Nuxit: Wie geht es weiter?
Der Antrag an die Staatsregierung soll jetzt zügig verschickt werden – dann ist Geduld gefragt. Die Initiatoren für ein Bürgerbegehren machen derweil weiter mobil
Nach der Entscheidung ist vor der Entscheidung: Der Stadtrat Neu-Ulm hat sich mit klarer Mehrheit für den Nuxit ausgesprochen, doch nun liegt der Ball bei der Staatsregierung. Dass jetzt Ruhe einkehrt in die Diskussion um die Kreisfreiheit, ist aber nicht zu erwarten. Denn es gibt noch viele Unwägbarkeiten. Und eine Initiative, die weiter für ein Bürgerbegehren kämpft und deren Mitglieder stinksauer sind.
Der Antrag auf Kreisfreiheit wird derzeit von verschiedenen Abteilungen im Rathaus erarbeitet. „Wir versuchen, ihn alsbald rauszuschicken“, sagte Pressesprecherin Sandra Lützel. „Dann wird die Staatsregierung das Ganze prüfen.“Wie lange das dauert, ist unklar. Im zuständigen Innenministerium gibt es niemanden, der Erfahrung mit dem Thema hätte: Dass eine bayerische Stadt ihren Landkreis verlässt, gab es noch nie. Wenn die Staatsregierung grünes Licht gibt, muss noch der Landtag zustimmen. Angepeilt ist, dass der Nuxit zum 1. Mai 2020 vollzogen wird. Denn in zwei Jahren sind Kommunalwahlen. Würde die Stadt Neu-Ulm vorher für kreisfrei erklärt werden, müsste der Kreistag neu gewählt werden, da die Stadt nicht mehr Teil des Landkreises wäre und somit die Neu-Ulmer Kreisräte ausscheiden würden. Fallen die Termine hingegen zusammen, erübrigt sich eine zusätzliche Wahl. Daher das Ziel 2020.
Doch diese Pläne will die Initiative „Nuxit – so geht’s net“durchkreuzen. „Wir machen selbstverständlich weiter“, sagte der Sprecher der Interessengemeinschaft, könnt uns den Buckel runterrutschen“, so Rederer. „Das ist ein ganz dickes Ding.“Die Initiative werde sich wegen dieser Vorgehensweise an die Staatsregierung und den Landtag wenden. Die Unterschriften sollen weiter mit den bestehenden Listen gesammelt werden, auch wenn die Formulierung darauf durch den Stadtratsbeschluss teilweise überholt ist. Erst wenn der Antrag auf ein Bürgerbegehren eingereicht wird, soll die bisherige Fragestellung geändert werden. „Wir werden eine Formulierung wählen, dass die Stadt Neu-Ulm den Antrag zurückziehen soll“, erläuterte Rederer. Dabei werde sich die Initiative rechtlich beraten lassen. „Das Spiel ist noch nicht vorbei.“
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid könnte den Beschluss des Stadtrats kippen. Dazu müsste es eine Mehrheit geben, und diese müsste mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten betragen. Das wären in Neu-Ulm derzeit etwa 6500. Bevor es soweit kommt, muss allerdings der Stadtrat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen. Und hier könnte es heikel werden. Denn laut Anton Bullinger, dem Leiter des Fachbereichs Personal, Organisation und Bürgerdienste, ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob ein Bürgerentscheid über die Kreisfreiheit einer Stadt überhaupt zulässig ist. Schließlich handle es sich bei der „Auskreisung“um einen staatsorganisatorischen Akt. Ein Bürgerentscheid kann nur über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde beantragt werden.
Doch auch wenn die Initiative scheitert, ist noch nicht sicher, dass der Nuxit kommt. Denn es handelt sich um eine Ermessensentscheidung des Freistaats. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung der Kreisfreiheit besteht nicht, selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Nuxit-Gegner mutmaßen, dass die Staatsregierung möglicherweise keinen Präzedenzfall schaffen will, damit nicht weitere Städte auf die Idee kommen, ihre Landkreise zu verlassen. Genannt werden beispielsweise Freising und Dachau. Freising hat voriges Jahr die Marke von 50000 Einwohnern überschritten, Dachau liegt noch ein paar Tausend darunter. Damit sind die beiden Städte aber deutlich kleiner als Neu-Ulm. Ein 71 Jahre alter Mann ist einem Bericht der Polizei zufolge im Ulmer Weinbergweg gegen das Heck eines Linienbusses gefahren. Ein Test bestätigte: Er war deutlich alkoholisiert. Durch den Unfall wurde niemand verletzt. (az)