Neu-Ulmer Vorstoß zum Lessing-Neubau
Stadt bietet Landkreis Areal zum Kauf an
Neu-Ulm Der Neu-Ulmer Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste hat in nichtöffentlicher Sitzung mit breiter Mehrheit beschlossen, dem Landkreis Neu-Ulm das Grundstück für einen Neubau des Lessing-Gymnasiums in Wiley Nord zum Kauf anzubieten. Das teilte die Stadt am Freitag mit.
Der Landkreis Neu-Ulm plant, das Lessing-Gymnasium vom jetzigen Standort in der Neu-Ulmer Innenstadt ins Wiley zu verlagern. Hier solle in direkter Nachbarschaft zur Mark-Twain-Schule ein entsprechender Neubau realisiert werden. Die Stadt Neu-Ulm habe daher die eigentlich für diese Fläche vorgesehene Wohnbebauung bereits im Jahr 2015 gestoppt und halte das etwa 2,1 Hektar große Gelände für die Verwendung als Schulstandort für den Landkreis Neu-Ulm bereit, heißt es in der Mitteilung.
Eine abschließende Planung für den Neubau liege derzeit seitens des Landratsamtes noch nicht vor. Vielmehr habe der Bau- und Planungsausschuss des Landkreises in seiner Sitzung im Juni vergangenen Jahres beschlossen, dass erst offene Grundstücksfragen geklärt und politisch besprochen werden sollen, bevor das Landratsamt weitere Planungsschritte zum Neubau tätige. Um eben diese Grundstücksfragen zu klären und die Planungen wieder in Gang zu bringen, biete die Stadt Neu-Ulm das entsprechende Grundstück als Gemeinbedarfsfläche zum Zweck eines Schulneubaus jetzt dem Landkreis zum Kauf an.
„In der Bevölkerung herrscht derzeit eine gewisse Verunsicherung, was die weitere Planung für den Neubau des Lessing-Gymnasiums anbelangt“, sagte Oberbürgermeister Gerold Noerenberg. „Die Stadt Neu-Ulm möchte mit dem Verkaufsangebot ein klares Signal setzen: Wir sind bereit, die Planungen weiter voranzutreiben – unabhängig, wie die Entscheidung zu einer möglichen Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm durch die Staatsregierung ausfallen wird.“
Falls der Nuxit kommt, fällt die Trägerschaft für die weiterführenden Schulen, also auch für das Lessing-Gymnasium, auf die Stadt zurück. In diesem Fall wäre eine Grundstücksübertragung für den Neubau auf den Landkreis nicht mehr erforderlich. Sollte der Antrag auf Kreisfreiheit scheitern, bleibe die Schulträgerschaft beim Landkreis und dieser müsste zum Neubau der Schule die hierfür erforderliche Grundstücksfläche ohnehin erwerben, so die Stadt.
„Wir sind es den betroffenen Eltern, Schülern und auch Lehrern schuldig, in Sachen des Neubaus voranzukommen. Dieses Thema ist zu wichtig, als dass es auf die lange Bank geschoben wird“, so Noerenberg. „Sobald die Grundstücksfragen geklärt sind, können die Planungen dann hoffentlich weitergeführt werden. Die Stadt Neu-Ulm ist hierzu nach wie vor bereit.“Für den Fall, dass das Gelände nach einem Verkauf an den Landkreis nicht schulisch genutzt werden sollte, hat der Finanzausschuss ein Wiederkaufsrecht der Stadt beschlossen.
Der Kreis habe das Angebot der Stadt noch nicht geprüft, teilte das Landratsamt am Freitag auf Nachfrage mit.