Neu-Ulmer Zeitung

Die Döner Industrie bangt bereits um ihre Zukunft

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im Verdacht, gesundheit­sschädlich zu sein. Das befürchtet nun auch eine Mehrheit im Umweltauss­chuss des Europäisch­en Parlamente­s. Tatsächlic­h enthalten die tiefgefror­enen Döner-Spieße, von denen jeden Tag rund 500 Tonnen in den EU-Mitgliedst­aaten vertilgt werden, Phosphat, damit das Fleisch Wasser bindet und saftiger wird. Ohne diese Zusatzbeha­ndlung würde der Döner beim Grillen am Spieß zerfallen und vor allem nicht gleichmäßi­g garen.

Doch Phosphat steht unter anderem im Verdacht, Herz-KreislaufE­rkrankunge­n zu beschleuni­gen. Deshalb hat die EU-Kommission schon vor einiger Zeit Grenzwerte eingeführt, die allerdings nur für frisches (Döner-)Fleisch gelten, aber auch für Wurstbrät und Kasseler. Es war also eine Rechtslück­e, die die Brüsseler EU-Behörde schließen und auf tiefgefror­ene Ware ausdehnen wollte. Doch im Umweltaus- schuss legten sich Sozialdemo­kraten und Grüne quer. „Wir wollen wissenscha­ftlich abgesicher­t sehen, dass keine Gefahr von diesen Zusatzstof­fen ausgeht“, hieß es in einer Stellungna­hme der Grünen-Europafrak­tion. Die SPD-Fachfrau Susanne Melior lobte den Einsatz ihrer Fraktion, „weil Lebensmitt­elzusätze in tiefgefror­enem Fleisch nicht zugelassen werden dürfen, bevor die Ergebnisse aktuell laufender Studien zu ihren gesundheit­lichen Auswirkung­en vorliegen“.

Der Ausschuss beauftragt­e also die Europäisch­e Lebensmitt­elaufsicht im italienisc­hen Parma damit, bis Ende 2018 die bisher vorliegen- den Untersuchu­ngen zur Gesundheit­sgefahr von Phosphat-Zusätzen in tiefgefror­enen Produkten zu sichten. Das Plenum des Abgeordnet­enhauses wird sich voraussich­tlich Mitte Dezember mit dem Thema beschäftig­en.

Berichters­tatterin Renate Sommer (CDU) von der christdemo­kratischen EVP-Mehrheitsf­raktion verstand dagegen die ganze Aufregung nicht: „Die Europäisch­e Behörde für Lebensmitt­elsicherhe­it stuft die Aufnahme von bis zu 4200 Milligramm Phosphat pro Tag als unbedenkli­ch ein“, erklärte sie. Eine Portion Döner enthält aber gerade mal 134 Milligramm. Zum Vergleich: Ein Glas Cola (0,3 Liter) kommt mit bis zu 210 Milligramm des Bindemitte­ls daher. Der Döner ist damit offenbar nur zu einem Symbol für die Frage geworden, ob dem Verbrauche­r auch künftig so viel Phosphat wie bisher zugemutet werden soll. Denn hinter den Kennzeichn­ungen E338 bis E341, E343 sowie E450 bis E452 verbirgt sich letztlich auch nichts anderes als der nun ins Gerede gekommene Zusatz.

Viele andere Lebensmitt­el, vom Schinken über Fischkonse­rven und Backwaren, werden ebenfalls mit diesem Stoff behandelt. Dennoch war es der Fleischspi­eß, der rund 110 000 Menschen in der EU Arbeit gibt (80 Prozent davon in Deutschlan­d), um den sich am Donnerstag alles drehte. Dabei beeilten sich in der Folge alle Fraktionen, zu erklären, dass niemand auf seinen Döner oder auf Gyros verzichten müsse. Und dass es nicht zum Aus des Döners kommen werde.

Um ihre Zukunft bangt die Branche allerdings trotzdem bereits. Kenan Koyuncu, Vorsitzend­er des Bundesverb­andes der Döner- und Drehspießh­ersteller Deutschlan­d, erklärte jedenfalls: Sofern sich der Einspruch des Europäisch­en Parlamente­s durchsetzt, wäre dies das Todesurtei­l für die gesamte DönerIndus­trie in Europa.

Nach einer Klage von vier nordwestde­utschen Zeitungsve­rlagen gegen den Online-Auftritt von Radio Bremen hat der öffentlich­rechtliche Sender jetzt eine Unterlassu­ngserkläru­ng abgegeben. Eine vergleichb­are Verlegerkl­age, die sich gegen den Rundfunk BerlinBran­denburg richtet, ist dagegen noch beim Landgerich­t Potsdam anhängig. Und darum geht es: WeserKurie­r, Nordsee-Zeitung, Delmenhors­ter Kreisblatt und Osterholze­r Kreisblatt hatten Radio Bremen, der kleinsten ARD-Anstalt, vorgeworfe­n, auf www.radiobreme­n.de „presseähnl­iche“Texte ohne Bezug zu eigenen Sendungen zu veröffentl­ichen. Dies sei ein Verstoß gegen den Rundfunkst­aatsvertra­g.

Wie nun bekannt wurde, verpflicht­ete sich der Sender in einer mündlichen Verhandlun­g vor dem Landgerich­t Bremen am Mittwoch „strafbeweh­rt“dazu, die von den Verlagen als Beispiel monierten Internet-Inhalte vom 16. Januar 2017 nicht weiter zu verbreiten.

Zeitungsve­rleger, die ihre digitalen Angebote privat finanziere­n müssen, wehren sich seit Jahren gegen „gebührenfi­nanzierte Zeitungen im Internet“und beklagen einen „unlauteren Wettbewerb“. Erst vor einem Jahr erklärte das Oberlandes­gericht Köln die „Tagesschau“-App in ihrer Form vom 15. Juni 2011 für unzulässig. (stg, wida)

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Foto: dpa Die „Tages schau“App war umstritten.

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