Aus dem Leben eines Laienrichters
Momentan werden Schöffen für die nächste Amtszeit gesucht. Vor ihnen liegt eine spannende Aufgabe – die durchaus schwer sein kann. Das erzählt einer, der es wissen muss
An seinen ersten Prozess als Schöffe kann sich Christian Frimmel noch gut erinnern. Es war ein Fall, der ihm bis heute unter dem Stichwort „Marihuana-Opa“im Gedächtnis geblieben ist. Ein Senior sei damals vor Gericht gestanden, weil er im Keller seines Wohnhauses Cannabispflanzen züchtete. Verpfiffen von seiner Ex-Frau, gab es für den Mann letztlich eine Bewährungsstrafe. Für Frimmel war es der erste Urteilsspruch, an dem er selbst beteiligt war. Viele weitere sollten folgen.
Seit 2014 ist der Geschäftsführer der Wohnungsbau GmbH Illertissen ehrenamtlicher Schöffe am Neu-Ulmer Amtsgericht. Wenn im Januar 2019 in ganz Bayern neue Laienrichter vereidigt werden, wird Frimmel stellt. Wie prekär Lebensverhältnisse sein können, habe er nicht erst im Gericht erfahren. „Als Geschäftsführer einer Wohnungsgesellschaft bekommt man viel mit und hat es mit vielen Schicksalen zu tun.“Durch sein Ehrenamt aber habe sich eine Erfahrung verstärkt: „Lebenswege sind oft vorgezeichnet.“Viele Straftäter seien geprägt von den schwierigen Verhältnissen, unter denen sie aufwachsen und die eine kriminelle Karriere häufig forcieren. Wer einmal das Gesetz gebrochen hat, landet häufig immer wieder vor Gericht. „Es ist schon teilweise erschreckend, wie lang manche Vorstrafenregister sind.“
Frimmel sitzt in der Regel einmal im Monat als einer von zwei Laienrichtern im Gerichtssaal. Die Sitzungstermine bekomme er Anfang des Jahres mitgeteilt. Für jeden Termin bekommt der Schöffe zuvor eine Ladung. Worum es in dem jeweiligen Fall geht, wisse er nicht. Die Laienrichter sollen unvoreingenommen sein und sich ihr Urteil während der Verhandlung bilden. Erst kurz vor Prozessbeginn finde ein kurzes Gespräch statt. „Die Akten aber kennen wir nicht.“
Umso wichtiger sei es deshalb, bei Aussagen von Zeugen oder Angeklagten gut zuzuhören. „Wir müssen immer wieder überlegen, ob das, was ausgesagt wird, auch glaubwürdig ist.“Hilfreich sei dabei eine gute Menschenkenntnis und eine gewisse Lebenserfahrung, findet Frimmel. Auch ein Blick ins Publikum zu Freunden oder Verwandten des Angeklagten könne auf der Suche nach einem gerechten Urteil manchmal helfen. „Und natürlich kann man mit der Zeit auch besser einschätzen, ob ein Straftäter noch eine Chance bekommen sollte oder eben nicht.“
Da Schöffen und Berufsrichter gleichberechtigt sind, können auch die Laienrichter Zeugen befragen – und den Vorsitzenden bei der Urteilsfindung rein theoretisch sogar überstimmen. „Erlebt habe ich das bislang aber noch nicht“, sagt Frimmel. Bei der Urteilsberatung tragen alle ihre Einschätzung vor, bevor nach einem Konsens gesucht werde. Nur einmal habe er bislang nach einer Verhandlung ein ungutes Gefühl gehabt, sagt Frimmel. Ein Angeklagter sei damals zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. „Ich hätte ihn sogar freigesprochen, weil ich den Zeugen nicht geglaubt habe“, sagt Frimmel.
Lange mit sich und dem Urteil gehadert habe er anschließend nicht. Auch das gehöre zur Aufgabe eines Schöffen eben dazu: Urteile akzeptieren, Dinge nicht zu nah an sich heranlassen und wieder „ein ganz normaler Mensch sein, wenn ich das Gerichtsgebäude verlasse“. Die Musikfreunde Holzschwang veranstalten am Samstag, 7. April, ein Frühjahrskonzert. Beginn ist um 19.30 Uhr in der Vereinshalle. Es gibt ein abwechslungsreiches Programm, das die Musikfreunde gemeinsam mit den Notenkillern und der Jugendblaskapelle zusammengestellt haben. Bei dem Konzert werden die Musiker erstmals ihre neu angeschaffte Tracht präsentieren. Auf dem Programm stehen außerdem Ehrungen. (az)