Gericht bestätigt Fehler in Honorarabrechnung
Im Rechtsstreit um die Vergütung für den Bau der Pinakothek der Moderne in München hat der Architekt Stephan Braunfels eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München I wies seine Klage gegen den Freistaat Bayern in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro mit einem Teilurteil als unbegründet ab. In der Begründung wies das Gericht unter anderem auf einen Rechenfehler bei der Honorarberechnung hin. Die Parteien hätten im Vertrag mit dem Architekten die Rechenregel Punkt vor Strich nicht beachtet. Insgesamt hatte Braunfels vor Gericht rund 10,1 Millionen Euro gefordert. Eine Entscheidung über rund 3,9 Millionen Euro steht noch aus. Hier sei der Rechtsstreit noch nicht entscheidungsreif, befand das Gericht. Um die Vergütung wird seit Jahren gestritten. Braunfels hatte den Wettbewerb für den Bau des Museumsgebäudes 1992 gewonnen. Zehn Jahre später war die Pinakothek der Moderne fertig und wurde im September 2002 feierlich eröffnet. Braunfels monierte, er habe seinen Entwurf immer wieder ändern müssen. Deshalb verlangte er mehr Geld.