Kosten für Kinderbetreuung steuerlich absetzbar
Eltern können Kosten für die Kinderbetreuung unter Umständen steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkennt zwei Drittel der Ausgaben an – maximal jedoch 4000 Euro jährlich pro Kind. Dies gilt jedoch nur für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer aufmerksam. Die Eltern müssen die Kosten anhand einer Rechnung nachweisen können. Sie müssen den Betrag außerdem dem Dienstleister überwiesen haben.