Frist verpasst – was nun?
Ende Mai ist das reguläre Abgabedatum für die Steuererklärung. Wer den Termin trotzdem vertrödelt hat, sollte jetzt schnell handeln
25000 Euro. Strafen können selbst dann verhängt werden, wenn die Trödler eigentlich Geld vom Fiskus zurückbekämen.
Was tun, wenn man einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein beschäftigt?
Keinen Antrag auf Verlängerung muss dagegen stellen, wer sich vom Lohnsteuerhilfeverein oder – wie fast alle Freiberufler und Selbstständigen – vom Steuerberater helfen lässt. Wer die Dienste der SteuerProfis in Anspruch nimmt, hat von vornherein Zeit bis 31. Dezember 2018, um die Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Einzelne Bundesländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, BadenWürttemberg, Sachsen oder Hessen erlauben per Ausnahmeregelung ein Hinausschieben des Abgabetermins um zwei Monate. Aber den Zeitpuffer bis Ende Juli gibt es nicht automatisch, wie so manche Zuspätkommer glauben. Die Verlängerung gilt in der Regel nur für eine digitale Steuererklärung via Internet – und zwar mithilfe der authentifizierten Variante, also mit elektronischer Unterschrift. Weil die vollelektronische Form noch nicht sehr verbreitet ist, den Finanzämtern aber am meisten Personal und Zeit einspart, werde sie aktiv beworben, betont Experte Warschkow. Der Haken an der Marketing-Aktion: Waren Bürger nicht bis spätestens 31. Mai respektive 1. Juni online auf dem ElsterPortal registriert, sind sie jetzt bereits zu spät dran.
Was ändert sich 2019?
Für das Steuerjahr 2018 ändern sich die bisherigen Stichtage zur Abgabe der Steuererklärung. Der gewohnte Termin Ende Mai gehört dann der Vergangenheit an. Bundesbürger dürfen sich ab nächstem Jahr grundsätzlich zwei Monate länger Zeit lassen für ihre Abrechnung. Allgemeine Deadline ist künftig der 31. Juli. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gilt der 29. Februar als Fristende. Die Kehrseite: Trödler müssen sich darauf einstellen, dass Finanzämter künftig weniger kulant reagieren. Wer nicht fristgerecht abgibt, wird pro angefangenem Monat mit 25 Euro zur Kasse gebeten. Hälfte der Fragen sind schon mal gestellt worden!
Das vordergründige Problem liegt beim Fragesteller, der sich in bequeme Hilflosigkeit begibt, anstatt das Gelernte dauerhaft zu verinnerlichen, um künftig den Problemtypus selber lösen zu können.
Das eigentliche Problem liegt bei demjenigen, der die „Soll-ich-Frage“beantwortet! Er begünstigt genau dieses Verhalten und zimmert so eine Abhängigkeit. Zu helfen und gebraucht zu werden fühlt sich gut an. Ich habe nicht das Geringste gegen solidarisches Helfen. Problematisch wird es aber dann, wenn es zum Dauerzustand wird. Kümmerer produzieren Verkümmerte!
Mein Vorschlag: Wenn Ihnen mal wieder eine solche „Soll-ichFrage“gestellt wird, versuchen Sie eine kurze Denkpause einzulegen, bevor Sie die Frage reflexhaft beantworten. Sagen Sie dann lieber so etwas wie: „Wie würdest du selbst das Problem lösen?“Das zwingt den Fragesteller, selbst Ideen und Lösungsvorschläge zu entwickeln.
ist Unterneh merin, Vortragsrednerin und Autorin. Ihr neues Buch heißt „Zündfunken für Andersdenker“.