Pistolenschütze soll in die Psychiatrie
Im Fall eines seit Jahren schwelenden Familienstreits attestiert ein Gutachter dem Angeklagten eine paranoide Schizophrenie. Das Gericht hält ihn deshalb für schuldunfähig
Völlig ruhig saß der Angeklagte da. Das Gesicht nach vorne und den Blick nach unten gerichtet, hörte er den Ausführungen seines Anwalts, des Richters und der Staatsanwältin zu. Die drei Parteien waren sich in diesem Moment einig: Der 38-Jährige muss in Therapie. Denn er leidet unter einer paranoiden Schizophrenie. Das steht in dem Gutachten eines Psychiaters, das zuvor im Gerichtssaal verlesen worden war.
Am zweiten Verhandlungstag um einen 38 Jahre alten Mann, der sich wegen versuchten Totschlags vor dem Memminger Landgericht verantworten musste, stand nicht nur der psychische Zustand des Angeklagten im Mittelpunkt – auch ein Urteil wurde gesprochen. Der Mann, der im April dieses Jahres auf seinen Schwager geschossen und diesen schwer verletzt hatte, wurde für schuldunfähig befunden. Ins Gefängnis muss er deshalb nicht. Der Vorsitzende Richter Jürgen Hasler ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Ob der 38-Jährige das Urteil akzeptiert oder Berufung einlegt, stand am Ende der Verhandlung noch nicht fest. In dem Zustand, in dem sich sein Mandant gerade befinde, könne dazu keine Entscheidung gefällt werden, erklärte Verteidiger Wolfgang Fischer.
Denn so oft die Krankheit des 38-Jährigen auch thematisiert wurde – der Familienvater akzeptierte sie nicht. Er wolle am Montag wieder arbeiten gehen, beantwortete er die Frage des Richters, wie er sich seine Zukunft vorstelle. Und er sagte: „Ich bin nicht psychisch krank.“
Das Gutachten des Psychiaters attestierte dem Mann dagegen eine „paranoide Psychose“. Er fühle sich verfolgt und bedroht, kapsele sich immer weiter ab, beschrieb der Gutachter den Zustand des DeutschTürken, der seit Juni im Bezirks- Kaufbeuren behandelt wird. Vor allem Schwager und Schwiegermutter hätten ihn stark beeinträchtigt. „Er fühlte sich nicht angenommen und hatte das Gefühl, nicht Herr im Haus zu sein.“Seine Wahnvorstellungen hätten sich über die Jahre entwickelt – und gipfelten in jener Tat, die der 38-Jährige am 1. April begangen hat.
Wie berichtet, war es an diesem Tag zwischen dem Mann und seinem 29 Jahre alten Schwager in einem Wohnhaus im Raum Vöhringen zu einer heftigen Auseinandersetzung gekommen. In deren Verlauf feuerte der 38-Jährige unter anderem zwei Schüsse ab. Der erste Schuss traf das Opfer an der Schulter, der zweite schlug in eine Wand ein. Die Schreckschusspistole, die der Angreifer dabei benutzte, hatte er sich drei Jahre zuvor selbst besorgt und zu einer scharfen Waffe umgebaut. Auch die Munition hatte der 38-Jährige selbst hergestellt und zusammen mit der Pistole in seinem Schlafzimmer versteckt. „Für sich genommen ist das schon völliger Wahnsinn“, sagte Richter Hasler, der die Geschehnisse insgesamt als „Familientragödie“bezeichnete.
Denn tragisch sei, dass der Angreifer an einer Krankheit leide, die von niemandem richtig entdeckt, aufgeklärt und schon gar nicht therapiert worden sei. „Erst das Verfahren hat ans Licht gebracht, wie schwer krank Sie sind“, sagte Hasler zu dem 38-Jährigen.
Eine Tragödie sei aber auch, dass der schwelende Streit unter den Schwägern letztlich in einem Drama endete. Es sei dem Zufall zu verdankrankenhaus ken, dass das Opfer den Schuss überlebt hat. Sowohl Richter als auch Staatsanwältin vertraten die Meinung, dass der 38-Jährige nicht aus Notwehr gehandelt hat. Vielmehr sei es seiner Krankheit geschuldet, dass er in diesem Moment für sich selbst keinen anderen Ausweg mehr gesehen habe, als zur Waffe zu greifen und zu schießen.
Während die Staatsanwältin davon ausging, dass beide Schüsse in Tötungsabsicht abgefeuert wurden, vertrat Hasler die Ansicht, dass nur beim zweiten Schuss der Tod des Kontrahenten „billigend in Kauf genommen“wurde. Der Vorsitzende Richter appellierte am Ende des Prozesses noch einmal an den 38-Jährigen: „Ohne Therapie haben Sie keine Chance auf ein normales Leben.“
Die Stadt Senden hat nun eine Satzung, die die Anzahl der Autostellplätze für Wohnungen oder Häuser festlegt. Das Schriftstück wird rechtlich geprüft, nach der Bekanntmachung tritt es in Kraft.
Konkret müssen Mehrfamilienhäuser in Senden ab dem Inkrafttreten der Satzung einen Stellplatz pro Wohneinheit bis 45 Quadratmeter vorweisen. Über 45 und bis 60 Quadratmeter müssen es 1,5 Plätze sein und Wohnungen, die größer als 60 Quadratmeter Wohnfläche haben, müssen zwei Stellplätze zur Verfügung haben.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser gelten zwei Stellplätze je Einheit, dabei ist erlaubt, dass einer der Stellplätze nur über den anderen erreichbar ist. Gebäude mit Altenwohnungen und gefördertem Wohnungsbau müssen 0,5 Plätze pro Wohnung vorweisen.
Wenn es einen Bebauungsplan gibt, der andere Zahlen vorgibt, steht dieser immer über der Stellplatzsatzung. Damit können etwa in der Innenstadt genug Parkplätze gewährleistet werden. Die Satzung wurde von der Mehrheit der Räte genehmigt, die SPD stimmte dagegen. Sie wollte geringere Quadratmeterzahlen festlegen, sonst werde das Bauen in Senden unbezahlbar, sagte Bernd Bachmann von der SPD-Fraktion. (cao) Die Sendener Vereine sammeln Altpapier in der Kernstadt und den Stadtteilen. Die Aktion findet am Samstag, 25. November, statt. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, werden von den Vereinen nur hochwertige Papiersorten wie Zeitungen, Zeitschriften, Telefonbücher, Schulhefte, Briefpapier und -umschläge (auch Fensterkuverts) mitgenommen. Das Papier sollte bis spätestens 8 Uhr morgens gebündelt am Straßenrand liegen. Nicht gesammelt werden unter anderem Aktenordner, Tapeten und -reste, Pappe, Kartonagen oder beschichtetes Papier. (az)