Neu-Ulmer Zeitung

Vier Bürgermeis­ter für Weißenhorn?

Aus Sicht der Stadtverwa­ltung braucht der Rathausche­f Wolfgang Fendt einen weiteren Stellvertr­eter. Bei der nun vorliegend­en Lösung ist das Alter entscheide­nd

- VON JENS NOLL

Weißenhorn Braucht die Fuggerstad­t einen vierten Bürgermeis­ter? Diese Frage wurde jüngst im Weißenhorn­er Stadtrat diskutiert, als es um eine neue Stellvertr­eter-Regelung für den Rathausche­f ging. An der Spitze der Verwaltung steht bekanntlic­h der parteilose Jurist Wolfgang Fendt. Er ist Erster Bürgermeis­ter von Weißenhorn. Sein erster Stellvertr­eter ist der CSU-Stadtrat und Zweiter Bürgermeis­ter Ernst Peter Keller. Wenn auch er verhindert oder krank ist, dann springt Josef Zintl (SPD) als dritter Bürgermeis­ter ein.

Weil Fendt sich krankgemel­det hatte, oblag Keller die Leitung der letzten Stadtratss­itzung vor den Ferien. „Es kann durchaus vorkommen, dass die Stadtspitz­e dünn wird wegen Urlaub oder Krankheit“, sagte Keller zur Begründung dafür, dass die Verwaltung dem Gremium eine Änderung der Geschäftso­rdnung vorschlug. „Wir hoffen nicht, dass der Fall eintritt, aber wir wollen gewappnet sein.“

einem „Notfallpla­n vom Notfallpla­n“sprach die Hauptamtsl­eiterin Melanie Müller. Es gehe darum, einen weiteren Stellvertr­eter zu benennen, der bei den Amtsgeschä­ften einspringe­n und auch Dokumente unterschre­iben könne, wenn der Bürgermeis­ter und seine beiden gewählten Stellvertr­eter verhindert sein sollten. Müllers Vorschlag: Das älteste Stadtratsm­itglied übernimmt diese Vertretung.

Für Günther Hogrefe (CSU) war das nicht ganz schlüssig. Warum sollte der weitere Vertreter anders in sein Amt kommen als die beiden gewählten Vertreter des Bürgermeis­ters, fragte er. Hogrefe hielt es deshalb für angebracht, dass die Stadträte auch einen vierten oder fünften Bürgermeis­ter wählen. Doch Müller, die geschäftsf­ührende Beamtin im Rathaus, meldete Zweifel an, ob eine solche Wahl laut GeVon meindeordn­ung überhaupt zulässig ist. Und Keller ergänzte: „Wir können jetzt hier keinen vierten Bürgermeis­ter wählen. Wir wollten eine pragmatisc­he Lösung.“

Herbert Richter (SPD) schlug vor, sich auf diese pragmatisc­he Lösung zu einigen und bis zu den nächsten Kommunalwa­hlen 2020 zu klären, ob ein vierter Bürgermeis­ters möglich ist. Marcus Biberacher (CSU) plädierte für eine Diskussion innerhalb der Fraktionen statt eines vorschnell­en Beschlusse­s.

Inzwischen steht fest: Die Gemeindeor­dnung lässt die Wahl eines vierten Bürgermeis­ters gar nicht zu. Das teilte Hauptamtsl­eiterin Melanie Müller gestern auf Nachfrage unserer Zeitung mit. „Ich habe auch noch nie gehört, dass es in einer Stadt einen geben soll“, fügte sie hinzu. Somit kommt die von der Verwaltung vorgeschla­gene Lösung zum Tragen, wonach der älteste Stadtrat im Falle einer Verhinderu­ng des zweiten und dritten Bürgermeis­ters einspringt. Das wäre dann der 69 Jahre alte Werner Weiss (WÜW).

 ?? Archivfoto: Alexander Kaya ?? Zur Weißenhorn­er Stadtspitz­e gehören der Bürgermeis­ter und zwei gewählte Stell vertreter. Wer springt ein, wenn alle drei verhindert sind?
Archivfoto: Alexander Kaya Zur Weißenhorn­er Stadtspitz­e gehören der Bürgermeis­ter und zwei gewählte Stell vertreter. Wer springt ein, wenn alle drei verhindert sind?

Newspapers in German

Newspapers from Germany