Grundrechte in Gefahr
Die bayerische Staatspartei CSU ist dabei, die Kontroll- und Zugriffsrechte der Polizei massiv zu erweitern. Begonnen hat es im vergangenen Sommer mit dem „Gefährdergesetz“. Seither können potenzielle Straftäter für unbegrenzte Zeit in Haft genommen werden, bevor sie ein Verbrechen begangen haben. Vollendet werden soll das deftige bayerische Sicherheitspaket jetzt mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz. Die Beamten sollen zum Beispiel schon bei einer abstrakt drohenden Gefahr präventiv Telefone abhören und Computer auslesen können. Ist die CSU dabei, Bayern zu einem Überwachungsstaat zu machen? Nein. Aber es ist kritische Aufmerksamkeit gefragt.
Denn die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit ist fragil. Freilich muss ein Staat die Freiheit des Einzelnen in gewissem Maß beschneiden, um Sicherheit für alle Bürger schaffen zu können. Doch die Masse der neuen Zugriffsrechte droht, diese Balance im Freistaat empfindlich zu stören. Man sollte das Thema also besser ganz sachlich angehen, statt von beiden Seiten mit ideologischen Kampfbegriffen zu arbeiten. Wenn Juristen und Kritiker jetzt diverse Klagen gegen die neuen Polizeigesetze auf den Weg bringen, ist das kein Sakrileg, sondern eine durchaus gebotene Überprüfung, ob die Regelungen rechtlich überhaupt haltbar sind. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass Verfassungsrichter den Gesetzgeber in die Schranken weisen.
Lassen wir also ruhig Experten urteilen. Es geht um die Freiheitsund Bürgerrechte von uns allen. Und ein solch wichtiges Thema sollte man nicht Politikern im Wahlkampfmodus überlassen.