Gemeinderat wollte Gebiete vor Wertverlust schützen
durch die neu entstehenden Sedelhöfe aufgewertet wird, will die Stadt eine solche Entwicklung unbedingt vermeiden. Die Umgebung von Wohnungen und Geschäften soll möglichst ansprechend sein. Deswegen dürfen dort keine neuen Spielhallen und Wettbüros gebaut werden. Diese Regel gilt für das Gebiet südlich des Münsterplatzes, die Bebauung südlich der Neuen Mitte und die Häuser entlang der Blau.
Schon seit mehreren Jahren versucht der Gemeinderat, den Bau neuer Spielhallen in der Innenstadt zu verhindern. Im 2013 beschlossenen Vergnügungsstättenkonzept ist die Rede davon, dass vor allem die innerstädtischen Randlagen vor einem drohenden Wertverlust geschützt werden müssen. Nur die Bahnhofstraße und die Hirschstraße seien in der Lage, die Störpotenziale für Wohnungen und Geschäfte aufzufangen.
Derzeit gibt es im künftigen Sperrgebiet für Spielbanken zwei Wettbüros. Eines in der Neuen Straße 46 und ein weiteres in der Neuen Straße 22. Letzteres wurde lange als Spielhalle genutzt und ist erst seit dem vergangenen Sommer ein Wettbüro. Beide genießen auch nach der Einführung der neuen Regeln Bestandsschutz. Sie dürfen bleiben – aber nur so, wie sie derzeit aussehen. Die Betreiber dürfen diese Wettbüros also nicht umbauen, oder anders nutzen – zum Beispiel wieder als Spielhallen. Dagegen lässt der Bestandsschutz zu, die Geschäfte auszuweiten und zu verbessern, etwa in Hinblick auf die weiter zunehmende Digitalisierung. Unabhängig von diesem neuen Bebauungsplan für die Innenstadt prüft die Ulmer Verwaltung derzeit weiterhin, welche Spielbanken we- gen des neuen Glücksspielgesetzes schließen müssen. Rainer Türke, Leiter der Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe der Stadt Ulm, geht davon aus, dass die Stadt nur noch rund ein Drittel der jetzt 42 Zulassungen vergibt.
In den nächsten Wochen sollen die Bescheide verschickt werden – das hatte die Stadt bereits Mitte Noerweitern vember 2017 angekündigt. Sofort schließen müsse aber keine der Spielbanken, sagt Türke. Denn die Stadt geht davon aus, dass die Betreiber dem widersprechen und möglicherweise sogar klagen werden. Ließe die Stadt die Casinos zusperren, könnten Schadensersatzzahlungen an die Unternehmer drohen.
Die Einführung der Beikost ist die erste große Veränderung im Leben eines Babys. Wie groß eine Portion ist und ab wann auch zusätzlich Getränke angeboten werden sollten, stellt Ernährungswissenschaftlerin Anne Brieger in einem kurzen Vortrag dar. Dieser findet in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am Dienstag, 10 April, von 10 bis 12 in der katholischen Beratungsstelle, Johannesplatz 2, in Neu-Ulm statt. Anschließend werden gemeinsam Breie zubereitet sowie „selbst gekocht“und „gekauft“verglichen. (az) O
Anmeldung bis spätestens Donnerstag, 5. April, unter Telefon 0731/86133 oder online unter www.aelf kr.bayern.de/ernaehrung/familie