Blutrache: Lebenslange Haft gefordert
Verteidiger stellen Gegenbeweis-Anträge
Ulm Der 47 Jahre alte Angeklagte im Blutrache-Prozess in Ulm soll lebenslänglich in Haft. Das forderte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Jetzt schlägt die Stunde der Verteidigung, die immer wieder teils zeitaufwendige GegenbeweisAnträge stellte. Diese wurden von der Kammer zuletzt abgeschmettert. Doch ein Antrag wurde angenommen. Er soll beweisen, dass ein ominöser Mann namens „Don“der alleinige Täter gewesen soll. Die Verteidiger beantragten zu prüfen, ob ein Einzelner – also der „Don“– die Leiche des 19-jährigen Opfers vom Tatort an den nahe gelegenen Anglersee am Ortsrand von Erbach geschleppt haben könnte.
Der Indizienprozess läuft seit April, der Angeklagte schweigt. Exakt ein Jahr zuvor wurde ein 19 Jahre alter Albaner mit neun Hammerschlägen getötet und im 70 Meter entfernten See versenkt – verpackt, verklebt und mit einem 18 Kilo schweren Betonsturz beschwert. Der Getötete wog 64 Kilogramm, wie aus den Polizeiakten hervorgeht. Der oder die beiden Täter hatten mehr als 80 Kilo zum See schleppen müssen. Kann das eine Person schaffen, wie die Verteidigung glaubt? Oder sind mindestens zwei Männer dazu notwendig?
Bei einem Versuch trug ein kräftiger Beamter eine Puppe, die genauso viel wog wie das Opfer. Den Weg vom Tatort durch eine Gartentür zum See meisterte er nur in einem von zwei Versuchen und mit größter Mühe. Videos und Fotos der Aktion wurden am Mittwoch vor Gericht vorgeführt. Die Anwälte stellten einen weiteren Antrag: Jetzt soll geprüft werden, ob ein Loch im Gartenzaun eine Möglichkeit bot, die Leiche alleine fortzubewegen.
Der Staatsanwalt ist sich sicher, dass der Angeklagte nicht nur die Tatutensilien erkundet und besorgt hat, sondern nach genauem Plan für den „Don“auch ein Auto gekauft und es nach Albanien gefahren hat. Für den Ankläger ist auch der Hintergrund der Tat klar: Die in Albanien immer noch grassierende Blutrache für einen Mord im Jahr 2000.
Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt.