Fall Ursula: Der Krieg der Ermittler
Vor 36 Jahren starb das Mädchen vom Ammersee in einer Kiste. Erst nach langer Zeit wurde ein Mann als Entführer verurteilt. Doch war er es wirklich? Ein Zivilprozess reißt alte Wunden auf
Joachim Solon war nah dran. Nach der Entführung und dem Tod der kleinen Ursula Herrmann aus Eching am Ammersee hatte er früh jenen Mann im Visier, der später wegen des spektakulären Verbrechens verurteilt worden ist. Doch damals reichten die Beweise nicht. So dauerte es 29 Jahre bis zum Urteil. Die Schuld dafür sucht der ehemalige Leiter der ersten Sonderkommission aber nicht bei sich: „Einer der Kollegen, die die Sache vermurkst haben, sitzt hinten im Zuschauerraum“, sagt Solon, 73, am Donnerstagvormittag im Augsburger Landgericht.
Dreieinhalb Jahrzehnte ist es nun her, dass die zehnjährige Ursula auf dem Heimweg in einem Waldstück von ihrem Fahrrad gerissen, wahrscheinlich betäubt und in einer eigens dafür angefertigten Holzkiste im Erdboden vergraben worden ist, in der sie erstickte. Die Tat vom 15. September 1981 gehört zu jenen Verbrechen, die Deutschland besonders erschüttert haben. Die Tatsache, dass erst im Jahr 2008 Werner Mazurek, der ebenfalls in Eching wohnte, verhaftet und schließlich verurteilt wurde, steckt wie ein Sta- chel tief im Fleisch bayerischer Ermittlungsbehörden.
Zumal schon der Strafprozess vor acht Jahren peinliche Pannen in den Ermittlungen und Differenzen zwischen Kripoleuten ans Licht gebracht hatte. Diese Unstimmigkeiten waren mit ein Grund, dass der Fall erst nach so vielen Jahren aufgeklärt worden ist. Doch ist er das wirklich?
Im Zivilprozess um Ursula Herrmanns Tod werden nun wieder alte Wunden aufgerissen. Ihr Bruder Michael hat den verurteilten Werner Mazurek, 66, auf Schmerzensgeld verklagt, weil ihn das Strafverfahren um den Tod seiner Schwester krank gemacht habe. Die Zivilklage hat aber noch einen anderen Hintergrund: Michael Herrmann ist nicht überzeugt, dass der Richtige im Gefängnis sitzt. Er und sein Anwalt Joachim Feller wollten eine neue Beweisaufnahme. Und Walter Rubach, der Anwalt von Werner Mazurek, hat diese Chance gerne ergriffen, um den Fall noch einmal aufzurollen.
Rubach und der Kripo-Kommissar Solon waren bereits im Strafprozess heftig aneinandergeraten. Der Rechtsanwalt warf dem Polizisten vor, die Ermittlungsergebnisse der ersten Soko „Herrmann“seien „ma- nipuliert, geglättet und selektiv weitergegeben worden“. In diese Richtung zielen auch die Fragen im Zivilverfahren.
Konkret geht es um die Aussage des alkoholabhängigen Kleinkriminellen Klaus P. im Februar 1982. Dieser hatte gestanden, im Auftrag seines Kumpels Mazurek ein Loch im Waldgebiet „Weingarten“zwischen Eching und Schondorf gegraben zu haben. Er widerrief die Aussage aber am selben Tag. Die Arbeit der Kripo erscheint dabei fragwürdig. Ausgerechnet von diesem Geständnis gibt es kein offizielles, von P. unterschriebenes Protokoll, sondern nur ein „Gedächtnisprotokoll“. Und das stammt vom zentralen Sachbearbeiter Solon. P. ist tot, sein Geständnis ist aber eine der tragenden Säulen des Urteils gegen Werner Mazurek aus dem Jahr 2010. Daher gibt es darum immer wieder Streit.
Als das Polizeipräsidium München nach rund fünf Monaten Ermittlungen den Eindruck hatte, die Ermittlungen gerieten ins Stocken, schickte es im März 1981 „die fünf Weisen“– eine Truppe erfahrener Mordermittler. Es kam zum Streit mit dem ersten Sachbearbeiter Joachim Solon. Die Polizisten kamen weder menschlich miteinander zurecht, noch arbeiteten sie an denselben Spuren. Während Solon bis heute Werner Mazurek für Ursulas Entführer hält, verfolgten die Kollegen vor allem die Spur des Polizisten Harald W., der eine Zeit lang als Hauptverdächtiger galt. Dieser Krieg der Kripoleute hält seit Jahrzehnten an. Schon im Strafprozess hatte Solon seinen Nachfolger als Soko-Leiter so heftig attackiert, dass dieser eine Verleumdungsanzeige stellte.
Das Zivilgericht will in diese Details gar nicht einsteigen und sich stattdessen mit der zweiten tragenden Säule des Strafurteils beschäftigen: einem Tonband aus dem Besitz Mazureks, mit dem die Erpresseranrufe hergestellt worden sein sollen. Ein neues Gutachten dazu hat der Vorsitzende Richter Harald Meyer abgelehnt. Möglicherweise ist das ein Hinweis darauf, dass das Gericht rasch auf ein Urteil hinarbeitet. Nächster Verhandlungstermin ist der 8. Februar 2018.
Die Kartei der Not engagiert sich in vielen Bereichen für Kinder aus sozial benachteiligten Familien. Sie übernimmt zudem anteilig die Kosten für das Mittagessen in Schule oder Hort, wenn die Eltern dafür aus wirtschaftlichen Gründen nicht aufkommen können und staatliche Leistungen nicht bewilligt wurden.
So wie im Fall des kleinen Lukas. Für den Buben ist der Kontakt mit anderen Kindern wichtig. Er hat sich gut entwickelt, benötigt aber weiterhin eine Förderung. Auch wenn seine Mutter in den Ferien einem Minijob nachgeht, wird er in der Schule betreut und soll – wie auch in Schulzeiten – am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen. Damit dies weiter möglich ist, unterstützt die Kartei der Not die Familie mit einer Beihilfe für das Essensgeld. (jös)
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Wegen eines fingierten Autobahnüberfalls mit einer Millionenbeute hat das Landgericht Ulm gestern fünf Angeklagte zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Männer im Alter zwischen 31 und 40 Jahren aus dem Raum Stuttgart und Berlin bei dem Mitte Januar in Szene gesetzten Coup 728 Luxusuhren im Gesamtwert von rund fünf Millionen Euro erbeuteten.
Dafür hatten sich zwei Fahrer einer Werttransportfirma am Parkplatz Drackensteiner Hang an der A8 zwischen München und Stuttgart von den anderen Tätern fesseln lassen, ehe diese mit den Luxusuhren