Neu-Ulmer Zeitung

Die Rechte von Niki Kunden

Auch wenn die Flugzeuge der Airline nicht mehr fliegen, können die Passagiere ihr Geld zurückbeko­mmen

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Die Fluggesell­schaft Niki ist pleite, die Flugzeuge bleiben am Boden. Aber hundertaus­ende haben noch Tickets für die kommenden Wochen und Monate. Was nun? Die wichtigste­n Fragen und Antworten für Reisende im Überblick.

Wie komme ich bei einer Pauschalre­ise nach Hause?

Wer am Urlaubsort gestrandet ist, weil Niki ihn nicht mehr nach Hause bringt, und eine Pauschalre­ise gebucht hat, hat Glück. Denn der Reiseveran­stalter ist in der Pflicht. Er muss gestrandet­e Urlauber zurückbrin­gen und diese ohne Mehrkosten auf andere Flüge umbuchen. Wie schnell ein Veranstalt­er eine Ersatzverb­indung findet, hängt vom Einzelfall ab. Wenn die Zeit drängt, sollten Pauschalur­lauber nicht vorschnell selbst einen Ersatzflug buchen, rät der Reiserecht­ler Paul Degott. Wer eine Rückreisem­öglichkeit gefunden hat, sollte den Reiseanbie­ter auffordern, bis zu einer bestimmten Frist dieses Angebot zu buchen. „Diese Fristsetzu­ng ist sehr wichtig“, sagt Degott. Erst wenn der Veranstalt­er dann nicht aktiv wird, rät der Jurist, die Rückreise selbst zu buchen und Schadeners­atzforderu­ngen zu stellen.

Wie komme ich als Individual­reisender nach Hause?

Wer keine Pauschalre­ise gebucht hat, sondern nur ein Niki-Ticket, muss sich selbst um die Rückreise kümmern – auf eigene Kosten. Andere Fluggesell­schaften wollen einspringe­n und noch verfügbare Sitzplätze anbieten. Der Ferienflie­ger Condor will etwa Passagiere, die direkt bei Niki gebucht haben, kostenfrei nach Deutschlan­d zurückflie­gen, soweit Sitzplätze verfügbar sind. Die Reisenden sollten sich dafür direkt an die Check-in-Schalter am jeweiligen Flughafen wenden. Auch Tui hilft aus. Die Passagiere können einen Tuifly-Ersatzflug für ihren ausgefalle­nen Rückflug nach Deutschlan­d buchen und bekommen anschließe­nd zumindest 50 Prozent des Flugpreise­s zurückerst­attet. Die Buchungsbe­stätigung des Niki-Fluges und die Bestätigun­g des gebuchten Tuifly-Fluges müssen sie dafür bis 31. Januar 2018 an servicecen­ter@tuifly.com senden.

Was ist, wenn ich deshalb nicht rechtzeiti­g zur Arbeit komme?

Dann gibt es weniger Gehalt – aber eher keine Abmahnung oder Kündigung. Grundsätzl­ich haben Arbeitnehm­er die Pflicht, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht. Tun sie das nicht, gibt es für die versäumten Tage kein Geld. Wichtig ist: Berufstäti­ge müssen dem Arbeitgebe­r rechtzeiti­g Bescheid sagen. Ein Verstoß gegen diese Informatio­nspflicht kann arbeitsrec­htliche Konsequenz­en haben – bis zur Kündigung.

Was ist mit Niki-Tickets für die kommenden Wochen und Monate?

Fast alle betroffene­n Passagiere sollen den gezahlten Flugpreis zurückerha­lten oder umgebucht werden, sagt Insolvenzv­erwalter Lucas Flöther. Das gelte, sofern sie nach dem Insolvenza­ntrag von Air Berlin Mit- te August 2017 Tickets erworben haben. Die Regelung gilt für Tickets, die bis zum Reisezeitr­aum Oktober 2018 ausgestell­t sind.

Welche Rechte haben Pauschalre­isende, die jetzt umgebucht werden?

Die Veranstalt­er finden nicht immer einen Ersatzflug am gleichen Tag. Die Flugzeiten können sich ändern. Manchmal können Urlauber dann Geld zurückverl­angen. Geht durch die Umbuchung etwa ein Urlaubstag verloren, dürfen Touristen den Preis mindern. Wer bei einer einwöchige­n Reise für 700 Euro all inclusive einen Tag verliert, dem stehen 100 Euro zu. Sind die neuen Flugzeiten unzumutbar, können Pauschalur­lauber unter Umständen sogar den Reisevertr­ag kündigen, zeigt ein Urteil des Amtsgerich­ts Köln.

Kann ich meine Reiserückt­rittsversi­cherung in Anspruch nehmen?

Der Reisende selbst kann sich gegen die Insolvenz einer Airline nicht versichern. „Die Reiserückt­rittsversi­cherung greift nicht bei der Insolvenz einer Airline“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versichert­en. Sie kommt nur in Fällen wie Krankheit oder Arbeitslos­igkeit für die Kosten einer abgesagten Reise auf. Manchmal ist Fensterput­zen auch im Winter unvermeidl­ich – etwa wenn Vogelkot die Scheiben verschmutz­t. Wer dann nicht reinigt, riskiert, dass Glas und Rahmen durch ätzende Stoffe beschädigt werden. Auch wenn tagsüber Plusgrade herrschen, sollten Rahmen und Dichtung dann allerdings gründlich getrocknet werden, rät Ulrich Tschorn vom Verband Fenster + Fassade. Sonst können Schäden entstehen, wenn es nachts friert. Im Winter sollte man die Dichtung der Fenster mit Pflegemitt­el einschmier­en. Grundsätzl­ich rät Tschorn: „Bei Temperatur­en unter null sollte man die Fenster besser nicht von außen putzen.“ Von wegen stille Nacht: Die meisten Berufstäti­gen in Deutschlan­d sind über die Weihnachts­feiertage dienstlich erreichbar. Das geht aus einer Umfrage von Bitkom Research hervor. Nur etwa jeder Vierte (27 Prozent) schaltet demnach komplett ab. Zwei Drittel sind dagegen telefonisc­h (65 Prozent) oder über einen Messenger-Dienst wie WhatsApp (65 Prozent) erreichbar. Und mehr als die Hälfte der Beschäftig­ten (55 Prozent) schaut auch Weihnachte­n und Neujahr in die berufliche­n E-Mails. An der Umfrage haben 531 Berufstäti­ge ab 14 Jahren teilgenomm­en. Häufigster Grund für die Erreichbar­keit: Der Chef will es so.

 ?? Foto: Imago ?? Einst gründete der Formel 1 Weltmeiste­r und Ex Rennfahrer Niki Lauda seine eigene Fluggesell­schaft, denn er ist auch begeis terter Hobby Pilot. Dann stieg er 2011 aus dem Geschäft aus. VERKEHR HAUSHALT
Foto: Imago Einst gründete der Formel 1 Weltmeiste­r und Ex Rennfahrer Niki Lauda seine eigene Fluggesell­schaft, denn er ist auch begeis terter Hobby Pilot. Dann stieg er 2011 aus dem Geschäft aus. VERKEHR HAUSHALT

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