Neu-Ulmer Zeitung

Nuxit: Wie geht es weiter?

Der Antrag an die Staatsregi­erung soll jetzt zügig verschickt werden – dann ist Geduld gefragt. Die Initiatore­n für ein Bürgerbege­hren machen derweil weiter mobil

- VON MICHAEL RUDDIGKEIT

Nach der Entscheidu­ng ist vor der Entscheidu­ng: Der Stadtrat Neu-Ulm hat sich mit klarer Mehrheit für den Nuxit ausgesproc­hen, doch nun liegt der Ball bei der Staatsregi­erung. Dass jetzt Ruhe einkehrt in die Diskussion um die Kreisfreih­eit, ist aber nicht zu erwarten. Denn es gibt noch viele Unwägbarke­iten. Und eine Initiative, die weiter für ein Bürgerbege­hren kämpft und deren Mitglieder stinksauer sind.

Der Antrag auf Kreisfreih­eit wird derzeit von verschiede­nen Abteilunge­n im Rathaus erarbeitet. „Wir versuchen, ihn alsbald rauszuschi­cken“, sagte Pressespre­cherin Sandra Lützel. „Dann wird die Staatsregi­erung das Ganze prüfen.“Wie lange das dauert, ist unklar. Im zuständige­n Innenminis­terium gibt es niemanden, der Erfahrung mit dem Thema hätte: Dass eine bayerische Stadt ihren Landkreis verlässt, gab es noch nie. Wenn die Staatsregi­erung grünes Licht gibt, muss noch der Landtag zustimmen. Angepeilt ist, dass der Nuxit zum 1. Mai 2020 vollzogen wird. Denn in zwei Jahren sind Kommunalwa­hlen. Würde die Stadt Neu-Ulm vorher für kreisfrei erklärt werden, müsste der Kreistag neu gewählt werden, da die Stadt nicht mehr Teil des Landkreise­s wäre und somit die Neu-Ulmer Kreisräte ausscheide­n würden. Fallen die Termine hingegen zusammen, erübrigt sich eine zusätzlich­e Wahl. Daher das Ziel 2020.

Doch diese Pläne will die Initiative „Nuxit – so geht’s net“durchkreuz­en. „Wir machen selbstvers­tändlich weiter“, sagte der Sprecher der Interessen­gemeinscha­ft, könnt uns den Buckel runterruts­chen“, so Rederer. „Das ist ein ganz dickes Ding.“Die Initiative werde sich wegen dieser Vorgehensw­eise an die Staatsregi­erung und den Landtag wenden. Die Unterschri­ften sollen weiter mit den bestehende­n Listen gesammelt werden, auch wenn die Formulieru­ng darauf durch den Stadtratsb­eschluss teilweise überholt ist. Erst wenn der Antrag auf ein Bürgerbege­hren eingereich­t wird, soll die bisherige Fragestell­ung geändert werden. „Wir werden eine Formulieru­ng wählen, dass die Stadt Neu-Ulm den Antrag zurückzieh­en soll“, erläuterte Rederer. Dabei werde sich die Initiative rechtlich beraten lassen. „Das Spiel ist noch nicht vorbei.“

Ein erfolgreic­her Bürgerents­cheid könnte den Beschluss des Stadtrats kippen. Dazu müsste es eine Mehrheit geben, und diese müsste mindestens 15 Prozent der Stimmberec­htigten betragen. Das wären in Neu-Ulm derzeit etwa 6500. Bevor es soweit kommt, muss allerdings der Stadtrat die Zulässigke­it des Bürgerbege­hrens feststelle­n. Und hier könnte es heikel werden. Denn laut Anton Bullinger, dem Leiter des Fachbereic­hs Personal, Organisati­on und Bürgerdien­ste, ist rechtlich nicht abschließe­nd geklärt, ob ein Bürgerents­cheid über die Kreisfreih­eit einer Stadt überhaupt zulässig ist. Schließlic­h handle es sich bei der „Auskreisun­g“um einen staatsorga­nisatorisc­hen Akt. Ein Bürgerents­cheid kann nur über Angelegenh­eiten des eigenen Wirkungskr­eises einer Gemeinde beantragt werden.

Doch auch wenn die Initiative scheitert, ist noch nicht sicher, dass der Nuxit kommt. Denn es handelt sich um eine Ermessense­ntscheidun­g des Freistaats. Ein Rechtsansp­ruch auf Verleihung der Kreisfreih­eit besteht nicht, selbst wenn alle Voraussetz­ungen erfüllt sind. Nuxit-Gegner mutmaßen, dass die Staatsregi­erung möglicherw­eise keinen Präzedenzf­all schaffen will, damit nicht weitere Städte auf die Idee kommen, ihre Landkreise zu verlassen. Genannt werden beispielsw­eise Freising und Dachau. Freising hat voriges Jahr die Marke von 50000 Einwohnern überschrit­ten, Dachau liegt noch ein paar Tausend darunter. Damit sind die beiden Städte aber deutlich kleiner als Neu-Ulm. Ein 71 Jahre alter Mann ist einem Bericht der Polizei zufolge im Ulmer Weinbergwe­g gegen das Heck eines Linienbuss­es gefahren. Ein Test bestätigte: Er war deutlich alkoholisi­ert. Durch den Unfall wurde niemand verletzt. (az)

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