Die Döner Industrie bangt bereits um ihre Zukunft
im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Das befürchtet nun auch eine Mehrheit im Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes. Tatsächlich enthalten die tiefgefrorenen Döner-Spieße, von denen jeden Tag rund 500 Tonnen in den EU-Mitgliedstaaten vertilgt werden, Phosphat, damit das Fleisch Wasser bindet und saftiger wird. Ohne diese Zusatzbehandlung würde der Döner beim Grillen am Spieß zerfallen und vor allem nicht gleichmäßig garen.
Doch Phosphat steht unter anderem im Verdacht, Herz-KreislaufErkrankungen zu beschleunigen. Deshalb hat die EU-Kommission schon vor einiger Zeit Grenzwerte eingeführt, die allerdings nur für frisches (Döner-)Fleisch gelten, aber auch für Wurstbrät und Kasseler. Es war also eine Rechtslücke, die die Brüsseler EU-Behörde schließen und auf tiefgefrorene Ware ausdehnen wollte. Doch im Umweltaus- schuss legten sich Sozialdemokraten und Grüne quer. „Wir wollen wissenschaftlich abgesichert sehen, dass keine Gefahr von diesen Zusatzstoffen ausgeht“, hieß es in einer Stellungnahme der Grünen-Europafraktion. Die SPD-Fachfrau Susanne Melior lobte den Einsatz ihrer Fraktion, „weil Lebensmittelzusätze in tiefgefrorenem Fleisch nicht zugelassen werden dürfen, bevor die Ergebnisse aktuell laufender Studien zu ihren gesundheitlichen Auswirkungen vorliegen“.
Der Ausschuss beauftragte also die Europäische Lebensmittelaufsicht im italienischen Parma damit, bis Ende 2018 die bisher vorliegen- den Untersuchungen zur Gesundheitsgefahr von Phosphat-Zusätzen in tiefgefrorenen Produkten zu sichten. Das Plenum des Abgeordnetenhauses wird sich voraussichtlich Mitte Dezember mit dem Thema beschäftigen.
Berichterstatterin Renate Sommer (CDU) von der christdemokratischen EVP-Mehrheitsfraktion verstand dagegen die ganze Aufregung nicht: „Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit stuft die Aufnahme von bis zu 4200 Milligramm Phosphat pro Tag als unbedenklich ein“, erklärte sie. Eine Portion Döner enthält aber gerade mal 134 Milligramm. Zum Vergleich: Ein Glas Cola (0,3 Liter) kommt mit bis zu 210 Milligramm des Bindemittels daher. Der Döner ist damit offenbar nur zu einem Symbol für die Frage geworden, ob dem Verbraucher auch künftig so viel Phosphat wie bisher zugemutet werden soll. Denn hinter den Kennzeichnungen E338 bis E341, E343 sowie E450 bis E452 verbirgt sich letztlich auch nichts anderes als der nun ins Gerede gekommene Zusatz.
Viele andere Lebensmittel, vom Schinken über Fischkonserven und Backwaren, werden ebenfalls mit diesem Stoff behandelt. Dennoch war es der Fleischspieß, der rund 110 000 Menschen in der EU Arbeit gibt (80 Prozent davon in Deutschland), um den sich am Donnerstag alles drehte. Dabei beeilten sich in der Folge alle Fraktionen, zu erklären, dass niemand auf seinen Döner oder auf Gyros verzichten müsse. Und dass es nicht zum Aus des Döners kommen werde.
Um ihre Zukunft bangt die Branche allerdings trotzdem bereits. Kenan Koyuncu, Vorsitzender des Bundesverbandes der Döner- und Drehspießhersteller Deutschland, erklärte jedenfalls: Sofern sich der Einspruch des Europäischen Parlamentes durchsetzt, wäre dies das Todesurteil für die gesamte DönerIndustrie in Europa.
Nach einer Klage von vier nordwestdeutschen Zeitungsverlagen gegen den Online-Auftritt von Radio Bremen hat der öffentlichrechtliche Sender jetzt eine Unterlassungserklärung abgegeben. Eine vergleichbare Verlegerklage, die sich gegen den Rundfunk BerlinBrandenburg richtet, ist dagegen noch beim Landgericht Potsdam anhängig. Und darum geht es: WeserKurier, Nordsee-Zeitung, Delmenhorster Kreisblatt und Osterholzer Kreisblatt hatten Radio Bremen, der kleinsten ARD-Anstalt, vorgeworfen, auf www.radiobremen.de „presseähnliche“Texte ohne Bezug zu eigenen Sendungen zu veröffentlichen. Dies sei ein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag.
Wie nun bekannt wurde, verpflichtete sich der Sender in einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bremen am Mittwoch „strafbewehrt“dazu, die von den Verlagen als Beispiel monierten Internet-Inhalte vom 16. Januar 2017 nicht weiter zu verbreiten.
Zeitungsverleger, die ihre digitalen Angebote privat finanzieren müssen, wehren sich seit Jahren gegen „gebührenfinanzierte Zeitungen im Internet“und beklagen einen „unlauteren Wettbewerb“. Erst vor einem Jahr erklärte das Oberlandesgericht Köln die „Tagesschau“-App in ihrer Form vom 15. Juni 2011 für unzulässig. (stg, wida)