Sicherungsverwahrung
● Die Sicherungsverwahrung ver hängen Gerichte als präventive Maßnahme. ● Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre Strafe für ein schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. ● Die Täter können theoretisch un begrenzt eingesperrt bleiben. ● Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug, au ßerdem muss es ein größeres Thera pieangebot und Betreuung geben. ● Sicherungsverwahrung kann mit dem Gerichtsurteil oder nachträg lich angeordnet werden. (dpa)