Mehrheit für Pflicht zur Organspende
Jeden Tag sterben rechnerisch drei Menschen, die vergeblich auf eine Transplantation gewartet haben. Es gibt zu wenige Nieren, Herzen oder Lebern für die lebensrettende OP. Um das zu ändern, müsste das Gesetz geändert werden
10 000 Kranke – davon 1400 in Bayern – warten laut Vermittlungsstelle Eurotransplant in Deutschland auf ein Spenderorgan. „Täglich sterben statistisch gesehen drei von ihnen, weil für sie nicht rechtzeitig ein passendes Organ verfügbar ist“, weiß die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in Frankfurt. Auf eine Niere – das am häufigsten benötigte Spenderorgan – warten etwa viermal so viele Menschen, wie es Organe gibt. Durchschnittliche Wartezeit: etwa sechs Jahre.
Ändern könnte es die Politik und sie hätte auch die Unterstützung aus der Bevölkerung: Denn eine Umfrage unter den Versicherten der Barmer-Krankenkasse zum Tag der Organspende (2. Juni) hat ergeben, dass 58 Prozent für eine Organspendepflicht sind. Was heißen würde: Jeder sollte im Todesfall seine Organe spenden, sofern er nicht zu Lebzeiten bereits widersprochen hat.
Aber derzeit sieht es nicht gerade so aus, als würde sich die Situation der Betroffenen, die dringend ein Organ benötigen, bald verbessern: 2017 hat die Zahl der Organspender in Deutschland einen neuen Tiefpunkt erreicht. Laut DSO gab es nur noch 797 Spender – nochmal 60 weniger als im Vorjahr. Das war der niedrigste Stand seit 20 Jahren. In Deutschland gibt es jetzt weniger als zehn Spender pro eine Million Einwohner. Axel Rahmel, medizinischer Vorstand der DSO, spricht von „einer dramatischen Entwicklung“. Europaweit führend ist Spanien mit 46,9 Spendern pro eine Million Einwohner im Jahr. Dort gilt die sogenannte Widerspruchslösung: Menschen müssen es explizit dokumentieren, wenn sie gegen eine Organentnahme nach ihrem Tod sind, sonst werden sie automatisch zum Spender. So ist es auch in Italien, Norwegen, Schweden, Luxemburg, Österreich und Frankreich geregelt. Das jüngste Land in dieser Reihe sind die Niederlande. Hier wurde eine solche Regelung im Februar von der ersten Kammer des Parlaments angenommen – wenn auch nach langer Debatte und nur mit knapper Mehrheit. Jetzt wird jeder volljährige Bürger automatisch als Organspender registriert. Wer das ablehnt, muss sich melden.
Seither werden die Stimmen für eine Widerspruchslösung auch in Deutschland lauter. „Die Niederländer haben reagiert, und zwar lange bevor die Situation so prekär wurde wie bei uns“, sagt Christian Hugo von der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG): „Ich wünsche mir ähnlich mutige Politiker im Bundestag wie in Holland.“
Viele Mediziner sind auf seiner Seite. Der Deutsche Ärztetag hat sich Anfang Mai klar für die WiderÜber ausgesprochen. „Aus medizinischer Sicht, vor allem aber aus Sicht der vielen schwerkranken Patienten auf der Warteliste wäre eine solche Regelung der Idealfall“, sagte Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer. „Man sollte von den Bürgerinnen und Bürgern verlangen können, dass sie sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärung durch die Krankenkassen mit der Problematik auseinandersetzen und im Falle einer Ablehnung ihr Nein zur Organspende formulieren.“Der Chef der Ärzte-Gewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke, fürchtet hingegen, dass das Vertrauen der Menschen ins Transplantationswesen durch eine Widerspruchslösung eher nicht gestärkt wird.
Die Mehrheit der Deutschen steht dem Thema Organspende – jüngsten Skandalen bei der Vergabe von Organen zum Trotz – allerdings zugewandt gegenüber. 84 Prozent sehen Organspenden „eher positiv“, wie eine neue Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ergab. Die Positivspruchslösung Antworten steigen von Jahr zu Jahr. 36 Prozent der Bevölkerung besitzen laut BZgA einen Organspendeausweis. 72 Prozent dieser Ausweisbesitzer willigen in eine Organspende nach dem Tod ein. Zuletzt wurde vor sechs Jahren etwas geändert: Seit November 2012 gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Die Krankenkassen müssen ihre Mitglieder regelmäßig anschreiben und informieren – das ist alles. Bisher landen Broschüren bei vielen Menschen vermutlich ungelesen im Altpapier. Ein Eintrag von Innenstaatssekretär Stephan Mayer in der Anwesenheitsliste des Bundestags wirft Fragen auf. Wie der Spiegel berichtet, hatte der CSU-Abgeordnete angegeben, am 27. April im Bundestag gewesen zu sein. Mayer habe an diesem Tag jedoch an einem Termin in seinem Wahlkreis Altötting teilgenommen, und zwar wenige Minuten nach Beginn der Bundestagssitzung. Dem Spiegel sagte Mayer, er habe sich „sehr wohl“in den Liegenschaften des Bundestags aufgehalten und sei danach mit dem Flugzeug nach Bayern gereist.