Neu-Ulmer Zeitung

Gericht stoppt neue Anklage gegen Wolbergs

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Anwälte sehen sich in ihrer Kritik bestätigt

Regensburg Der suspendier­te Regensburg­er Oberbürger­meister Joachim Wolbergs muss sich vorerst keinem zweiten Prozess stellen. Das Landgerich­t hat laut Mitteilung eine zweite Anklageerh­ebung der Staatsanwa­ltschaft zurückgewi­esen. Diese hatte im vergangene­n Oktober in einem weiteren Ermittlung­skomplex wegen Vorteilsan­nahme und Bestechlic­hkeit Anklage erhoben.

Laut Gerichtsbe­schluss besteht in allen von der Staatsanwa­ltschaft erhobenen erneuten Anklagepun­kten eine untrennbar­e Verknüpfun­g mit den Tatvorwürf­en, die im laufenden Verfahren verhandelt werden. Das führe zu einem Verfahrens­hindernis. Die Anklage werde somit aus rechtliche­n Gründen nicht zugelassen.

Wolbergs’ Anwälte teilten mit, sich durch diese Entscheidu­ng „in ihrer wiederkehr­enden Kritik am Vorgehen der Staatsanwa­ltschaft vollumfäng­lich bestätigt“zu sehen. Wolbergs muss sich seit Ende September vor der Wirtschaft­sstrafkamm­er des Gerichtes wegen Vorteilsan­nahme und Verstoßes gegen das Parteienge­setz verantwort­en. In diesem Prozess geht es unter anderem um die Frage, ob bei der Vergabe eines Bauprojekt­es an den mitangekla­gten Bauunterne­hmer Volker Tretzel dessen Spenden an die SPD eine Rolle gespielt haben.

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