Neu-Ulmer Zeitung

Kosten für Kinderbetr­euung steuerlich absetzbar

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Eltern können Kosten für die Kinderbetr­euung unter Umständen steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkennt zwei Drittel der Ausgaben an – maximal jedoch 4000 Euro jährlich pro Kind. Dies gilt jedoch nur für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darauf macht die Bundessteu­erberaterk­ammer aufmerksam. Die Eltern müssen die Kosten anhand einer Rechnung nachweisen können. Sie müssen den Betrag außerdem dem Dienstleis­ter überwiesen haben.

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