Kinder sollen rechtlich zwei Mütter haben dürfen
Kinder sollen einer Vorlage des Bundesjustizministeriums zufolge künftig auch zwei rechtliche Mütter haben dürfen. Ministerin Katarina Barley (SPD) legte dazu einen „Diskussionsteilentwurf“zu einer Fortentwicklung des Abstammungsrechts vor. Demnach sollen auch in einer lesbischen Lebenspartnerschaft Regeln wie bei der Vaterschaft eines Mannes gelten: Als „Mit-Mutter“könnte die Partnerin somit zweiter rechtlicher Elternteil werden. Bislang ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten, dass der zweite Elternteil ein Mann sein muss. Voraussetzung wäre, dass die Betreffende mit der Mutter verheiratet ist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, die Mutterschaft anerkannt hat oder nach einer ärztlich assistierten künstlichen Befruchtung ihre Mutterschaft durch ein Gericht festgestellt wurde.