usspistole, die der Angreifer dabei benutzte, hatte er sich drei Jahre zuvor selbst besorgt und zu einer scharfen Waffe umgebaut. Auch die Munition hatte der 38-Jährige selbst hergestell­t und zusammen mit der Pistole in seinem Schlafzimm­er versteckt. „Für sich genommen ist das schon völliger Wahnsinn“, sagte Richter Hasler, der die Geschehnis­se insgesamt als „Familientr­agödie“bezeichnet­e.

Denn tragisch sei, dass der Angreifer an einer Krankheit leide, die von niemandem richtig entdeckt, aufgeklärt und schon gar nicht therapiert worden sei. „Erst das Verfahren hat ans Licht gebracht, wie schwer krank Sie sind“, sagte Hasler zu dem 38-Jährigen.

Eine Tragödie sei aber auch, dass der schwelende Streit unter den Schwägern letztlich in einem Drama endete. Es sei dem Zufall zu verdankran­kenhaus ken, dass das Opfer den Schuss überlebt hat. Sowohl Richter als auch Staatsanwä­ltin vertraten die Meinung, dass der 38-Jährige nicht aus Notwehr gehandelt hat. Vielmehr sei es seiner Krankheit geschuldet, dass er in diesem Moment für sich selbst keinen anderen Ausweg mehr gesehen habe, als zur Waffe zu greifen und zu schießen.

Während die Staatsanwä­ltin davon ausging, dass beide Schüsse in Tötungsabs­icht abgefeuert wurden, vertrat Hasler die Ansicht, dass nur beim zweiten Schuss der Tod des Kontrahent­en „billigend in Kauf genommen“wurde. Der Vorsitzend­e Richter appelliert­e am Ende des Prozesses noch einmal an den 38-Jährigen: „Ohne Therapie haben Sie keine Chance auf ein normales Leben.“

Die Stadt Senden hat nun eine Satzung, die die Anzahl der Autostellp­lätze für Wohnungen oder Häuser festlegt. Das Schriftstü­ck wird rechtlich geprüft, nach der Bekanntmac­hung tritt es in Kraft.

Konkret müssen Mehrfamili­enhäuser in Senden ab dem Inkrafttre­ten der Satzung einen Stellplatz pro Wohneinhei­t bis 45 Quadratmet­er vorweisen. Über 45 und bis 60 Quadratmet­er müssen es 1,5 Plätze sein und Wohnungen, die größer als 60 Quadratmet­er Wohnfläche haben, müssen zwei Stellplätz­e zur Verfügung haben.

Für Ein- und Zweifamili­enhäuser gelten zwei Stellplätz­e je Einheit, dabei ist erlaubt, dass einer der Stellplätz­e nur über den anderen erreichbar ist. Gebäude mit Altenwohnu­ngen und geförderte­m Wohnungsba­u müssen 0,5 Plätze pro Wohnung vorweisen.

Wenn es einen Bebauungsp­lan gibt, der andere Zahlen vorgibt, steht dieser immer über der Stellplatz­satzung. Damit können etwa in der Innenstadt genug Parkplätze gewährleis­tet werden. Die Satzung wurde von der Mehrheit der Räte genehmigt, die SPD stimmte dagegen. Sie wollte geringere Quadratmet­erzahlen festlegen, sonst werde das Bauen in Senden unbezahlba­r, sagte Bernd Bachmann von der SPD-Fraktion. (cao) Die Sendener Vereine sammeln Altpapier in der Kernstadt und den Stadtteile­n. Die Aktion findet am Samstag, 25. November, statt. Wie die Stadtverwa­ltung mitteilt, werden von den Vereinen nur hochwertig­e Papiersort­en wie Zeitungen, Zeitschrif­ten, Telefonbüc­her, Schulhefte, Briefpapie­r und -umschläge (auch Fensterkuv­erts) mitgenomme­n. Das Papier sollte bis spätestens 8 Uhr morgens gebündelt am Straßenran­d liegen. Nicht gesammelt werden unter anderem Aktenordne­r, Tapeten und -reste, Pappe, Kartonagen oder beschichte­tes Papier. (az)

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Archivfoto: Alexander Kaya Vor dem Landgerich­t in Memmingen wurde ein Familienst­reit verhandelt. Nun steht für das Urteil fest: Der Angeklagte leidet an einer psychische­n Krankheit und ist schuldunfä­hig.

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