Ein VW Mann muss büßen
Wie Oliver Schmidt in die Fänge der amerikanischen Justiz geriet
Mit sieben Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 400 000 Dollar (338 000 Euro) muss der frühere VW-Manager Oliver Schmidt in den USA für seine Rolle im Abgas-Skandal büßen. Wie in einem Teil unserer gestrigen Ausgabe berichtet, verurteilte ihn Richter Sean Cox in Detroit wegen Verschwörung zum Betrug und Verstoßes gegen Umweltgesetze. Dabei schöpfte das Gericht das volle mögliche Strafmaß aus.
Schmidt saß bereits seit Jahresbeginn in Untersuchungshaft. Er war zuvor von FBI-Agenten vor dem Rückflug aus einem Winterurlaub nach Deutschland in Miami festgenommen worden und ist nun der zweite langjährige VolkswagenMitarbeiter, der in den USA eine harte Strafe erhält.
In seiner damaligen Leitungsfunktion für Umweltfragen in den Vereinigten Staaten zwischen Februar 2012 und März 2015 hat sich Schmidt nach Überzeugung des Gerichts der Vergehen schuldig gemacht. Sein Anwalt David DuMouchel hatte auf eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie eine Geldstrafe von 100 000 Dollar plädiert. Immerhin soll dem Verurteilten aber nun noch die Zeit angerechnet werden, die er inzwischen in U-Haft verbracht hat.
Schmidt hatte seine Mittäterschaft rund um „Dieselgate“zunächst abgestritten. Im August bekannte sich der 48-jährige Deutsche dann jedoch schuldig und ging einen Deal mit der Staatsanwaltschaft ein. Dadurch wurden mehrere Anklagepunkte gestrichen, das Strafmaß hätte für ihn sonst noch höher ausfallen können. Ein Antrag auf Kaution wurde abgelehnt. Vor Schmidt wurde der VW-Ingenieur James Liang verurteilt. Er hatte als Kronzeuge mit den Ermittlern kooperiert. Auch Liangs Strafe war mit drei Jahren und vier Monaten Gefängnis sowie einer Geldstrafe von 200000 Dollar überraschend hart. Insgesamt sind im Zusammenhang mit der Abgas-Affäre in den USA bislang Anzeigen gegen acht amtierende und frühere Mitarbeiter des VW-Konzerns vom Justizministerium öffentlich gemacht worden.
Der Wolfsburger Autobauer hatte im September 2015 nach Vorwürfen der US-Umweltbehörden und Recherchen von Wissenschaftlern eingeräumt, mit einer speziellen Software in großem Stil Abgastests manipuliert zu haben. Die rechtlichen Konsequenzen auf Konzern- ebene sind durch Vergleiche mit Klägern in Nordamerika, für die VW inzwischen mehr als 25 Milliarden Euro an Kosten für Strafen und Entschädigungen verbucht hat, großteils abgeschlossen. Ein Gesamtvergleich zu strafrechtlichen Punkten sorgte Anfang 2017 ebenfalls für Entlastung. Doch US-Behörden versuchen mit Hochdruck, darüber hinaus die individuelle Schuld einzelner Personen zu prüfen und diese zu Verantwortung zu ziehen. Die meisten Beschuldigten dürften für die Ermittler jedoch schwer zu fassen sein. Sie werden in Deutschland vermutet, von wo aus ihnen wohl vorerst keine Auslieferung droht. Angeklagt in den USA ist etwa der ehemalige Entwicklungschef der Marke VW, HeinzJakob Neußer.
Auch in Deutschland laufen zahlreiche strafrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem AbgasSkandal. Unter anderem ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Verdachts auf Betrug und Marktmanipulation. Allein in diesen Fällen geht es – einschließlich eines Verfahrens gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn – um fast 40 Beschuldigte. Gegen sechs weitere Personen laufen Untersuchungen im Zusammenhang mit falschen CO2-Angaben. Hinzu kommen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter, der zur Datenlöschung aufgerufen haben soll.
In Stuttgart hat der Verdacht der Marktmanipulation wegen einer womöglich zu späten Information der Finanzwelt durch VW im Herbst 2015 ebenfalls Staatsanwälte auf den Plan gerufen. Auch der aktuelle Konzernchef Matthias Müller sowie der Ex-VW-Finanzvorstand und heutige Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch sind im Visier. Zuvor hatten schon die Braunschweiger Strafverfolger solche Untersuchungen gestartet – dort außerdem gegen VW-Kernmarken-Chef Herbert Diess. Volkswagen ist der Überzeugung, alle Regeln eingehalten zu haben. Staatsanwälte prüfen zudem Vorwürfe gegen Mitarbeiter von Porsche und Audi. Anklagen gibt es hierzulande bisher aber nicht. Auch in vielen anderen Ländern laufen straf- und zivilrechtliche Untersuchungen.
Was ist die Aufgabe des Gremiums?
Durch international abgestimmte Regeln sollen Schieflagen von Banken vermieden werden. 1988 empfahl der Ausschuss erstmals Mindestanforderungen für die Kapitalausstattung von Banken (Basel I). 2004 folgte Basel II: Bei Kunden mit wenig Kreditwürdigkeit sollten Banken mehr Eigenkapital vorhalten als bei Kunden mit besserer Bonität. Als Konsequenz aus der weltweiten Finanzkrise 2007/2008 wurden die Anforderungen verschärft (Basel III): Banken weltweit müssen mehr eigenes Kapital von besserer Qualität vorhalten, um Risiken aus Kreditgeschäften abzusichern. So soll vermieden werden, dass wieder Steuergelder in Milliardenhöhe nötig sind, wenn ein Geldhaus in Turbulenzen gerät.
Worum ging es aktuell?
Nach der Einigung auf Basel III mussten Details des Regelwerks festgelegt werden. Viele Banken warnten davor, dass sich die Vorgaben als neue Regulierungswelle entpuppen könnten – deshalb wird in der Branche auch von Basel IV gesprochen. Hauptstreitpunkt zwischen Europäern und den USA war, wie Banken ihre Kreditrisiken kalkulieren. Viele Großbanken berechnen dies mit internen Modellen, die oft einen geringeren Kapitalbedarf ergeben als die recht konservativen Standardvorgaben. Das führt dazu, dass einzelne Banken für ähnliche Finanzanlagen oft ganz unterschiedliche Risiken annehmen. Bis zuletzt war umstritten, um wie viel Prozent der intern ermittelte Wert vom Standard abweichen darf. Geeinigt hat man sich darauf, dass Banken sich künftig zu 72,5 Prozent an die Standardmodelle halten müssen.
Wie verbindlich sind die Regeln?
Es handelt sich um internationale Vereinbarungen, die von den Ländern umgesetzt werden müssen. Dabei hakt es allerdings oft. Basel I und Basel II wurden zum Beispiel nicht überall oder nur in Teilen umgesetzt.