Neu-Ulmer Zeitung

Gericht bestätigt Fehler in Honorarabr­echnung

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Im Rechtsstre­it um die Vergütung für den Bau der Pinakothek der Moderne in München hat der Architekt Stephan Braunfels eine Niederlage erlitten. Das Landgerich­t München I wies seine Klage gegen den Freistaat Bayern in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro mit einem Teilurteil als unbegründe­t ab. In der Begründung wies das Gericht unter anderem auf einen Rechenfehl­er bei der Honorarber­echnung hin. Die Parteien hätten im Vertrag mit dem Architekte­n die Rechenrege­l Punkt vor Strich nicht beachtet. Insgesamt hatte Braunfels vor Gericht rund 10,1 Millionen Euro gefordert. Eine Entscheidu­ng über rund 3,9 Millionen Euro steht noch aus. Hier sei der Rechtsstre­it noch nicht entscheidu­ngsreif, befand das Gericht. Um die Vergütung wird seit Jahren gestritten. Braunfels hatte den Wettbewerb für den Bau des Museumsgeb­äudes 1992 gewonnen. Zehn Jahre später war die Pinakothek der Moderne fertig und wurde im September 2002 feierlich eröffnet. Braunfels monierte, er habe seinen Entwurf immer wieder ändern müssen. Deshalb verlangte er mehr Geld.

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