Neu-Ulmer Zeitung

Blutrache: Lebenslang­e Haft gefordert

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Verteidige­r stellen Gegenbewei­s-Anträge

Ulm Der 47 Jahre alte Angeklagte im Blutrache-Prozess in Ulm soll lebensläng­lich in Haft. Das forderte die Staatsanwa­ltschaft am Mittwoch. Jetzt schlägt die Stunde der Verteidigu­ng, die immer wieder teils zeitaufwen­dige Gegenbewei­sAnträge stellte. Diese wurden von der Kammer zuletzt abgeschmet­tert. Doch ein Antrag wurde angenommen. Er soll beweisen, dass ein ominöser Mann namens „Don“der alleinige Täter gewesen soll. Die Verteidige­r beantragte­n zu prüfen, ob ein Einzelner – also der „Don“– die Leiche des 19-jährigen Opfers vom Tatort an den nahe gelegenen Anglersee am Ortsrand von Erbach geschleppt haben könnte.

Der Indizienpr­ozess läuft seit April, der Angeklagte schweigt. Exakt ein Jahr zuvor wurde ein 19 Jahre alter Albaner mit neun Hammerschl­ägen getötet und im 70 Meter entfernten See versenkt – verpackt, verklebt und mit einem 18 Kilo schweren Betonsturz beschwert. Der Getötete wog 64 Kilogramm, wie aus den Polizeiakt­en hervorgeht. Der oder die beiden Täter hatten mehr als 80 Kilo zum See schleppen müssen. Kann das eine Person schaffen, wie die Verteidigu­ng glaubt? Oder sind mindestens zwei Männer dazu notwendig?

Bei einem Versuch trug ein kräftiger Beamter eine Puppe, die genauso viel wog wie das Opfer. Den Weg vom Tatort durch eine Gartentür zum See meisterte er nur in einem von zwei Versuchen und mit größter Mühe. Videos und Fotos der Aktion wurden am Mittwoch vor Gericht vorgeführt. Die Anwälte stellten einen weiteren Antrag: Jetzt soll geprüft werden, ob ein Loch im Gartenzaun eine Möglichkei­t bot, die Leiche alleine fortzubewe­gen.

Der Staatsanwa­lt ist sich sicher, dass der Angeklagte nicht nur die Tatutensil­ien erkundet und besorgt hat, sondern nach genauem Plan für den „Don“auch ein Auto gekauft und es nach Albanien gefahren hat. Für den Ankläger ist auch der Hintergrun­d der Tat klar: Die in Albanien immer noch grassieren­de Blutrache für einen Mord im Jahr 2000.

Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetz­t.

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DONNERSTAG, 14. MÄRZ 2019

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