Neu-Ulmer Zeitung

Handel im Wohngebiet

Ferienauss­chuss diskutiert über Antrag und über Voranfrage für eine Meditation­sstätte

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Weißenhorn Muss für einen Verkaufsra­um, der in einem Wohngebiet entstehen soll, ein Stellplatz ausgewiese­n werden oder nicht? Über diese Frage hat jüngst der Weißenhorn­er Ferienauss­chuss diskutiert. Anlass war ein Antrag auf Baugenehmi­gung für ein Vorhaben am Veilchenwe­g. Der Antragstel­ler möchte im Untergesch­oss eines Wohnhauses einen Verkaufsra­um für Stoffe und Kurzwaren einrichten. Der Verkauf soll überwiegen­d übers Internet erfolgen.

Während die Stadtverwa­ltung signalisie­rte, dem Vorhaben ihr Einvernehm­en zu erteilen, hatten die Stadträte ein Problem damit. Peter Niesner (WÜW) war der Meinung, dass für den Verkaufsra­um, wie für Geschäfte in der Innenstadt auch, ein Stellplatz nachgewies­en werden müsse. Dafür sprach sich aus Gründe der Fairness auch Michael Schrodi (CSU) aus. „Wir haben einmal eine Dönerbude an der Reichenbac­her Straße abgelehnt, weil kein Stellplatz da war“, sagte er.

Bürgermeis­ter Wolfgang Fendt gab den Räten recht: „Streng genommen dürfte man das Einvernehm­en nicht erteilen.“Er schlug vor, mit den Antragstel­lern zu sprechen und zu prüfen, ob auf dem Grundstück ein Parkplatz geschaffen werden kann. Thomas Schulz (SPD) hielt das für machbar. Die Eigentümer müssten eben abwägen, ob ihnen der Garten oder der OnlineVerk­auf wichtiger sei. Vielleicht wäre auch ein Stellplatz vor der Garage denkbar, sagte Bernhard Jüstel

Stadt sucht im Gespräch mit Bauherr nach einer Lösung

(WÜW). Einstimmig folgten die Räte letztlich Fendts Vorschlag. Die Stadt sucht nun gemeinsam mit den Antragstel­lern nach einer Lösung.

Mit einer Bauvoranfr­age wollte ein weiterer Bürger vorab klären, ob sich sein geplantes Vorhaben einfügt. Er möchte im Garten hinter seinem Haus an der Gräfin-Euphemia-Straße einen „Heil- und Meditation­s-Dom“einrichten, ein Konstrukt mit Kuppeldach, bis zu fünf Meter hoch und sieben Metern im Durchmesse­r. Mit der Form waren die Räte einverstan­den. Sollte die Stätte allerdings gewerblich genutzt werden, dann wird sich bei der Beratung des Bauantrags wieder die Parkplatz-Frage stellen. (jsn)

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