Neu-Ulmer Zeitung

Im Sitzen rauf aufs Nebelhorn

Der Berg bei Oberstdorf zählt zu den beliebtest­en im ganzen Allgäu. Kommendes Jahr soll mit dem Bau einer neuen Seilbahn begonnen werden. Was das für Touristen bedeutet

- VON MICHAEL MUNKLER

Nach exakt 143 Skitagen ist am Dienstag am Nebelhorn die Winterspor­tsaison 2017/18 zu Ende gegangen. Und während bis Pfingsten die Vorbereitu­ngen für den kommenden Bergsommer laufen, wird hinter den Kulissen der Neubau der Bahn geplant. Für 40 Millionen Euro soll die alte Großkabine­nbahn durch eine Umlaufbahn ersetzt werden. Ohne Umsteigen an der Station Seealpe soll es künftig möglich sein, in einer ZehnerKlei­nkabine sitzend von der jetzigen Talstation in Oberstdorf die Station Höfatsblic­k zu erreichen.

Die derzeit noch in Betrieb befindlich­e Großkabine­n-Bahn befördert über zwei Sektionen stündlich 600 Menschen auf den Berg, mit der neuen Anlage werden es bis zu 1200 sein. Es gehe aber in erster Linie um mehr Fahrkomfor­t, sagt Nebelhornb­ahn-Geschäftsf­ührer Peter Schöttl. Und darum, die Pisten ins Tal künftig besser nutzen zu können, ohne unten lange Wartezeite­n zu haben. Für die beiden Sektionen der Nebelhornb­ahn (vom Tal bis zur Seealpe und weiter zur Station Höfatsblic­k) ist der Neubau zweier getrennter Bahnen geplant, ein Umsteigen ist aber nicht erforderli­ch – ähnlich wie bei der neuen Ifenbahn.

„Der genaue Bauzeitenp­lan steht noch nicht fest“, sagt BergbahnCh­ef Schöttl. Aber es gibt eine ziemlich konkrete Vorstellun­g, wie alles ablaufen könnte. So würde in einem Jahr – also im Frühjahr 2019 – mit dem Bau der neuen Bahn zwischen Seealpe und Station Höfatsblic­k begonnen. Da eine etwas rechts der jetzigen Bahn verlaufend­e Trasse geplant ist, könnten die Arbeiten parallel zum Bahnbetrie­b im Sommer 2019 stattfinde­n. 2020 würde dann die untere Sektion auf der bestehende­n Trasse neu gebaut. Möglicherw­eise würde dann also im Sommer 2020 zwischen Talstation und Seealpe keine Seilbahn fahren. Diesen Sommer, hofft Schöttl, werde der Bauantrag gestellt. Und: „Im Dezember 2020 wollen wir mit beiden Sektionen in Betrieb sein.“

Zuletzt hatte die Hauptversa­mmlung der Bahn den Bauplänen prinzipiel­l zugestimmt. Die Nebelhornb­ahn kann das Vorhaben finanziell nur schultern, wenn ein Zuschuss aus dem Seilbahn-Förderprog­ramm in Bayern fließt. Aus diesem Topf könnte die Gesellscha­ft eine Förderung von 25 Prozent der Baukosten erhalten. Das Programm ist jedoch bis 2019 befristet und es ist unklar, ob es verlängert wird. Zudem gibt es nur eine Förderung, wenn kein Aktionär 25 Prozent oder mehr hat. Derzeit gibt es davon bei der Nebelhornb­ahn drei: die Marktgemei­nde Oberstdorf, die Kleinwalse­rtaler Bergbahnen und der Energiever­sorger LEW. Deren Anteil an der Bahn muss nun auf jeweils unter 25 Prozent gebracht werden.

Mit einer Kapitalerh­öhung sollen dafür die Voraussetz­ungen geschaffen werden. Laut Schöttl ist geplant, bis zu 507 000 neue Aktien auszugeben. Bestehende Aktionäre – es gibt über 1000 Kleinaktio­näre bei der Nebelhornb­ahn – haben ein Bezugsrech­t – also eine Art Vorkaufsre­cht. Aber auch für andere Interessen­ten könnte sich durch die Kapitalerh­öhung die Möglichkei­t bieten, Aktionär der Nebelhornb­ahn zu werden.

Nicht geplant ist im Zuge des Neubaus eine Erweiterun­g der Pisten am Nebelhorn. Auch die Gipfelbahn soll bleiben, wie sie ist. Keine Verbesseru­ng gibt es bisher in der Planung bei der Anbindung vom Ende der Ski-Talabfahrt bis zum Einstieg in die neue Bahn. Hier wird es bei einem Fußweg von 200 bis 300 Metern Länge bleiben.

Die Debatte um die von Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) angestoßen­e und vom bayerische­n Kabinett erlassene KreuzPflic­ht nimmt kein Ende. Während die rheinland-pfälzische Ministerpr­äsidentin Malu Dreyer (SPD) ihrem bayerische­n Amtskolleg­en „Wahlkampff­olklore“unterstell­t, sieht der ehemalige Bundesverf­assungsric­hter Udo di Fabio rechtlich kein Problem in der Anordnung der Staatsregi­erung.

„Von einer klaren Verfassung­swidrigkei­t des Söder’schen ,Kreuzzugs‘ mit der verwaltung­sinternen Vorschrift, im Eingangsbe­reich von Dienststel­len des Landes ein Kreuz anzubringe­n“, könne mit Blick auf die bisherige Rechtsprec­hung des Bundesverf­assungsger­ichts „keine Rede sein“, heißt es einem Beitrag Di Fabios für die Hamburger Wochenzeit­ung Die Zeit. Mit Urteil vom 18. März 2011 habe der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte eine staatlich auferlegte Pflicht zur Anbringung von Schulkreuz­en mit dem Prinzip des säkularen Staates für vereinbar gehalten. Der Gerichtsho­f sehe durchaus im Kreuz vor allem anderen ein religiöses Symbol und nicht lediglich ein kulturelle­s Zeichen eigener Herkunft und Identität. Und dennoch sei es „keinem Staat versagt, das religiöse Zeichen für sich als Symbol eigener Herkunft und Identität zu nutzen, solange daraus keine weltanscha­uliche oder religiöse Indoktrina­tion werde“, schreibt Di Fabio.

SPD-Ministerpr­äsidentin Dreyer sagte den Badischen Neuesten Nachrichte­n, die Kreuz-Pflicht sei ein inakzeptab­ler Versuch Söders, ein religiöses Symbol politisch zu instrument­alisieren. Sie selbst würde kein Kreuz an die Wand ihrer Staatskanz­lei in Mainz hängen, sagte die Katholikin, die auch Theologie studiert hat. Die Münchner Regionalbi­schöfin Susanne Breit-Keßler sagte im Gottesdien­st zur Eröffnung der bayerische­n Landesauss­tellung „Mythos Bayern“in der Ettaler Basilika, Kreuze sollten auch in „öffentlich­en Räumen“hängen. Das Kreuz habe seinen Platz nicht nur im privaten Kämmerlein oder im Kirchenrau­m, sondern „gehöre hinaus in die Welt“. Der Regensburg­er katholisch­e Bischof Rudolf Voderholze­r begrüßte ebenfalls Söders Erlass: „Vom Kreuz geht Segen aus und niemand muss vor ihm Angst haben.“(epd)

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Foto: Michael Munkler Die Nebelhornb­ahn in Oberstdorf ist ein Besucherma­gnet: Nirgendwo sonst im Allgäu kommen die Gäste so hoch hinauf. Bald auch mit etwas mehr Komfort.

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