Handel im Wohngebiet
Ferienausschuss diskutiert über Antrag und über Voranfrage für eine Meditationsstätte
Weißenhorn Muss für einen Verkaufsraum, der in einem Wohngebiet entstehen soll, ein Stellplatz ausgewiesen werden oder nicht? Über diese Frage hat jüngst der Weißenhorner Ferienausschuss diskutiert. Anlass war ein Antrag auf Baugenehmigung für ein Vorhaben am Veilchenweg. Der Antragsteller möchte im Untergeschoss eines Wohnhauses einen Verkaufsraum für Stoffe und Kurzwaren einrichten. Der Verkauf soll überwiegend übers Internet erfolgen.
Während die Stadtverwaltung signalisierte, dem Vorhaben ihr Einvernehmen zu erteilen, hatten die Stadträte ein Problem damit. Peter Niesner (WÜW) war der Meinung, dass für den Verkaufsraum, wie für Geschäfte in der Innenstadt auch, ein Stellplatz nachgewiesen werden müsse. Dafür sprach sich aus Gründe der Fairness auch Michael Schrodi (CSU) aus. „Wir haben einmal eine Dönerbude an der Reichenbacher Straße abgelehnt, weil kein Stellplatz da war“, sagte er.
Bürgermeister Wolfgang Fendt gab den Räten recht: „Streng genommen dürfte man das Einvernehmen nicht erteilen.“Er schlug vor, mit den Antragstellern zu sprechen und zu prüfen, ob auf dem Grundstück ein Parkplatz geschaffen werden kann. Thomas Schulz (SPD) hielt das für machbar. Die Eigentümer müssten eben abwägen, ob ihnen der Garten oder der OnlineVerkauf wichtiger sei. Vielleicht wäre auch ein Stellplatz vor der Garage denkbar, sagte Bernhard Jüstel
Stadt sucht im Gespräch mit Bauherr nach einer Lösung
(WÜW). Einstimmig folgten die Räte letztlich Fendts Vorschlag. Die Stadt sucht nun gemeinsam mit den Antragstellern nach einer Lösung.
Mit einer Bauvoranfrage wollte ein weiterer Bürger vorab klären, ob sich sein geplantes Vorhaben einfügt. Er möchte im Garten hinter seinem Haus an der Gräfin-Euphemia-Straße einen „Heil- und Meditations-Dom“einrichten, ein Konstrukt mit Kuppeldach, bis zu fünf Meter hoch und sieben Metern im Durchmesser. Mit der Form waren die Räte einverstanden. Sollte die Stätte allerdings gewerblich genutzt werden, dann wird sich bei der Beratung des Bauantrags wieder die Parkplatz-Frage stellen. (jsn)